Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-01

Nummer des Antrags: SP-01-698-1 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: KV Friedrichshain-Kreuzberg

Die Zeilen 698 - 706 des Antrages SP-01 werden ersetzt durch:

„Wir setzen uns für die sofortige Anhebung des ALG-II Regelsatzes auf ein verfassungskonformes Niveau ein, welches das Grundrecht eines jeden Menschen auf ein soziokulturelles Existenzminimum sichert. In Anbetracht der Erfahrungen mit den rechnerischen Tricksereien der schwarz/gelben Koalition bei der Ermittlung des Regelsatzes nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes, verpflichten sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sich bei der Festlegung der Regelleistung an den Berechnungen und Berechnungsmodellen der großen Wohlfahrtsverbände zu orientieren, um zu garantieren, dass die Bestimmung derselben einzig dem Gebot unserer Verfassung folgt, jeder und jedem, der staatlicher Transferleistungen bedarf, eine verfassungskonforme, soziokulturelle Teilhabe ermöglichende Basissicherung zu garantieren. Derzeit sieht Diakonie hierzu die Anhebung des Regelsatzes auf 474,15 bzw. 480 Euro bei Alleinstehenden als notwendig an, um das soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren. Selbst wenn dies zunächst eine stärkere Belastung der öffentlichen Kassen nach sich zieht, handelt es sich hier um die Umsetzung eines Grundrechtes. Und für Bündnis 90 / Die Grünen sind Grundrechte nicht verhandelbar. Deshalb hat es für uns oberste Priorität, die notwendigen fiskalpolitischen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Grundrechts zu schaffen.

Begründung:

Die existenzielle Grundsicherung ist ein von der Verfassung vorgegebenes Grundrecht, dem wir uns uneingeschränkt verpflichtet fühlen. Unabhängig von allen anderen Überlegungen „Antworten auf die auseinanderfallende Gesellschaft“ zu finden, gilt es zunächst das Grundrecht jedes und jeder Einzelnen auf eine staatlich garantiertes soziokulturelles Existenzminimum umzusetzen.

Dies – unabhängig von fiskalpolitischen Überlegungen und Bedingungen – als erste konkrete Maßnahme anzugehen, um die materielle Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle zu schaffen,  ist ein deutliches Zeichen, dass es uns ernst ist mit unserem Ziel, die Lebensumstände gerade derjenigen spürbar zu verbessern, die jetzt darauf angewiesen sind und nicht auf eine ferne Zukunft zu vertrösten werden dürfen.

Die in den grünen Zukunftspapieren „Antworten auf die auseinanderfallende Gesellschaft“ formulierte zentrale und richtige Forderung, die Institutionen zu stärken, ist keine befriedigende Antwort auf die konkrete und existenzielle Not vieler Hartz IV BezieherInnen.

Institutionen sind ein wichtiger Baustein, um Teilhabe für alle zu ermöglichen. Aber wer in den letzten Tagen des Monats nicht mehr weiß, wie er sich und seine Familie ernähren soll, und ausgeschlossen von gesellschaftliche Teilhabe ist, hat ganz sicher nicht den Kopf frei für gute Institutionen. Ohne ausreichende materielle Absicherung und der damit verbundenen Freiheit von Existenznöten ist dies kein umfassender Lösungsansatz für die zunehmende Ungerechtigkeit und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft.

Die Definition des Existenzminimums an finanzpolitischen Überlegungen auszurichten führt den Gerechtigkeitsbegriff ad absurdum. Dies kann keine Maßgabe für eine gerechte und soziale Gesellschaftspolitik für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darstellen.

Eine stufenweise Anhebung, auf im 1. Schritt auf 391 Euro wie im Prioritäten Papier der Bundestagsfraktion vorgeschlagen, fällt weit hinter die Beschlusslage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück, die bereits im BDK-Beschluss von Nürnberg 2007 mindesten 420 Euro fordern und sich dabei explizit an den Berechnungen der Wohlfahrtsverbände berufen haben. Seitdem sind 5 Jahre vergangen, die Kosten des Lebensunterhalts, insbesondere Wohn- und Energiekosten sind um bis zu 30 % gestiegen und unter Einberechnung der Inflation kann dieser Vorschlag nur als unsozial bewertet werden.

In einer umfangreichen Studie „Regelleistungsbemessung auf der Basis des „Hartz IV-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichtes und nach dem normativen Vorgaben im Positionspapier der Diakonie“ vom Oktober 2010 ist diese zu dem Ergebnis gekommen, dass 474,15 Euro Regelleistung, „politisch“ von der Diakonie auf 480 Euro aufgerundet, für Alleinstehende zur Garantie einer soziokulturellen Existenzsicherung notwendig sind:

„Errechnung auf der Grundlage der untersten 20 % in der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS 2008),weitgehend ohne normative Abzüge

In Klammern: Regelsätze nach dem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese Zahlen sind „politisch“ angepasst, u. a. um Senkungen zu vermeiden, und liegenleicht über den im RBEG-Entwurf errechneten Zahlen.

Alleinstehend bzw. 1. Person im Haushalt 480 Euro (statt 364)

Partner/Partnerin, Kinder ab 18 Jahren 384 Euro (statt 291)

Kinder unter sechs Jahren 245 Euro (statt 215)

Kinder von sechs bis dreizehn Jahren 314 Euro (statt 251)

Kinder von vierzehn bis siebzehn Jahren 344 Euro (statt 287)“

Dieser ausführlich und transparent begründeten Forderung, die auf die Würde der LeistungsempfänderInnen verletzende normative Abzüge verzichtet, wollen und müssen wir uns anschließen

Uns Grünen geht es um ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht! Grundrechte sind für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar! Ein klares Bekenntnis zu einer die soziokulturelle Teilhabe sichernden Grundsicherung für alle ist Ausdruck unserer sozialen Verantwortung und kann nur in seiner Klarheit die Wirkung entfalten, die in dieser Gesellschaft dringend benötigt wird, um der als ungerecht wahrgenommenen Verteilung von Vermögen und Einkommen und zunehmender Verarmung glaubhaft und entschieden entgegen zu treten.

Hierzu die notwendigen fiskalpolitischen Voraussetzungen zu schaffen, sehen wir als eine der vorrangigen und lösbaren Aufgaben grüner Finanzpolitik an.

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