Anträge und Tagesordnung

Die grüne Kindergrundsicherung: Mut zum Systemwechsel im Familienleistungsausgleich !

Nummer des Antrags: SP-04 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Katja Keul (KV Nienburg)

Weitere AntragsstellerInnen: Andrea Asch (KV Köln), Thomas Poreski (KV Reutlingen), Sven Lehmann (KV Köln), Katrin Göring-Eckardt (KV Gotha), Renate Künast (KV Tempelhof-Schöneberg), Ekin Deligöz (KV Neu-Ulm), Anja Siegesmund ( KV Jena), Lisa Paus (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Sina Doughan, (KV Miesbach), Karl Bär, (KV Miesbach), Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Frankfurt Taunus), Chris Kühn, (KV Tübingen), Daniel Köbler (KV Mainz), Anja Piel, (KV Hameln), Miriam Staudte (KV Lüneburg), Christian Meyer (KV Holzminden), Daniela Schneckenburger (KV Dortmund), Ralf Bürk, (KV Bodenseekreis) Rasmus Andresen, (KV Flensburg) und weitere

Obwohl der Staat jährlich einen dreistelligen Milliardenbetrag für den Familienleistungsausgleich verwendet, sind Kinder in Deutschland nach wie vor ein Armutsrisiko. Erheblich angewachsen ist zudem in den vergangenen Jahren  der prekäre Einkommensbereich knapp oberhalb der Armutsschwelle. Etwa 50 Prozent aller 4-Personenhaushalte haben ein Nettoeinkommen von maximal 20 Prozent über dem ALG II (Arbeitslosengeld II = Hartz IV)-Niveau.
Das liegt auch daran, dass viele familienbezogene staatliche Förderungen am falschen Ende anknüpfen und für eine ungerechte Verteilung sorgen.  So entlasten die Freibeträge für Kinder hohe Einkommen mehr als niedrige und das Ehegattensplitting subventioniert die Ehe an sich, ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Kindern.
Die Löhne im unteren Bereich sind in den letzten 15 Jahren faktisch gesunken, so dass auch bei berufstätigen Eltern das Vorhandensein von mehreren Kindern schnell dazu führt, dass die Familie Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beantragen muss – auch bei einem allgemeinen Mindestlohn von 8.50€!  Oberhalb der Regelsätze des SGB II sind verschiedene Behörden damit beschäftigt die Förderung der Familien zu verwalten:  Die Agentur für Arbeit berechnet den Kinderzuschlag, das Wohngeldamt die Höhe des Wohngeldes, das Jugendamt zahlt ggf. den Unterhaltsvorschuss, das Land finanziert die Unterhaltsprozesse des Kindes und die meist ergebnislosen Vollstreckungsversuche der  Unterhaltsberechtigten – von dem bürokratischen Aufwand des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets ganz zu schweigen.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Sonderbericht vom 17. Juli 2012 die Personal- und Verwaltungskosten für diese aufwendigen und fehlerträchtigen Antrags- und Erstattungsverfahren allein bei den Unterhaltsvorschussstellen und bei den Wohngeldstellen mit 160 Mio jährlich beziffert.  Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss: „Im derzeitigen System des Familienleistungsausgleichs ist die notwendige Klarheit und Wahrheit in den Finanzbeziehungen der öffentlichen Haushalte nicht gewahrt.“

Das Grundgesetz lässt dem Gesetzgeber in Art 6 GG die Wahl, auf welche Weise er den Bedarf von Familienangehörigen berücksichtigen will. Entweder er stellt das Existenzminimum von der Besteuerung frei oder er zahlt einen entsprechenden Geldbetrag.
Bislang hat man sich systematisch für den steuerlichen Freibetrag entschieden.  Das Kindergeld in der heutigen Form dient lediglich dazu, das soziale Ungleichgewicht durch die Freibeträge abzumildern. .

Werden die staatlichen Leistungen und Freibeträge in einer Kindergrundsicherung gebündelt und parallel mit dem Abschmelzen des Ehegattensplittings begonnen, wird der Systemwechsel nachhaltig. Die Kindergrundsicherung wird dabei aus dem Familienleistungsausgleich selbst heraus finanziert. Sie ist daher in der Summe keine zusätzliche Transferleistung, sondern ersetzt auf stimmige und sozial gerechte Weise vorhandene Transfers und Vergünstigungen. Die Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte wird durch die Kindergrundsicherung demnach nicht verschärft. Mehreinnahmen durch eine sozial gerechte grüne Steuerpolitik können daher in den notwendigen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, etwa für Bildung, Betreuung und Beratung, sowie die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte fließen.

Durch die höhere Kindergrundsicherung entfallen die Kinderregelsätze im SGB II und SGB XII.  Neben dem bisherigen Transfer entfallen auch die entsprechenden Verwaltungskosten von ca. einem Sechstel der Gesamtleistung.
Die Kindergrundsicherung ist auch deshalb das bessere Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut, weil die von grüner Seite zu Recht geforderte Regelsatzerhöhung für Kinder im SGB II nicht nur Mehrkosten verursacht, sondern ohne den vorgeschlagenen Systemwechsel zusätzlich Hunderttausende von Kindern und ihren Familien zu SGBII-Anspruchsberechtigten machen würde.  Anders als bei der Kindergrundsicherung wäre eine Finanzierung aus dem Familienleistungsausgleich nicht möglich!    

