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Nummer des Antrags: SP-01-481 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: Sven Lehmann (KV Köln)
Weitere AntragsstellerInnen: Barbara Steffens (KV Mülheim/Ruhr), Sylvia Kotting-Uhl (KV Karlsruhe), Katja Dörner (KV Bonn), Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen), Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Main-Taunus), Daniel Köbler (KV Mainz), Katharina Dröge (KV Köln), Daniel Wesener (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Rasmus Andresen (KV Flensburg), Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen), Ulle Schauws (KV Krefeld), Maria Klein-Schmeink (KV Münster), Max Löffler (KV Köln), Hermann Ott (KV Wuppertal), Robert Zion (KV Gelsenkirchen), Maik Babenhauserheide (KV Herford), Andrea Asch (KV Köln), Martina Maaßen (KV Viersen), Sabine Brauer (KV Gelsenkirchen)
Die Zeilen 481 – 486 werden gestrichen und wie folgt ersetzt:
Sanktionsfreie Grundsicherung und Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe
Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wahlrechte für die Arbeitssuchenden und ein Ende der Sanktionen im SGB II. Wir wollen eine sanktionsfreie Grundsicherung und ein Ende der Praxis von Androhung und Bestrafung, die in vielen Job-Centern und Arbeitsagenturen Realität ist. Stattdessen setzen wir auf Motivation, Anerkennung und Beratung auf Augenhöhe. Für einen Paradigmenwechsel hin zu dieser neuen Kultur wollen wir die Sanktionen komplett abschaffen. Sanktionen gefährden sowohl den kooperativen Charakter des Fallmanagements wie auch ein menschenwürdiges Existenzminimum. Zudem ist die Wirksamkeit von Sanktionsandrohungen zur Vermittlung in Erwerbsarbeit nicht belegt. Wir wollen die Arbeitsagenturen und Job-Center zu Service-Centern weiterentwickeln… (weiter mit Zeile 487)
Begründung:
Die bestehende Passage im Antrag fordert ein „Sanktionsmoratorium“. Eine grundsätzliche Kritik an der Praxis der Sanktionen sowie eine Forderung nach deren Ende fehlen aber weitgehend in dem gesamten Antrag. Dabei sind es gerade die Sanktionen, die dem GRÜNEN Leitbild einer emanzipatorischen Sozialpolitik, bei der das Individuum unteilbare soziale Grundrechte hat, diametral gegenüber stehen.
In der Anhörung des Deutschen Bundestages im Juni 2011 haben verschiedene Expert*innen Bedenken geäußert, ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum überhaupt vereinbar seien, zumal viele Jobcenter nicht in der Lage sind, ausreichende und vernünftige Angebote zu machen. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat in einem breit angelegten Antrag im September 2011 einen Forderungskatalog zur Garantie sozialer Bürgerrechte vorgelegt. Darin wird auch gefordert, den Grundbedarf nicht mehr zu sanktionieren und die geltenden verschärften Sanktionsinstrumente für Menschen unter 25 Jahren in Gänze zurückzunehmen.
Sanktionsandrohungen und Sanktionen widersprechen dem Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit – zumal es im SGB II kaum Möglichkeiten gibt, auf Verhaltensänderungen der Betroffenen zu reagieren. Dies war im früheren Bundessozialhilfegesetz (BSHG) noch möglich. Der kooperative Charakter des Fallmanagements wird durch Regelsanktionen, die bis zur vollständigen Streichung des ALG II reichen, im Kern gefährdet. Vor allem die Sanktionen gemäß §31a Absatz 2 SGB II bei Personen unter 25 Jahren sind bedenklich im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie sind kontraproduktiv, weil sie die Betroffenen häufig aus dem Eingliederungsprozess herausdrängen. Die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit durch schärfere Sanktionen ist empirisch nicht nachgewiesen. Wir sollten deren Ende und das Ende dieser Praxis insgesamt zu einem starken Thema in den nächsten Jahren machen.
Kommentare
Erwerbsunfähigen Behinderten über 25 Jahre, die im Haushalt der Eltern betreut werden, bekommen im Gegensatz zu Erwerbsfähigen ab 25 Jahren im Haushalt der Eltern eine um 20% gekürzte Grundsicherung ( 20% also UNTER dem Existenzminimum!). Begründung für diese Ungleichbehandlung war in allen Anfragen an die Bundesregierung, an die Landesregierung NRW, an den damaligen Bundespräsidenten etc. etc., dass die Erwerbsfähigen über 25jährigen mit Sanktionen rechnen müsssten, sofern sich einer Arbeitsaufnahme verweigerten.
Fallen diese Sanktionen nun, muss auch die Regelbedarfsstufe 3 für erwerbsunfähige Behinderte im Haushalt der Eltern fallen! Ansonsten ist es weiterhin eine gewollte Diskriminierung Behinderter!
Stimmte das gar nicht? War das eine Wahlkampflüge? Oder warum kommen dazu erst jetzt Anträge?
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