Anträge und Tagesordnung

Rente sicher machen – Rente mit 67 abschaffen

Nummer des Antrags: SP-08 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Hartmut Wauer (KV Wangen)

Weitere AntragsstellerInnen: Wolfgang Stather (KV Odenwald-Kraichgau), Joachim Marx (KV Bremerhaven), Jochen Berendsohn (KV Hannover), Wilfried Weisbrod (KV Odenwald-Kraichgau), Siegfried Spangenberg (KV Wangen), Horst Schiermeyer (KVGörlitz), Matthias Altmann (KV Weimarer Land), Ralf Kronig (KV Karlsruhe Land), Dr. Joachim Behncke (KV Steglitz-Zehlendorf), Uta van Hoffs (KV Karlsruhe), Klaus van Hoffs(KV Karlsruhe), Ekkehard Meese (KV Hannover-Stadt), Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau), Rudolf Haug (KV Sigmaringen), Sonja Rothweiler (KV Karlsruhe-Land), Matthias Schneider (KV Duisburg), Inge Blust (KV Wangen), Heinz Strubel (KV Wangen), Petra Selg (KV Bodensee) und weitere

Die Deutsche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf. Sie schafft Sicherheit und kann Altersarmut wirkungsvoll eindämmen. Im vergangenen Jahrzehnt wurden allerdings die Weichen unter dem Deckmantel der Generationengerechtigkeit und dem Diktat der Lohnnebenkostensenkung falsch gestellt. Nach einem Jahrzehnt privater Vorsorge wird nun offensichtlich, dass die erhofften Renditen auf den Kapitalmärkten nicht zu erzielen sind und Geringverdienerinnen und Geringverdiener keine Chance haben, privat vorzusorgen. Neueste Berechnungen zeigen, dass die Altersarmut zukünftig bis weit in die Mitte der Gesellschaft reichen wird. Die Rentenreformen stellen insbesondere für die rentennahen Jahrgänge ein Problem dar. Ihre Erwerbsbeteiligung ist gering und muss im Interesse der Menschen gesteigert werden. Nur 26,4% der über 60-Jährigen haben in Deutschland ein sozialversichertes Beschäftigungsverhältnis. Trotzdem wird an dieser gesellschaftlichen Realität vorbei an der Rente mit 67 festgehalten und die „Wirtschaftsweisen“ wollen gar die Rente ab 69, obwohl die weitaus überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen vor diesem Alter, dann aber mit deutlichen Rentenabschlägen, in Rente gehen wird.

Eine große Mehrheit in der Bevölkerung lehnt diese Rentenreform ab. Wir können nicht mit Sicherheit voraussehen, ob die demographischen Szenarien zutreffen und die statistischen Annahmen Realität werden. Fakt ist aber, dass die Rente mit 67 zu Renteneinbußen, aber laut der Prognose der Deutschen Rentenversicherung lediglich zu einer Beitragssenkung von 0,5 Prozent führen wird.

Einkommenseinbußen und Altersarmut breiter Bevölkerungsgruppen sind vorprogrammiert, wenn wir nicht grundlegend gegen steuern und das Rentenniveau auf einem angemessenen Niveau sichern.

Entscheidend für die Stabilität der Rentenversicherung ist, dass möglichst viele Menschen arbeiten, die Beschäftigten bis zur Rente durchhalten und die Löhne und damit die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung steigen. Das Rentensystem von morgen muss die individuellen Erwerbsbiografien berücksichtigen und insbesondere vor Armut schützen. Deshalb gilt es wie bei der Krankenversicherung einen Systemwechsel hin zur Bürgerversicherung vorzubereiten und einzuleiten.

1.Gute Arbeit

Gute Arbeit und gute Löhne sind das Fundament unserer Sozialversicherungen. Sie schützen die Beschäftigten heute vor Armut und morgen vor Altersarmut. Realität ist aber: Der Niedriglohnsektor weitet sich aus. Die Tendenz zu Leiharbeit und Auslagerung mittels Werkverträgen nimmt weiterhin zu. Die weißen Flecken der Tariflandschaft werden größer durch unverminderte Tarifflucht. Alles zusammen belastet die Sozialversicherungen insgesamt und im Besonderen die Rentenversicherung und senkt das Beitragsniveau.

Deswegen müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,50;

  • Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung für mehr branchen- und Regionen spezifische Mindestlöhne und mehr allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne, die dann für alle Beschäftigten einer Branche gelten;

  • Regulierung der Leiharbeit und Eindämmen von Scheinwerkverträgen sowie Scheinselbstständigkeit.

