Fleischeslust
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Nummer des Antrags: H-04-neu - Haushalt
AntragsstellerIn: BAG Nord/Süd
Aus technischen Gründen wurde beim Antrag H-04 der letzte Teil des Antrags nicht veröffentlicht. Daher hiermit der vollständige Antrag als H-04-neu.
Mit jeder unserer Konsumentscheidungen beeinflussen wir unsere Umwelt, unsere Gesellschaft sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen von Menschen in vielen Teilen der Welt. Die Bekämpfung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen in Ländern des globalen Südens wie auch die Verringerung unseres ökologischen Fußabdrucks im globalen Norden sind eng mit der Frage der globalen Gerechtigkeit verknüpft. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Gesellschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mehr globale Verantwortung übernimmt. Nicht ohne Grund haben fair gehandelte und ökologische Produkte in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. Trotz ihres großen Erfolgs handelt es sich jedoch häufig weiterhin um Nischenprodukte. Nur schwer können die einzelnen KonsumentInnen bei der Kaufentscheidung alle relevanten Aspekte der Lieferkette überblicken. Zudem sind bestimmte Produkte, wie beispielsweise Computer, bisher nicht fair oder ökologisch verfügbar. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft ein. Nachhaltige Konsumentscheidungen sind nur ein kleiner Schritt in diese Richtung, solange die globalen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unzureichend sind.
Öffentliche Stellen nehmen in Deutschland Waren und Dienstleitungen im Umfang von 17% des BIP in Anspruch. Durch ihre Marktmacht können sie der Verbreitung fairer und ökologischer Produkte einen Schub geben und dafür sorgen, dass bestimmte Produkte überhaupt erst verfügbar werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine nachhaltige Beschaffungspolitik der Öffentlichen Hand ein: Zuletzt 2011 in Bezug auf die Bundesebene mit dem BDK-Beschluss „Installierung ökologischer Kriterien bei öffentlicher Auftragsvergabe“ und 2010 in Bezug auf die Kommunen mit dem BDK-Beschluss „Entwicklungspolitik fängt bei uns an – die Millennium Development Goals sind ohne die Kommunen nicht zu erreichen.“
Auch als Institution streben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, die eigene Beschaffung an diesen Kriterien auszurichten, soweit dies praktikabel ist. In vielen Fällen ist die Beschaffung nachhaltiger Produkte kostenintensiver. Wenn keine gravierenden haushalterischen Gründe gegen die Beschaffung dieser nachhaltigen Produkte sprechen, sollen diese beschafft werden. Da die nachhaltigste Konsumentscheidung immer noch die Vermeidung ist, kann ein gewisser Teil der Kosten durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen aufgefangen werden. Die darüber hinaus gehende Kostensteigerung sollte uns die Internalisierung der negativen sozialen und ökologischen Folgekosten unseres Wirtschaftens wert sein. Im Dezember 2006 verpflichteten sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im BDK-Beschluss „Für ökologische Wahlkampfmaterialien“ dazu, „in den nächsten Wahlkämpfen darauf zu achten, dass Give-Aways sowie andere Materialien ökologisch hergestellt werden und Verpackungsmüll vermieden wird.“ Die Bundesgeschäftsstelle beschafft neben Wahlkampfmaterialien und Druckerzeugnissen auch beispielsweise Artikel des allgemeinen Bürobedarfs, Lebensmittel und Getränke sowie verschiedene externe Dienstleistungen. Voraussichtlich entfallen hierfür jährlich mindestens 5 % des Haushaltsvolumens von ca. fünf Mio. Euro. Dabei achten die Verantwortlichen bereits in hohem Maße auf die Nachhaltigkeit der beschafften Güter. Eine systematische Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien anhand einer verbindlichen Beschaffungsstrategie, die der Öffentlichkeit gegenüber transparent gemacht wird, gibt es jedoch bisher nicht. Auch die Parteigliederungen und Mitglieder werden bisher nicht systematisch über die Herkunft von Wahlkampf- und anderen Materialien informiert, die sie von der Bundesgeschäftsstelle beziehen. Für viele Produktgruppen fehlen praktikable Lösungen, um mit den personellen Ressourcen einer Bundesgeschäftsstelle von ca. 40 Beschäftigten in jeder Situation bei vertretbarem Aufwand das jeweils nachhaltigste verfügbare Produkt zu beschaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließen,
- ab dem 01.01.2013 alle Beschaffungen der Bundesgeschäftsstelle nach Möglichkeit systematisch und transparent gemäß einer nachhaltigen Beschaffungsordnung zu tätigen, die als Anlage Teil dieses Beschlusses ist,
- den Landes- und Kreisverbänden zu empfehlen, dies ebenfalls zu tun, gegebenenfalls in angepasster Form.
