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Nummer des Antrags: SP-01-698 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: KV Marzahn-Hellersdorf
Die BDK möge beschließen
Zeile 698-706 wird wie folgt geändert:
Alt: „Wir wollen den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen. In einem ersten Schritt muss die Berechnung verfassungskonform gestaltet werden – denn Grundrechte sind nicht verhandelbar. Dazu wollen wir bei der Berechnung des Regelsatzes zumindest die verdeckt Armen sowie die Aufstocker, die bis 100 Euro verdienen, aus der Referenzgruppe heraus rechnen. Diese Erhöhung ist strukturell bedingt, sie wird nicht mit der regulären Anpassung (Inflationsausgleich plus Lohnentwicklung) verrechnet. Ein verfassungskonformer Regelsatz, der diesen Anforderungen genügt, müsste nach unseren damaligen Berechnungen um 17 Euro höher liegen, das entspräche im Jahr 2012 einer Höhe von 391 Euro. Eine genaue Berechnung der Erhöhung muss 2014 auf Basis der neuen statistischen Daten erfolgen.“
Neu: „Wir wollen den Regelsatz für Erwachsene in einem ersten Schritt auf verfassungskonforme 420 Euro erhöhen – denn Grundrechte sind nicht verhandelbar. Dazu wollen wir bei der Berechnung des Regelsatzes zumindest die verdeckt Armen sowie die Aufstocker, die bis 100 Euro verdienen, aus der Referenzgruppe heraus rechnen. Diese Erhöhung ist strukturell bedingt, sie wird nicht mit der regulären Anpassung (Inflationsausgleich plus Lohnentwicklung) verrechnet. Eine genaue Berechnung der weiteren Erhöhung muss 2014 auf Basis der neuen statistischen Daten erfolgen.“
Begründung:
Die schrittweise Erhöhung ist nicht konsistent zu unserer bisherigen Beschlusslage und unter Berücksichtigung des zu erwartenden Inflationsausgleich unverhältnismäßig. Die zur Diskussion stehenden 391 Euro + jeweils ca. 8 Euro Inflationsausgleich (Anfang 2013 / Anfang 2014) führen sowieso zu einem Regelsatz von ca. 407 Euro. Die geringe Differenz zu 420 Euro sind sollten uns Motivation sein, unser Ziel 420 Euro in einem Schritt zu erreichen.
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