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Nummer des Antrags: SP-01-698-2 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: KV Neukölln
Die Zeilen 698 bis 706 werden ersetzt durch:
„Wir wollen die Regelsätze für Erwachsene sofort auf zunächst 420 Euro erhöhen. Sie müssen jährlich in einem transparenten Verfahren an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden. In besonderen Not- oder Lebenslagen müssen zusätzlich wieder individuelle Leistungen ermöglicht werden.“
Begründung:
Bereits bei der Formulierung des Bundestagswahlprogramms 2009 haben wir einen sofortigen ALG-II-Mindestsatz von zunächst 420 Euro beschlossen. Der Änderungsantrag ist praktisch eins zu eins aus dem Bundestagswahlprogramm von 2009 kopiert. Seit 2009 sind die Preise deutlich gestiegen, so dass der Betrag von 420 Euro eigentlich bereits nach oben angepasst werden müsste. Die im Antrag SP-01 vorgeschlagenen 391 Euro mögen das Minimum sein, das man nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als zur Zeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar ansehen kann. Sie sind jedoch nach grünem Verständnis keinesfalls ausreichend, um soziokulturelle Teilhabe zu gewährleisten.[1]
Selbst der Minimalbetrag von 391 Euro müsste inflationsbereinigt bereits 2013 weiter angehoben werden und würde sich damit schon bald den 420 Euro nähern. Eine derart niedrige Forderung, die schon bald wieder erhöht werden müsste, ist gerade kurz vor einem Bundestagswahlkampf nicht sinnvoll.
Die soziokulturelle Teilhabe von Menschen ohne Erwerbseinkommen und Investitionen vor allem im Bildungssystem dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beide sind notwendig und es ist die Pflicht der politisch Verantwortlichen, insbesondere durch Steuergerechtigkeit für die Finanzierung beider Aufgaben zu sorgen.
Im Unterschied zum Wahlprogramm 2009 wurde das Wort regelmäßig hier durch jährlich ersetzt. Ziel der Konkretisierung ist eine jeweils zeitnahe Anpassung der Regelsätze an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten.
[1] www.dgb.de/presse/++co++523dcc10-0186-11e2-bcf9-00188b4dc422/@@index.html
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