Der technische Arbeitsschutz ist gut. Aber die Beschäftigten leiden vermehrt unter dem Anstieg von psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Es ist ein eindeutiges Warnsignal, wenn psychische Erkrankungen mit zurzeit 37 Prozent die Hauptursache für Frühverrentungen sind. Verantwortlich dafür ist die steigende Arbeitsintensität. Gleichzeitig haben sich die Arbeitszeiten wieder verlängert. Flexible, nicht planbare Arbeitszeiten, Schicht- und Nachtarbeit nehmen zu und immer mehr Menschen arbeiten auch am Wochenende. Die Belastungen steigen auch die ansteigenden atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnisse. Notwendig sind alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen und die Minderung von Stress am Arbeitsplatz. Deshalb benötigen wir:

  • eine Anti-Stress-Verordnung und technische Regeln zum Schutz der Beschäftigten vor psychischen Gefährdungen sowie die Durchsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in allen Betrieben.

2.Erwerbstätigkeit von Frauen ermöglichen

Frauen sind gut ausgebildet und wollen berufstätig sein. Die Frauenerwerbstätigkeit ist zwar in den letzten Jahren gestiegen, das Arbeitsvolumen hingegen aber nicht. Der Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor ist hoch, ebenso ihr Anteil an den Teilzeitbeschäftigten oder den geringfügig Beschäftigten. Frauen verdienen noch immer durchschnittliche 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Eine Politik, die mit Blick auf den demografischen Wandel die Erwerbstätigkeit von Frauen erhöhen will, muss an verschiedenen Punkten ansetzen. Notwendig sind:

  • eine gute und passgenaue Kinderbetreuung;

  • familiengerechte flexible Arbeitszeitmodelle und ein Rückkehrrecht auf Vollzeitbeschäftigung;

  • ein Steuer- und Sozialversicherungssystem, das auf Fehlanreize wie das Ehegattensplitting verzichtet und die Reform der Minijobs;

  • die Durchsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.

3.Beschäftigungsquote von Älteren erhöhen

Über Jahrzehnte wurden ältere Beschäftigte frühzeitig und häufig gegen ihren Willen aus ihren Jobs gedrängt. Eine fatale Entscheidung der Unternehmen, bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung auf die Wissens- und Erfahrungspotentiale älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzichten. Die Stärken und Potenziale älterer ArbeitnehmerInnen werden gegenwärtig nicht in ausreichendem Maße erkannt, gefördert und genutzt. Damit die Beschäftigten keine Rentenkürzungen hinnehmen müssen, wollen wir die Beschäftigungsquote Älterer steigern. Notwendig sind deshalb:

  • ein vorausschauendes Personalmanagement auch um Wissens- und Erfahrungspotentiale älter Menschen in Betrieben zu erhalten,

  • passgenaue Weiterbildung insbesondere für geringqualifizierte sowie ältere Beschäftigte in den Betrieben,

  • ausreichende Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und damit die Rücknahme der Kürzungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

4.Rentenniveau sichern

Mit einem Rentenniveau von 43% droht der Mitte der Gesellschaft Altersarmut und Transferleistungen. Dies führt auch zu einer Legitimationskrise der Rentenversicherung. Deshalb muss ein Rentenniveau von mindestens 50% garantiert werden. In der Konsequenz dürfen die Rentenversicherungsbeiträge nicht gesenkt werden. Denn wenn junge Menschen ihr gesamtes Erwerbsleben in die Rentenversicherung einzahlen, dann müssen sie auch eine angemessene Rente erhalten.

5.Fließende und faire Übergänge in die Rente

Das Rentensystem muss solidarisch und gerecht ausgestaltet werden. So muss sichergestellt werden, dass bei der Rente die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt werden, denn es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit am Bau, in der Altenpflege oder Universitätslehre tätig war und ob jemand mit 15 Jahren oder erst mit 30 Jahren in das Berufsleben eingestiegen ist. Eine Reform des Alterssicherungssystems muss ebenso den speziellen Bedürfnissen von Frauen gerecht werden. Gleichzeitig muss dem Wandel der Erwerbsarbeit mit prekären und atypischen Beschäftigungsverhältnissen Rechnung getragen werden, damit niemand im Alter ein Leben in Armut fürchten muss.

Die Rente mit 67 muss gestoppt werden.

Angesichts der belastenden Realität von Arbeit in Betrieben und Verwaltungen ist die Verschiebung des regelmäßigen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre nicht hinnehmbar. Diese Maßnahme leistet auch keinen wirklichen Beitrag zu einer Konsolidierung des Rentensystems.

