Anträge und Tagesordnung

Wahlverfahren für die Wahl zum Bundesvorstand

Nummer des Antrags: W-01 - Tagesordnung/Formalia

AntragsstellerIn: Bundesvorstand

Die Wahlen zum Bundesvorstand sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt.

  1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes nach § 15 Ziffer (2) 1-3 der Satzung werden im Einzelwahlverfahren gewählt. Reihenfolge: Vorsitzende, Vorsitzender, Politische/r Geschäftsführer(in), Bundesschatzmeister(in), weitere Mitglieder.

  2. Im Anschluss an die Wahl des Bundesvorstandes wird die frauenpolitische Sprecherin gewählt.

  3. Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich nur ein Mal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Bundesvorstand beträgt 10 Minuten.

  4. Während der Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten können Meldungen für Fragen an die kandidierenden Personen bei der Antragskommission schriftlich eingereicht  werden. (Name, Kreisverband, Frage und Adressat). Das Präsidium verliest pro KandidatIn maximal 5 gezogene Fragen. Zur Beantwortung der Fragen stehe den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten 5 Minuten zur Verfügung.

  5. Danach beginnt der Wahlgang. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

  6. Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt.

  7. Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus. 

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