Anträge und Tagesordnung

Bedingungsloses Grundeinkommen

Nummer des Antrags: SP-02 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: KV Karlsruhe

Als Weiterentwicklung unseres vom Bundesvorstand beim Sozialkongress in Bielefeld nicht weiter verfolgten Antrages zur BDK 2011 in Kiel „Schulterschluss mit den Sozialverbänden“ mögen die Delegierten der BDK 2012 über folgenden Antrag abstimmen:

Die Delegierten der BDK beauftragen den Bundesvorstand, zum Thema „Bedingungsloses Grundeinkommen“ eine paritätisch mit BefürworterInnen und GegnerInnen besetzte, wissenschaftliche Kommission einzusetzen, um festzustellen, ob und wie ein bedingungsloses Grundeinkommen bei gleichzeitiger Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes finanzierbar ist. Die Kommission stellt ihr Ergebnis rechtzeitig zur Ausarbeitung des Bundestagswahlprogramms 2013 vor.

Begründung:

  • Das bedingungslose Grundeinkommen stellt als durchgerechnetes solidarisches Modell eine Antwort auf die auseinanderfallende Gesellschaft dar. Menschen wird unabhängig von ihrer Bildung und Qualifikation in Würde die Chance eröffnet, sich selbst erfolgreich zu verwirklichen und Zeiten beruflicher Unsicherheit unbürokratischer zu überbrücken, als dies heute möglich ist.

  • Das bedingungslose Grundeinkommen setzt eine Vertrauens-Kultur des Staates gegenüber seinen BürgerInnen an die Stelle einer momentan vorherrschenden Stimmung des Misstrauens. Die Flut von Klagen gegen die Verfassungsmäßigkeit und die Höhe der Hartz IV-Sätze sowie gegen Bescheide und Sanktionen würde entfallen.

  • Das bedingungslose Grundeinkommen stellt eine wirksame Begrenzung von Kinder- und Altersarmut dar und überwindet die systematische Benachteiligung Alleinerziehender und erleichtert die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen.

  • Das bedingungslose Grundeinkommen ist komplementär zur Bürgerversicherung (KV, PV, RV) und macht diese leichter finanzierbar.

  • Das Thema bedarf einer qualifizierten Analyse, die auf einer BDK nicht geleistet werden kann und die von der Kommission übernommen wird. Die Kommission aus 4-6 Mitgliedern soll ein Gutachten bezüglich der Finanzierbarkeit des Grundeinkommens in verschiedenen Höhen und Einführungspfaden verfassen und dem Bundesvorstand sowie den Kreisverbänden zur Meinungsbildung vorlegen.

Unabhängig vom Ergebnis der einzusetzenden Kommission sollen Schritte unternommen werden, um mit Fach- und Sozialverbänden, mit Gewerkschaften und Kirchen, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden nach Wegen und Lösungen zu suchen, um das Misstrauen und Gegeneinander zu überwinden, welches gegenwärtig zum Auseinanderfallen der Gesellschaft führen und diese in eine Kultur von Vertrauen und Miteinander zu wandeln.

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