Wer allerdings physisch und psychisch in der Lage ist und auch über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus arbeiten will, soll dafür künftig auch die Möglichkeiten erhalten. Tarifvertragliche oder einzelarbeitsvertragliche Regelungen, die das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses mit Eintritt in das Rentenbezugsalter vorsehen, müssen aufgehoben werden.

Wir wollen einen belastungsgerechten Rentenzugang.

Die Arbeitsbelastung ist individuell und auch entlang der verschiedenen Branchen und Berufsgruppen sehr unterschiedlich. Deshalb muss eine solidarische Rentenversicherung die individuelle Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Belastbarkeit berücksichtigen.

Das Erreichen einer abschlagsfreien Rente kann nicht unterschiedslos für alle gleich ausgestaltet werden:

  • Wer früh ins Berufsleben eingetreten ist und langjährig Beiträge eingezahlt hat, soll in Zukunft nach 45 Versichertenjahren unabhängig vom Alter eine Rente ohne Abschläge beziehen können.

  • Beschäftigte, die körperlich oder psychisch besonders belastende Tätigkeiten ausgeführt haben, sollen nach 40 Versichertenjahren ohne Altersgrenze eine abschlagsfreie Rente erhalten. Denn sie beginnen den Ruhestand bei schlechterer Gesundheit und haben in der Regel auch eine kürzere Lebenserwartung.

  • Die Erwerbsminderungsrente muss reformiert werden. Wer arbeitsbedingt krank wird und deshalb nicht mehr arbeiten kann, muss unabhängig vom Alter eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente erhalten.

Biographien von Frauen berücksichtigen

Die längere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zugunsten von Kindererziehung und Pflege von Angehörigen reduziert die Rentenansprüche für Frauen zum Teil erheblich. Solange die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht höher liegt, sind Kindererziehungszeiten deutlicher als bisher in der Rentenbiographie zu berücksichtigen

Teilrente

Älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr sollen durch eine Teilrente mehr Möglichkeiten eröffnet werden, indem sie entsprechend der individuellen Situation mögliche Kombinationen von Erwerbstätigkeit und Rentenbezug freier als bisher selbst wählen können. Die skandinavischen Länder haben mit dieser Kombination gute Erfahrungen gemacht. Mit dem Ergebnis, dass die Menschen im Durchschnitt länger arbeiten, aber nicht notwendigerweise in Vollzeit.

Altersteilzeit

Neue Altersteilzeitmodelle sind notwendig. Dazu brauchen wir einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind aufgefordert, mit tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen individuelle Übergänge zu ermöglichen.

6.Schutz gegen Armut im Alter

Nach den Prognosen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird im Jahre 2025 bereits jeder zehnte alte Mensch auf Grundsicherung angewiesen sein. Das bedeutet, dass sich der Anteil der Bedürftigen gegenüber heute vervierfachen wird! Gerade auch Jüngere werden im Vergleich zu Älteren keine wirklich bessere Bilanz der erwerbsbiografischen Belastung aufweisen, denn sie haben lange prekäre Berufseinstiege und in der Folge auch lückenhafte Versicherungsbiografien. Ein umfassendes Konzept gegen Altersarmut ist deswegen notwendig:

Garantierente einführen

Eine steuerfinanzierte Garantierente als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung ist unerlässlich. Unzureichende Rentenansprüche sollen damit auf ein Mindestniveau aufgestockt werden, das den Grundbedarf für Alle deckt und für langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau liegt. Davon profitieren vor allem Frauen.

Die betriebliche Altersversorgung hat sich bewährt

Sie sollte Pflicht für jedes Beschäftigungsverhältnis werden. Sie muss aber in der Form ausgestaltet werden, dass entstandene Ansprüche beim Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses mitgenommen werden können.

7.Bürgerversicherung auch in der Rente

Durch eine Bürgerversicherung in der Rente kann die Verteilungskomponente gestärkt werden. Sie kann dazu beitragen, dass sich die Schere zwischen Erwerbs- und Kapitaleinkommen wieder schließt. In die Rentenversicherung müssen langfristig alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Dies gilt auch für Selbstständige, Beamte und Bundestagsabgeordnete, die bisher eine eigenständige Versorgung haben. Alle sollen mit allen Einkünften, auch mit Kapitaleinkünften, Mieten und Pachten, in die Rentenversicherung einzahlen. Damit den eingezahlten Beiträgen nicht uneingeschränkte Ansprüche gegenüber stehen, soll das sogenannte Äquivalenzprinzip begrenzt werden. Möglich wird dies durch eine Deckelung der Renten und durch die Einführung einer Höchstrente.

Begründung: erfolgt mündlich.

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