Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-01

Nummer des Antrags: SP-01-801 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Karl-Martin Hentschel u.a.

Weitere AntragsstellerInnen: Rasmus Andresen, KV Flensburg; Bernd Gronewaldt, KV Pinneberg; Regina Spörel, KV Segeberg; Monika Petermann, KV Plön; Spyridon Aslanides, KV Lübeck; Matthias Lücke, KV Kiel; Rolf Thielmann, KV Stormarn; Dieter Sinhart-Pallin, KV Kiel; Christina Wahnschaffe, KV Plön; Harry Bleckert, KV Plön Rolf von Rhein, KV Dithmarschen; Oliver Carstens, KV Pinneberg; Olaf Wahnschaffe, KV Plön; Jürgen Heusermann, KV Plön; Michael-Sven Schattka, KV Schleswig-Flensburg ; Joscha John, KV Plön; Monika Friebl, KV Plön; Klaus Witkiewitz, KV Plön; Matthias Wriedt, KV Plön u.a.

Der Satz im Antrag SP-01 auf Seite 23 in Zeile 801:

„Unsere Antwort lautet eine steuerfinanzierte Garantierente.“

Wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Unsere Antwort ist eine Basisrente, die von allen Bürgern durch eine Abgabe auf alle Einkommen zum Beispiel nach dem Vorbild der Schweizer AHV finanziert wird. Zusätzliche Einzahlungen in die Rentenversicherung führen stets zu einer Erhöhung der Basisrente.“

Begründung:

Nach unserem heutigen System muss eine MinijobberIn 225 Jahre ununterbrochen arbeiten, um die Grundsicherung zu erhalten. Bis dahin lohnen sich ihre Einzahlungen nicht. Das würde sich mit einer steuerfinanzierten Garantierente nicht ändern. Deutschland hat nach einem Bericht der OECD die schlechteste Absicherung für Niedrigverdiener aller OECD-Staaten.

Die Schweizer Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) wurde 1947 durch einen Volksentscheid eingeführt. Alle Versuche, sie abzuschaffen oder einzuschränken sind an Volksentscheiden gescheitert. Die AHV ist eine Basisrente, in die alle Schweizer ab dem 17. Lebensjahr 8,4% ihres Gesamteinkommens als Beitrag einzahlen (je zur Hälfte AG und AN). Wer kein Einkommen hat, zahlt einen Mindestbeitrag, der vom Vermögen abhängt. Jeder Schweizer bekommt aus der AHV ab 65 Jahren eine Basisrente, die je nach Einzahlungen zwischen 1000 und 2000 Euro liegt. Wer mehr Rente bekommen möchte, muss sich zusätzlich versichern (Berufsrentenversicherungen oder private Rentenversicherungen). Entscheidend ist aber: Zusätzliche Renten werden auf die Basisrente nicht angerechnet.

Ähnliche Systeme einer Basisversicherung haben zahlreiche OECD-Staaten wie die Niederlande (Allgemene Ouderdomswet), Dänemark (Folkepension), Australien und Schweden. Nach dem Global Pension Index, der die Qualität der Rentensysteme weltweit vergleicht, liegen die Niederlande auf Platz 1 während Deutschland auf dem vorletzten Platz aller OECD-Staaten liegt. Eine steuerfinanzierte Garantierente würde daran nur wenig ändern, da kaum ein Niedrigverdiener in der Lage wäre, sich zusätzlich zur Garantierente noch Rentenansprüche zu erwerben. Er müsste ja weiterhin fast 20% in die Rentenkasse zahlen ohne etwas davon zu haben. Deswegen wird es Zeit, dass die Grünen sich endlich für eine nichtanrechenbare Basisrente aussprechen.

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