Anträge und Tagesordnung

Grüne Politik fordert Mindesthonorare in der Weiterbildung und im Tourismus

Nummer des Antrags: SP-05 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: KV Augsburg/Stadt

Die BDK möge beschließen: Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll in Zusammenarbeit mit der grünen Bundestagsfraktion in Form von Anhörungen und Fachgesprächen Lösungsvorschläge für den Niedrighonorarbereich und die Soziale Absicherung im Bereich Weiterbildung und Tourismus erarbeiten. Grüne Politik fordert nicht nur Mindestlöhne, sondern Mindestlöhne und Mindesthonorare.

Begründung:

Die Industriegesellschaft hat sich zu einer Dienstleistungsgesellschaft gewandelt. Die Menschen arbeiteten früher in ihrem Hauptberuf und waren bei Bedarf nebenberuflich als Dozentinnen und Dozenten in der Weiterbildung bzw. als GästeführerInnen im Tourismus tätig.

Heute sprechen wir vom „Lebenslangen Lernen“, das verlangt, dass sich Menschen hauptberuflich in der Weiterbildung einbringen. In diesem Niedrighonorarbereich bilden die Honorare weder die akademische Ausbildung, noch die Kosten für die soziale Absicherung, die Vor- und Nachbereitung und die Prüfungsarbeiten ab. Inflationsausgleich ist ein Fremdwort, so dass Dozentinnen und Dozenten in der Regel den Kaufkraftverlust zu tragen haben. Aufgrund der Studiengebühren an Universitäten und Hochschulen ist aktuell ein Honorardumping zu beobachten, da Studentinnen und Studenten auf den Markt Weiterbildung und Tourismus drängen. Die Situation kann so zusammengefasst werden: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.

Im Tourismus werden teilweise Vermittlungsprovisionen berechnet, die als sittenwidrig einzustufen sind. In Extremfällen verbleibt nur ein Drittel vom Honorar als Einkommen. Es wird von Selbständigkeit gesprochen, in Wirklichkeit liegt Scheinselbständigkeit vor. Im Tourismus sind viele Verkehrsämter privatisiert und durch eine GmbH ersetzt worden, die sich durch hohe Vermittlungsprovisionen auf Kosten der freien MitarbeiterInnen refinanzieren. Die Politik nimmt hier keine neutrale Position ein, da politische MandatsträgerInnen in den Tourismusverbänden und Trägervereinen Vorstandsposten bekleiden.

Die Honorare können gegenwärtig nicht frei verhandelt werden. Entweder es werden die Sätze der Träger in der Weiterbildung und im Tourismus akzeptiert oder frau bzw. man wird durch RentnerInnen oder StudentInnen ersetzt. Die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen wird nur unzureichend kontrolliert.

Im Niedrighonorarbereich arbeiten viele Frauen und Alleinerziehende. Probleme, die heute nicht gelöst werden, sind die Sozialkosten von Morgen. Im Rahmen der Bürgerversicherung ist eine Bildungs- und Tourismussozialkasse bzw. die Öffnung der Künstlersozialkasse für andere Berufsgruppen zu diskutieren. Grüne Politik sollte deshalb nicht nur Mindestlöhne, sondern auch Mindesthonorare (im Niedrighonorarbereich) fordern.

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