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Nummer des Antrags: SP-01-698-3 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: Maik Babenhauserheide
Weitere AntragsstellerInnen: Dennis Melerski, KV Gelsenkirchen; Peter Alberts, KV Münster; Jörn Jensen, KV Berlin-Mitte; Marco Sposato, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Gabriela Schuchalter-Eicke, KV Wiesbaden; Werner Heck, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Robert Zion, KV Gelsenkirchen; Matthias Schneider, KV Duisburg; Nils Kriegeskorte, KV Ennepe-Ruhr; Monika Maier-Kuhn, KV Hardt; Bärbel Keiderling, KV Mark; John Haberle, KV Mark; Ralf Henze, KV Odenwald-Kraichgau; Burkhard Pohl, KV Lippe; Jürgen Klippert, KV Hagen; Angelika Bückner, KV Vorpommern-Greifswald; Christian Hohn, KV Olpe; Michah Weissinger, KV Essen; Clemens Griesehop, KV Pankow; Uta van Hoffs, KV Karlsruhe u.a.
Die Zeilen 698 bis 706 werden ersetzt durch:
Wir wollen den Regelsatz für Erwachsene auf mindestens 420 Euro erhöhen. Seine genaue Höhe soll sich aus einer vorbehaltlosen Neuberechnung ergeben. Er soll verfassungsgemäß sein und das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum sichern.
Dazu reicht es nicht nur die gröbsten „Rechenfehler“ der schwarz-gelben Bundesregierung auszubügeln und die AufstockerInnen sowie die verdeckten Armen aus der Referenzgruppe zu rechnen. Es muss auch ermittelt werden, was für ein Leben in (!) unserer Gesellschaft mindestens gebraucht wird.
Die Debatten darüber, ob Menschen im ALG II-Bezug etwas anderes als Wasser trinken oder ein Haustier halten dürfen waren würdelos und menschenverachtend. Sie werden sich nicht wiederholen, wenn die Regelsätze unter unserer Verantwortung neu berechnet werden.
Wir haben 2007 als BürgerInnenrechtspartei beschlossen, dass wir fortan eine Regelsatzerhöhung auf 420 Euro verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns im Nachhinein bestätigt und nicht zuletzt deshalb halten an unserem Anspruch fest.
Allerdings gab es in den letzten 5 Jahren einen Anstieg der Preise; Insbesondere bei Produkten des täglichen Bedarfs. Von daher müssen wir davon ausgehen, dass es nicht bei diesen 420 Euro bleiben wird.
Uns ist bewusst, dass das erst einmal eine höhere Belastung für die öffentlichen Kassen darstellt. Allerdings geht es hier um Grundrechte. Und Grundrechte sind für uns nicht verhandelbar!
Begründung:
Wir zitieren aus dem Appell „Armutsfest statt Almosen“:
„Als Bündnis 90 / Die Grünen tragen wir Mitverantwortung an der Agenda 2010 und damit auch an der Hartz IV-Gesetzgebung. Dieser Verantwortung haben wir uns gestellt und auf unserer Nürnberger BDK 2007 eine auch selbstkritische Bestandsaufnahme gemacht und grüne Forderungen abgeleitet. So haben wir dort u.a. beschlossen: „Auch die Höhe der finanziellen Absicherung hat sich als ungenügend erwiesen. Wir orientieren uns mit unserem Modell an den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) und fordern eine Regelleistung von 420 Euro. Diese Regelleistung wird in Zukunft regelmäßig überprüft und gegebenenfalls in der Höhe angepasst.“ Die Wohlfahrtsverbände fordern auch heute einen Regelsatz in ähnlicher Höhe und es ist kein Grund erkennbar, warum eine Überprüfung der Regelleistung heute ein Ergebnis unterhalb der schon in 2007 für notwendig erachteten 420 EUR erbringen sollte.“
Quelle: gruenlink.de/cef
Diese Position gilt für uns noch immer und aus unserer Sicht wäre eine abgestufte Anhebung des Regelsatzes für Erwachsene auf zunächst 391 Euro eine faktische Beerdigung unseres Beschlusses von Nürnberg.
Wenn die 420 Euro nun zum Fernziel erklärt werden und wir dem Inflationsausgleich überlassen unsere politischen Ziele durchzusetzen, werden sie praktisch bedeutungslos.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass sich auch ein Regelsatz von 391 Euro als nicht verfassungsgemäß erweisen wird. Wir laufen also Gefahr, dass uns dieser Beschluss auf die Füße fallen wird. Mehr noch. Wir laufen Gefahr, dass wir die Glaubwürdigkeit, die wir uns in den letzten Jahren in der Sozialpolitik erarbeitet haben wieder verspielen.
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