Durch eine solche Kindergrundsicherung wird auch der Kinderzuschlag obsolet.
Der Kinderzuschlag sollte bislang verhindern, dass Erwerbstätige nur deswegen SGB II Leistungen erhalten, weil ihr Einkommen nicht ausreicht auch den Regelbedarf ihrer Kinder zu decken.  Der Verwaltungsaufwand für diese Leistung ist durch die sogenannte „Günstigerprüfung“ gigantisch und im Ergebnis frustrierend, weil die Leistungsberechtigten in der Regel durch den Verzicht auf den Zuschlag materiell besser gestellt sind als bei seiner Inanspruchnahme

Wir wollen stattdessen endlich die vorhandenen Ressourcen gerechter verteilen und den Systemwechsel hin zu einer umfassenden Kindergrundsicherung gestalten – und damit die Beschlüsse der BDK aus dem Jahr 2009 fortentwickeln und konkretisieren.
Dafür werden die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch eine Kindergrundsicherung  ersetzt. Zahlreiche hoch bürokratische Leistungen können dabei ebenfalls entfallen, weil sie durch die Kindergrundsicherung in der Höhe mit umfasst werden. Parallel dazu wird zur Gegenfinanzierung das Ehegattensplitting schrittweise abgeschafft und letztlich durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ersetzt.
Da Familien mit Kindern – mit und ohne eheliche Lebensgemeinschaft – strukturell benachteiligt sind, ist es erforderlich und angemessen, die zusätzlichen Einnahmen aus der Reform des Ehegattensplittings in einer ersten Phase vorrangig zur Finanzierung der Kindergrundsicherung zu verwenden. Nur so kann vermieden werden, dass durch das Abschmelzen des Ehegattensplittings ein Großteil der Familien im mittleren Einkommensbereich gegenüber der heutigen Situation einen Nettoeinkommensverlust erleidet. Und nur so – bei Entlastung kleiner und mittlerer Haushaltseinkommen und einer moderaten Mehrbelastung von Einkommensstarken, insbesondere Kinderlosen - gelingt der Systemwechsel im Familienleistungsausgleich nachhaltig.

Wir wollen die Kindergrundsicherung in der kommenden Wahlperiode zügig einführen. Zur Ausgestaltung schlagen wir folgende Eckpunkte vor:

1)  Die Kindergrundsicherung liegt oberhalb des Kinderregelsatzes nach dem SGB II (und analog im SGB XII), so dass der Bedarf gedeckt ist und die Kinderregelsätze somit vollständig ersetzt werden können. Dadurch werden mindestens 2 Mrd. Euro für die Finanzierung der Kindergrundsicherung frei.

2)  Die Kindergrundsicherung wird der Höhe nach so bemessen, dass die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG vollständig abgeschafft werden können.
Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben würden z.B. durch ein Einstiegsmodell von monatlich 300,-€ erfüllt.
 
3)  Das Kindergeld geht in der Kindergrundsicherung auf. Die  30 Milliarden € Kindergeld für Minderjährige werden zur Finanzierung der Kindergrundsicherung eingesetzt.

4)  Durch die Kindergrundsicherung und die Abschaffung der Kinderregelsätze wird auch der „Kinderzuschlag“ in Höhe von bislang 400 Mio Euro überflüssig.

5)  Weitere staatliche Ausgaben können durch die Kindergrundsicherung reduziert werden, wie bspw. die monetären Anteile des Bildungspaketes, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII sowie Freibeträge für Schulgeld und Kinderbetreuung. Soweit die Kindergrundsicherung nicht den gesamten Wohnbedarf der Kinder mit abdeckt, bleibt es dabei, dass Familien weiterhin Wohngeld oder Kosten der Unterkunft beziehen.  Die Leistungen verringern sich jedoch deutlich, weil die anzurechnende Kindergrundsicherung über dem bisherigen Kindergeld liegt.

6) Der verbleibende Finanzierungsbedarf wird durch das Abschmelzen des Ehegattensplittings gedeckt.  Dabei wird das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung bei übertragbarem Grundfreibetrag ersetzt, was langfristig im Vergleich zu jetzigen Rechtslage zusätzliche Steuereinnahmen von ca. 14 Mrd. Euro jährlich bringen  würde.
In der ersten Phase werden diese Mehreinnahmen deutlich geringer ausfallen, da rechtlich für bisherige Ehen eine Übergangsregelung greifen muss.  In dieser Umstellungsphase wird die Finanzierung des Einstiegs in die Kindergrundsicherung Vorrang haben müssen, um eine übermäßige Belastung kinderreicher Familien gegenüber kinderlosen Ehen zu vermeiden.
In einer zweiten Phase stehen die steigenden Mehreinnahmen durch die Individualbesteuerung für den Ausbau der Infrastruktur und zur dynamischen Anpassung der Kindergrundsicherung zur Verfügung.

7)  die Kindergrundsicherung wird nur für Minderjährige eingeführt, da es für Volljährige in Ausbildung ein komplementäres Konzept gibt:  Das grüne Zwei-Säulen-Modell mit einer elternunabhängigen Basisabsicherung. Auch mit diesem Anschlussmodell entfallen im Gegenzug Kindergeld und Freibeträge.

Kommentare

Tabea
01-11-12 15:40
Vielleicht noch eine Ergänzung: Es darf bei der Kindergrundsicherung keinesfalls untereschieden werden nach Anzahl der Kinder. Jedes Kind sollte den gleichen Betrag erhalten, jedes Kind sollte dem Staat gleichviel wert sein.
Beim derzeitigen Kindergeld wird leider (sozusagen als demografische "Wurfprämie") das dritte und folgende Kinder bevorzugt, sie erhalten mehr, obwohl im Grunde das erste Kind das teuerste (alle möglichen Erstanschaffungen) ist. Zudem kosten Beiträge für ein Kind nicht weniger, evtl. sogar mehr, da es keinen Geschwisterrabatt gibt. Und Schulbücher und ähnliches müssen oft für jeden Jahrgang neu angeschafft werden, die Kosten entstehen bei jedem Kind in gleichem Maße.
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