- dass die Bundesgeschäftsstellejährlich über die Umsetzung der Beschaffungsordnung Bericht erstattet.
Anlage: Beschaffungsordnung
Die richtigen Beschaffungsentscheidungen von Waren und Dienstleistungen sind nicht nur relevant in Bezug auf Qualität und Wirtschaftlichkeit, sie haben zudem Einfluss auf den Ressourcenverbrauch, die Umweltbelastungen und die sozialen Auswirkungen, die durch Produktion, Transport, Gebrauch und Entsorgung der Produkte entstehen. Bei jeder Beschaffungsentscheidung soll daher geprüft werden, ob die Anschaffung vermeidbar ist.
Mit der dauerhaften Ausrichtung unserer Beschaffung an ökologischen und sozialen Standards leisten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen wichtigen Beitrag sowohl für eine nachhaltige Entwicklung als auch für die Glaubwürdigkeit und Verantwortung als politischer Akteur, der sich für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung einsetzt.
Ziel der Beschaffungsordnung ist es, praktikable Lösungen vorzusehen, die es erlauben, mit den personellen Ressourcen der Bundesgeschäftsstelle bei vertretbarem Aufwand das jeweils nachhaltigste verfügbare Produkt zu beschaffen.
Beschaffungskriterien
Neben den ökonomischen Kriterien berücksichtigen wir auch ökologische und soziale Kriterien bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen:
- Produkte, die den Respekt der Menschenrechte in der Zulieferkette zusichern (z.B. ILO-Kernarbeitsnormen)
- Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel)
- Produkte aus Fairem Handel (z.B. Fairtrade-Siegel)
- Produkte aus ökologischem Anbau (z.B. Demeter, Bioland, EG-Öko-Verordnung)
- saisonale und regionale Produkte
- sicherheitsgerechte, strahlungs- und schadstoffarme Produkte
- langlebige, wiederverwertbare, reparaturfreundliche und energieeffiziente Produkte
- Recyclingprodukte und leicht entsorgbare Produkte
- Produkte, die unter geringem Ressourcen- und Energieverbrauch hergestellt wurden
- Produkte mit optimaler Nachfüllbarkeit (z.B. Tintendrucker mit Einzelfarbtanks)
- Produkte, die bei Verpackung und Transport umwelteffizient sind
- keine gentechnisch veränderten Produkte
- Produkte, die sich aus Erneuerbaren Energien speisen
Grundsätze für die Anwendung der Beschaffungskriterien
Vor den jeweiligen Bestellungen sollen nach Möglichkeit Informationen über die o. g. Aspekte des Produkts, der Produktion oder der Dienstleistung eingeholt werden. Sicherheit geben die anerkannten Umwelt- und Sozialsiegel sowie technische Prüfzeichen für z.B. energiesparende/strahlungsarme Computer.
Die Bundesgeschäftsstelle stellt allen MitarbeiterInnen, die Beschaffungen tätigen, eine Beschaffungsliste zur Verfügung. Die Liste präzisiert die Beschaffungskriterien, nennt Bezugsquellen und gibt Auskunft über die verwendeten Nachhaltigkeitssiegel für die wichtigsten Produkte, die gekauft, verbraucht oder genutzt werden. Sie orientiert sich an einschlägigen Materialien und Leitfäden von Nichtregierungsorganisationen und nachhaltig beschaffender öffentlicher Stellen.
In vielen Fällen wird es auch zu Zielkonflikten zwischen kurzfristiger Kostenstruktur und den ökologischen und sozialen Wirkungen kommen. Falls es zu Konflikten zwischen den aufgestellten Kriterien und der Entscheidung für einen Anbieter/Produkt kommt, muss die Entscheidung entsprechend der Zuständigkeiten transparent begründet werden. Durch die Beschaffung anspruchsvollerer Produkte entstehen im Einzelfall Mehrkosten. Es gilt der Leitgedanke, dass Mehrkosten durch die neuen Beschaffungsgrundsätze vorrangig durch Verringerung der Beschaffungs- und Verbrauchsmengen zu kompensieren sind, so dass die Gedanken eines nachhaltigen Lebens und Arbeitens auch zu grundsätzlich verändertem Handeln führen.
Über die Umsetzung der Beschaffungsordnung soll öffentlich informiert werden. Insbesondere die Parteigliederungen und Mitglieder sollen über die Nachhaltigkeit von Wahlkampf- und anderen Materialien informiert werden, die sie von der Bundesgeschäftsstelle beziehen.
Die Überprüfung der Einhaltung dieses Beschlusses erfolgt durch die jährliche Berichterstattung, die auch die Beschaffungsgrundsätze im Sinne des obigen Beschlusses
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