Anträge und Tagesordnung

Bestätigung der Organisatorischen Bundesgeschäftsführerin

Nummer des Antrags: F-01 - Tagesordnung/Formalia

AntragsstellerIn: Bundesvorstand

Die Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Entscheidung des Bundesvorstands, Emily May Büning ab dem 01. August 2012 als Organisatorische Bundesgeschäftsführerin einzustellen und bestätigt diese Entscheidung hiermit gemäß § 12 (3) Punkt 6 der Bundessatzung.

Kommentare

Pascal Striebel
15-11-12 20:13
Mensch, lest doch mal die Satzung, wenn der entsprechende Paragraph schon angegeben wird. Da steht dann

§12 (3) Die Bundesversammlung ist oberstes Organ von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu ihren Aufgaben gehören:
6. Die Bestätigung des/der vom Bundesvorstand angestellten
Geschäftsführers/in.

Also ist es genau das, was die BDK hier tut. Sie entlastet übrigens auch den Bundesvorstand, Da bestätigt sie dann auch nur im Nachhinein, dass der BuVo alles richtig gemacht hat
Christian Sauter
07-11-12 23:40
Hallo,

die Stelle wird nicht neu geschaffen, sondern neu besetzt.
Daraus so einen Antrag zu machen ist natürlich irgendwie komisch, aber im Grunde will Steffi nur, (so wie ich das interpretiere), dass Emilie "lieb" begrüßt wird.
Ob das nun als Formalie oder als nette Geste betitelt wird, ist doch egal.

Und ihre Vorgängerin, Dorothea, hat die Partei, z.B. mit der Sherpa, gut voran gebracht. Daher halte ich diese Stelle auch für sinnvoll. Solchen organisatorischen "Kleinkram" (der manchmal ganz schön riesig ist, aber mit der eigentlichen Politik relativ wenig zu tun hat) jemandem engagiertes zu geben ist sinnvoll.

Ob Emeelie nun geeignet ist, kann ich nicht beurteilen...
Aber trotzdem "herzlich willkommen" in der BGS.

Gruß
Christian
Simon Lissner
28-10-12 15:38
Weshalb bedarf es einer solchen "Erklärung" der Bundesdelegierten für einen Vorgang, der bereits im August, wie dem Antrag zu entnehmen ist, vertraglich abgschlossen wurde? Wenn die BDK der Schaffung einer solchen Stelle zustimmen müsste, wäre es nicht einfach eine "Formalie", muss sie es nicht, braucht es auch eine solche Erklärung nicht. Muss die BDK jedoch zustimmen, fragt sich doch, welche Folgen es hätte, würden die Delegierten eben nicht zustimmen, mögliche Gründe, siehe Huckestein in seinem Kommentar ...
Sollte man im BuVo beschlossen haben, neben einer politischen Geschäftsführung bedürfe es auch noch einer organisatorischen und wäre die Schaffung einer derartigen Position durch die BDK zustimmungsbedürftig, können wir Delegierten uns im Sinne des obigen Kommentars von Huckestein, druchaus übergangen fühlen, oder?
Burkahrd Huckestein
15-10-12 12:17
Der Titel "organisatorische Bundesgeschäftsführerin" suggeriert eine Aufteilung der Gesamtverantwortung in eine politische und eine organisatorische. Dies halte ich nicht für sinnvoll. Es gehört m.E. zu den Aufgaben der Bundesgeschäftsführung, die Voraussetzungen für ein effizientes Arbeiten - sei es nun inhaltlich, organisatorisch oder technisch - zu gewährleisten. Die damit verbundene Gesamtverantwortung sollte in einer Hand bleiben. Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass organisatorische Aufgaben an eine kompetente Person delegiert werden.
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