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Nummer des Antrags: SP-01-480 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: GRÜNE JUGEND Bundesvorstand
Zeile 480 anfügen:
„Zusätzlich müssen ArbeitnehmerInnenrechte ausgeweitet und Strukturen zur Vertretung der MitarbeiterInnen gestärkt werden. Betriebsräte dürfen nicht in ihren Rechten eingeschränkt werden.
Wir wollen deshalb ein Verbandsklagerecht gesetzlich verankern. Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräte und Mitarbeitervertretungen sollen stellvertretend klagen können, wenn das Unternehmen keine entsprechenden Maßnahmen zur Entgeltgleichheit einleitet. Schlichtungsverfahren mit Beteiligung der Antidiskriminierungsstelle wären eine weitere Möglichkeit, Konflikte außerhalb des Klageweges zu regeln. Nur so kann gewährleistet werden, dass Diskriminierung in Unternehmen, sei es in der Entgeltungleichheit oder in Bezug auf andere existenzielle Rechte der MitarbeiterInnen, wirksam angegangen wird.“
Begründung:
Es ist wichtig, weitere Möglichkeiten der Ausweitung und Stärkung von ArbeitnehmerInnenrechten aufzuzeigen. Dabei sind insbesondere das Verbandsklagerecht sowie Schlichtungsverfahren unter Beteiligung der Antidiskriminierungsstelle zu nennen.
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