Anträge und Tagesordnung

Wahlverfahren für die Wahl zur Antragskommission

Nummer des Antrags: W-03 - Tagesordnung/Formalia

AntragsstellerIn: Bundesvorstand

Die Wahlen zur Antragskommission sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt.

  1. Die Mitglieder der Antragskommission nach § 12 Ziffer (7) der Satzung werden im Blockwahlverfahren gewählt. Zunächst werden – abhängig vom Ausgang der Wahl zum/zur Politischen BundesgeschäftsführerIn – zwei bis drei Frauenplätze und danach ein bis zwei offene Plätze gewählt (Dies ergibt sich daraus, dass der/die Politische BundesgeschäftsführerIn nach der Satzung qua Amt Mitglied der Antragskommission ist und dass zum anderen für die Antragskommission insgesamt die Mindestquotierung gilt; die weiteren in die Antragskommission entsendenden Gremien Bundesvorstand und Parteirat müssen bei ihrer Delegierung ebenfalls die Mindestquotierung der Antragskommission beachten).
  2. Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in jeweils 3 Minuten vor. Während der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten können Meldungen für Fragen an die kandidierenden Personen beim Präsidium schriftlich eingereicht werden. (Name, Kreisverband, Frage und AdressatIn). Das Präsidium verliest pro KandidatIn maximal 3 gezogene Fragen. Zur Beantwortung der Fragen stehen den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten jeweils 3 Minuten zur Verfügung.
  3. Danach beginnt der Wahlgang. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele Stimmen, wie in diesem Wahlgang Antragskommissionsmitglieder zu wählen sind.
  4. Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Für den nächsten Wahlgang scheiden alle aus, die weniger als 10 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Ab dem dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Erreichen mehr KandidatInnen in einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt.

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