Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-01

Nummer des Antrags: SP-01-786 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: KV Neukölln

Die Zeilen 786 bis 789 bis „..eine Teilrente. Denn“ werden ersetzt durch:

Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 ist erst dann akzeptabel, wenn die Mehrzahl der Menschen zwischen 65 und 67 auch wirklich arbeitet. Aus diesem Grund wollen wir das Renteneintrittsalter erst auf 67 anheben, wenn mehr als die Hälfte der rentennahen Jahrgänge, also die 60-64-jährigen ArbeitnehmerInnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Viele ältere ArbeitnehmerInnen sind auf Grund berufsbedingter Verschleißerscheinungen nicht in der Lage bis zum 67. Lebensjahr voll zu arbeiten. Auch diesem Umstand muss Rechnung getragen werden, etwa durch fließende Übergänge in den Ruhestand, wie etwa eine Teilrente.

Begründung:

Die Rente mit 67 geht an der Lebensrealität der Beschäftigten vorbei, da bereits heute das durchschnittliche Renteneintrittsalter weit unter der bisherigen Regelaltersgrenze von 65 liegt. Die Rente mit 67 wird zu einer Rentenkürzung durch die Hintertür, wenn die Menschen zwischen 65 und 67 faktisch nicht mehr arbeiten.

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