Fleischeslust
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Nummer des Antrags: SP-03 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: Annette Weinreich (KV Ulm)
Weitere AntragsstellerInnen: Ulrich Schumann (KV Rastatt/Baden-Baden), Stephan Heymann (KV Hamburg), Jürgen Filius MdL, (KV Ulm), Christine Kamm MdL (KV Augsburg), Alexander Salomon MdL (KV Karlsruhe), Christian Trede (KV Hamburg-Altona), Andreas Rieger (KV Brandenburg), Hartmut Neubauer (KV Köln), Beate Kolb (KV Tübingen), Ingolf Goritz (KV Hamburg-Mitte), Jürgen Menzel (KV Esslingen), Michael Joukov (KV Ulm), Hedwig Rietzler (KV München), Gabriele Munk (KV Stuttgart), Karin Fendler (KV Karlsruhe), Moritz Darge (KV Mühlheim an der Ruhr), Andreas Köstler (KV Mannheim), Michah Weissinger (KV Essen)
Die BDK möge beschließen:
Die Versorgung der Menschen mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum ist für den sozialen Frieden und die gesellschaftliche Teilhabe existenziell wichtig. Die Sicherstellung dieser Versorgung ist als ein Auftrag an den Staat und das Gemeinwesen zu betrachten.
Um GRÜNE Positionen in dieser Frage deutlich zu machen, ist im Wahlprogramm der Punkt „Wohnraumversorgung“ aufzunehmen. Dabei müssen die folgenden Punkte im Vordergrund stehen:
Begründung:
Wohnen ist immer mehr zu einem Problem geworden, einkommensschwache Schichten haben es in Großstädten und Ballungszentren immer schwerer, Wohnraum zu finden, den sie sich leisten können. So wie die Bildung die wichtigste Aufgabe für die Zukunft unserer Kinder ist, so ist auch das Wohnen und das „Zuhause“ als eine soziale Aufgabe für eine gerechte Gesellschaft zu betrachten.
Die Eurokrise hat zu einer enormen Flucht in Immobilienanlagen und als Folge zu Mietsteigerungen in den großen Städten und Ballungszentren geführt. Es wird immer mehr in das sichere „Betongeld“ investiert. Zugleich geht aus aktuellen Studien hervor, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland von 2002 bis 2010 um gut 1/3 gesunken ist. Auf der einen Seite fallen immer mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung heraus, andererseits werden aber viel zu wenig neue Wohnungen mit einer Preis- und Belegungsbindung erstellt.
Im Zuge der Föderalismusreform, mit Wirkung vom 1. September 2006, wurde die Verantwortung für bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum vom Bund auf die Länder übertragen. Das wurde damit begründet, „dass sich der Wohnungsbedarf regional sehr unterschiedlich entwickelt hat und die Wohnraumversorgungsprobleme weitgehend gelöst sind“. Das Letzte stimmt heute längst nicht mehr, von gelösten Wohnraumversorgungsproblemen kann keinesfalls mehr die Rede sein. Aus diesem Grund ist es unverantwortlich, die Bundesförderung nach 2013 nicht mehr weiterzuführen.
Es ist richtig, dass der Wohnungsbedarf regional und von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist, daher kann die Bundesförderung nicht wie bisher erfolgt, allein über Ausschüttung von Finanzmittel an die Bundesländer erfolgen. Es müssen Programme gestaltet werden, die Themen wir Rückbau, Flächenrecycling, Barrierefreiheit und energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ebenso mit einbinden, wie das Ausweiten der Fördermittel für die „klassische Sozialwohnung“ bis hin zum Erstellen von bezahlbaren Wohnraum für Familien und ältere Menschen. Ebenso müssen mit diesen Programmen Anreize für den freien Markt geschaffen werden, wie es vergleichsweise bei den Programmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien der Fall ist.
Bei der aktuellen Förderpraxis weiß im Moment niemand wer, für was, in welcher Form genau zuständig ist, und keine föderale Ebene will freiwillig mehr tun als sie zu tun verpflichtet ist. Kompensationszahlungen alleine reichen nicht aus, die Zweckbindung für die an die Länder fließenden Mittel ist ohnehin kaum kontrollierbar. Um dem Bedarf in Zukunft nur annähernd gerecht zu werden, müssen die Zahlungen aufgestockt und an konkrete Programme für Wohnungsbau und Sanierung gebunden werden. Sowohl Länder als auch Kommunen müssen die Mittel abrufen können, wenn sie die erforderlichen Vorhaben und Programme umsetzen wollen.
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