Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-19-111 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: Dr. Frank Brozowski
Weitere AntragsstellerInnen: Dr. Ines Oehme KV Dessau-Roßlau, Christoph Kaßner KV Dessau-Roßlau, Sebastian Beer KV Oldenburg Stadt, Anita Parker KV Mönchengladbach, Matthias Schneider KV Duisburg, Christian Franke KV Altmarkkreis Salzwedel, Carsten Keetz KV Emsland-Süd, Dennis Helmich SV Halle, Ralf Henze KV Odenwald-Kraichgau, Heike Prößler KV Oberberg, Dr. Philipp Schmagold KV Kiel, Christian Hohn KV Olpe, Jacob Zellmer KV Treptow Köpenick Berlin, Monika Maier-Kuhn KV Hardt, Klaus Lüdemann KV Wuppertal, Christel Opeker KV Freiburg, Ulf Dunkel KV Cloppenburg, Ingo Götze KV Anhalt-Bitterfeld, Angelika Österreicher KV Anhalt-Bitterfeld u.a.
Zeile 111/112: Der mit „Es bedarf aber…“ beginnende Satz wird wie folgt umformuliert: „Es bedarf aber der politischen Vorgabe für neue rechtliche Instrumente sowohl für die Normung als auch für die Zulassung, um einen umfassenden Gesundheitsschutz der NutzerInnen zu gewährleisten.“
Begründung:
Es gibt (bisher) streng genommen kein „Zulassungsrecht“. Die angesprochene Problematik ist unter anderem deshalb kompliziert, weil weder das Baurecht, noch das Chemikalienrecht wirklich eindeutig greift. Deshalb sind neue rechtliche Instrumente notwendig, um das beschriebene Problem wirkungsvoll anzugehen.
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