Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu A-01

Nummer des Antrags: A-01-331 - Außenpolitik

AntragsstellerIn: Omid Nouripour

Weitere AntragsstellerInnen: Franziska Brantner (KV Heidelberg), Manuel Sarrazin (KV Harburg-Stadt), Kordula Schulz-Asche (KV Main-Taunus), Priska Hinz (KV Lahn-Dill), Christian Otto (KV Gießen), Esther Schwedler (KV Lahn-Dill), Manuel Stock (KV Frankfurt), Sabine Häuser-Eltgen (KV Limburg-Weilburg), Daniel Mouratidis (KV Rems-Murr), Annika Funke (KV Frankfurt), Benjamin Weiss (KV Groß-Gerau), Jutta Bruns (KV Hochtaunus), Jochen Ruoff (KV Bergstraße), David Vaulont (KV Freiburg), Michael Gross (KV Biberach), Daniel Mack (KV Main-Kinzig-Kreis), Samuel Olbermann (KV Bamberg-Stadt), Matthias Münz (KV Frankfurt), Dominic Fritz (KV Frankfurt) u.a.

In Zeile 331 einfügen:

Grüne Außenpolitik setzt auf die Vereinten Nationen. Die VN sind nur so stark wie ihre Mitgliedsstaaten. Deutschland ist gegenwärtig jedoch ein schwaches Mitglied. Während manche kleineren Länder die VN durch Ideen und Mitarbeit bestimmen, spielen die VN für die Außenpolitik der schwarz-gelben Regierung keine Rolle. Schwarz-Gelb ist nicht durch zukunftsweisende Kreativität in VN-Gremien bekannt, sondern als Zauderer und Bremser.

Das hat sich bei der fatalen Enthaltung Deutschlands in der Abstimmung um die Libyen-Resolution im VN-Sicherheitsrat manifestiert. Unabhängig von der Bewertung des militärischen Einsatzes hätte Deutschland hier die Chance ergreifen müssen, für den Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen zu stimmen.

Wir Grüne wollen, dass Deutschland die VN aktiv stärkt und sie als primäre Arena globaler und internationaler Politik begreift.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Kommentare

Simon Lissner
07-11-12 07:34
Ein Änderungsantrag, dem ich nicht zustimmen möchte, ist der Antrag A 01 331, Omid Nouripour u.a. Dieser Antrag intendiert eine Kritik am Abstimmungsverhalten Deutschlands (Enthaltung) seinerzeit, als es um die Einleitung von Bombenangriffen gegen Libyen ging. Im Grunde bezieht sich dieser Änderungsantrag auf Libyen als Beispiel für "gelungenes R2P" und kritisiert Westerwelle, ohne zu benennen, wie der Antragssteller selbst zu handeln empfiehlt. Der Antrag lässt offen, welches Abstimmungsverhalten Nouripour bevorzugt hätte, welche Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung notwendig und sinnvoll hätten unterstützt werden sollen/müssen. Der Antrag verschweigt, dass Frankreich und die USA zur Zerschlagung des Hussein-Regime Maßnahmen einschlossen, die am Ende Bombardierungen der Zivilbevölkerung statt ihres Schutzes und damit eine Mandatserweiterung bedeuteten, die m.E. durchaus die Qualität hätten, von uns GRÜNEN als Kriegsverbrechen bezeichnet zu werden. Mutig und im Geiste des Antrages A-01 hingegen wäre ein klares Nein gewesen, welches Deutschland jedoch nicht minder "isoliert" hätte (von den Betreibermächten im Sicherheitsrat). Der Änderungsantrag kann, sofern das Beispiel Libyen enthalten bleibt, nicht als Antrag für ein Nein betrachtet werden. Eine Zustimmung zu dem Änderungsantrag würde bedeuten, die Intention des Antrages A-01, der klare Regeln für ein Grünes Ja zu R2P Einsätze formuliert und dieses Ja mit dem Schwerpunkt auf Prävention und nicht militärische Maßnahmen begründet, in wichtigen Teilen und gewissermaßen durch die "Hintertür", in das Gegenteil zu verkehren. R2P als Schutzeinrichtung gegen Völkermord, ethnische Säuberungen, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Gefährdung des Weltfriedens, darf aus GRÜNER Sicht eben kein Spielball strategisch/taktischer Erwägungen werden, etwa die Sorge um "Bündnisfähigkeit" oder "Isolation" im transatlantischen Bündnis oder gar ein Spielball parteitaktischer Aussagen im Zuge von Wahlkämpfen.
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