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Nummer des Antrags: A-01-115 - Außenpolitik
AntragsstellerIn: KV Berlin-Mitte
Nach Zeile 115 folgenden Text als weiteren Aufzählungspunkt einfügen:
„die Erstellung eines nationalen R2P-Bestandsberichts, unter Federführung der bereits in Planung befindlichen R2P-Koordinierungsstelle, deren Aufgabe eben darin besteht, die Vielzahl von R2P-relevanten Informationen, die innerhalb der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik vorhanden sind, zusammenzuführen, zu analysieren und eine kohärentere deutsche Politik zu schaffen. Der R2P-Bestandsbericht hätte in diesem Aufgabenspektrum der R2P-Koordinierungsstelle eine zentrale Stellung inne, indem er regelmässig analysiert, welche R2P-relevanten Instrumente der Bundesregierung zur Prävention und Reaktion auf potentielle Massenverbrechen zur Verfügung stehen und wie existierende Analysekapazitäten und Informationen der verschiedenen Ministerien und Nachrichtendienste zusammengeführt werden können. Durch den R2P-Bestandsbericht muss auch untersucht werden, inwiefern das Ziel der Verhinderung von Massenverbrechen in die Arbeit von Ministerien und Diensten integriert ist, sowie wie regierungsinterne Prozesse und Instrumente zur Sammlung, Analyse und Zusammenführung von R2Prelevanten Information optimiert und besser integriert werden können. Der Bericht sollte durch jährlich folgende Fortschrittsberichte durch die R2P-Koordinationsstelle ergänzt werden, um die Kapazitäten immer auf dem neuesten Stand und jederzeit abrufbar zu halten.“
Begründung:
Ein solcher Überblick fehlt bislang in Deutschland, wäre aber dringend notwendig, um das Ziel der Verhinderung von Massenverbrechen und damit die Maxime „Nie wieder Ausschwitz“ nachhaltig in der deutschen Außenpolitik zu verankern. Es mangelt hierzulande schließlich an einer Strategie zur Umsetzung der R2P auf nationaler Ebene. Ruanda und Srebrenica haben gezeigt, dass eine effektive Prävention und Reaktion auf Massenverbrechen nicht an Informationsdefiziten, sondern an Handlungsdefiziten scheitert. Damit existierende und verfügbare Erkenntnisse über schwere Menschenrechtsverletzungen in Zukunft rechtzeitig zusammengeführt werden, sollte die Bundesregierung alle an der Umsetzung der Schutzverantwortung mitwirkenden Institutionen und Prozesse erfassen, integrieren und optimieren. Die Ergänzung einer solchen einmaligen Analyse durch jährliche Fortschrittsberichte würde zudem Handlungsdruck auf die Regierung aufbauen. Vorbild für die Erstellung eines solchen Berichtes könnte die von der ehemaligen US-Außenministerin Madelaine Albright geleitete „Genocide Prevention Task Force“ 1 in den USA sein, die mit ihrem Bericht dazu beigetragen haben, der Verhinderung von schweren Menschenrechtsverbrechen einen höheren Stellenwert in der US-Administration zu verschaffen. Auf Basis dieses Berichts rief Präsident Obama im Jahr 2011 das „Genocide Prevention Board“ ins Leben, welches eine ressortübergreifende Koordinationseinheit ist, die zu einer effektiveren Prävention und Reaktion von schwersten Menschenrechtsverletzungen beitragen soll.2 Es scheint nur logisch, dass, nachdem wir einen R2P Koordinator bekommen werden, gleichzeitig auch die Berichterstattung als regelmässige Bestandsaufnahme in sein Ressort aufgenommen wird und dadurch auch das Mandat des R2P Koordinators über das eines blosen Ansprechpartners hinaus klar definiert wird.
1 www.usip.org/genocide_taskforce/index.html
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