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Nummer des Antrags: E-03-014 - Europapolitik
AntragsstellerIn: KV Berlin-Mitte
Füge ein Zeile 14: Bei der Vergabe der Netzkonzessionen sind ökologische Kriterien wie die Bereitstellung der Netze für Erneuerbare als Anforderung aufzunehmen.
Begründung:
Die entscheidende Frage bei der Netzkonzession ist nicht die Trägerschaft sondern die ökologische Ausrichtung. Es geht nicht um das wer sondern um das wie. Diesen Rahmen kann und muss die Politik vorgeben.
Kommentare
die Behauptung "es geht nicht um das Wer" ist gewagt. Das Eigentum an Produktionsmitteln ist nicht ohne Belang. Es schrieb mal einer, dass das Sein das Bewußtsein bestimme. Auf unseren Fall übertragen, bedeutet das: Wir gehen davon aus, dass kommunales Eigentum an den Netzen zu einer besseren Wahrnehmung kommunaler Interessen bei der Bewirtschaftung der Netze führt als ein Eigentum von z.B. einer E.ON Netz GmbH oder wie sie alle heißen.
Nun zum Wie. Eine "Bereitstellung der Netze für Erneuerbare" ist heute bereits im EEG normiert. [§ 5 Anschluss etc.: (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien...unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anzuschließen (Verknüpfungspunkt), die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist, und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist,...] .Dort ist der Netzbetreiber verpflichtet, den nächstgelegen technisch und wirtschaftlich geeignetsten Netzverknüpfungspunkt zu nennen und auf Antrag (Netzanschlußbegehren) zuzusagen. Solch eine Netzanschlußzusage ist für die Genehmigungsbehörden dann Voraussetzung für einen positiven Bescheid.
Ob die von Euch geforderten ökologischen Kriterien zum Tragen kommen, ist eine Frage der demokratischen Mehrheiten in der kommunalen Selbstverwaltung. Die Erfahrung zeigt, dass der nicht-kommunale Netzbetreiber politische Vorgaben oft ignoriert. Das ist auch ein Grund für den Antrag E-03.
Gerne stehe ich Euch auch telefonisch zur Verfügung unter 04351-751 205 o. mobil 0172-95 70 369
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