Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-19-063 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: Dr. Frank Brozowski
Weitere AntragsstellerInnen: Dr. Ines Oehme KV Dessau-Roßlau, Christoph Kaßner KV Dessau-Roßlau, Sebastian Beer KV Oldenburg Stadt, Anita Parker KV Mönchengladbach, Matthias Schneider KV Duisburg, Christian Franke KV Altmarkkreis Salzwedel, Carsten Keetz KV Emsland-Süd, Dennis Helmich SV Halle, Ralf Henze KV Odenwald-Kraichgau, Heike Prößler KV Oberberg, Dr. Philipp Schmagold KV Kiel, Christian Hohn KV Olpe, Jacob Zellmer KV Treptow Köpenick Berlin, Monika Maier-Kuhn KV Hardt, Klaus Lüdemann KV Wuppertal, Christel Opeker KV Freiburg, Ulf Dunkel KV Cloppenburg, Ingo Götze KV Anhalt-Bitterfeld, Angelika Österreicher KV Anhalt-Bitterfeld u.a.
Zeile 63: Nach „…verschärft werden.“ wird folgender Satz eingefügt:
„Da viele Bauprodukte nicht der Zulassung unterliegen, sondern allenfalls über die Normung „geregelt“ werden, sollten für die genormten Bauprodukte verbindliche Emissionsgrenzwerte durch den Gesetzgeber vorgegeben werden.“
Begründung:
Die Begründung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Satz selbst. Würde man sich hier nur auf die Zulassung fokussieren, würden sehr viele Bauprodukte durch die im Antrag stehende Forderung nicht berührt werden.
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