Anträge und Tagesordnung

Stromnetze in die öffentliche Hand: Bundesnetzgesellschaft als tragende Säule im Europäischen Stromverbund

Nummer des Antrags: E-03 - Europapolitik

AntragsstellerIn: Detlef Matthiessen (KV Rendsburg-Eckernförde)

Weitere AntragsstellerInnen: Dr. Elke Seidel (KV Potsdam-Mittelmark Brandenburg), Dr. Gerd Stadermann (KV Schöneberg/Tempelhof), Erich Pawlik (KV Hochtaunus), Göran Graczikowski (KV Aalen), Horst Schiermeyer (KV Görlitz), Tobias Balke (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Willi Voigt (KV Kiel), Karl-Martin Hentschel (KV Plön), Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel), Rainer Rudolph (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Norbert Dick (KV Schleswig-Flensburg), Werner Weindorf (KV München ? LAK E Bayern BAG Deleg.), Dr. Michael Kruse (KV Bremen-Nordost), Dr. Hartwig Berger (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Alexa Zierl (KV München-Mitte), Ulrike Behme-Matthiessen (KV Rendsburg-Eckernförde), Eberhard Weyse (KV Rendsburg-Eckernförde), Dörte Wohlert (KV Rendsburg-Eckernförde), Dr. Philipp Schmagold (KV Kiel) und weitere

Die Stromnetze sind ein natürliches Monopol. Eine effiziente Überwachung der Netze ist bei den derzeitigen Strukturen kaum sicherzustellen. Vielmehr müssen die Marktstruktur und die Netzbewirtschaftung so organisiert werden, daß der Regulierungs- und Überwachungsbedarf auf ein Minimum beschränkt wird:
Die eigentumsrechtliche Entflechtung [Ownership Unbundling] der Netze muß weiter vorangetrieben werden. Die
Stromnetze sollen als notwendige Infrastruktur der Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand übertragen werden. Das gilt für alle Netzebenen.

Bei lokalen Stromnetzen ist das bereits Praxis, wo die Netze im Eigentum der Kommunen über ihre Stadt- und Gemeindewerke stehen. Wir wollen das Auslaufen von Konzessionsverträgen nutzen, um die Rekommunalisierung der lokalen Netze dort voranzubringen, wo es noch keine eigenen Netze in den Kommunen gibt. Hemmnisse bei der Netzbewertung und Netzentflechtung sind abzubauen.

Die Verteilnetze der Mittelspannungsebene können als kooperative kommunale Netze oder als Ländergesellschaften geführt werden.
Die darüber gelegene Spannungsebene der
Höchstspannungs- und Übertragungsnetze wird von einer neu zu schaffenden Bundesnetzgesellschaft gesteuert und bewirtschaftet. Die vier Regelzonen in Deutschland werden zu einer zusammengefaßt. Das dient auch der Verbesserung des Europäischen Stromaustausches.

Die Möglichkeiten zum Stromaustausch mit unseren europäischen Nachbarn sollen ausgebaut werden. Um eine Verstetigung der Stromverfügbarkeit bei zunehmender Leistung aus Erneuerbaren Energien bei uns und im Binnenmarkt zu erreichen, brauchen wir eine Verstärkung und Neubau von Interkonnektoren auf der Basis von Drehstrom wie auch von Hochspannungsgleichstromübertragung [HGÜ].

Der über die deutschen Regelzonen hinausgehende Netzregelverbund (NRV) mit unseren Nachbarländern GCC (Grid Control Corporation) soll weiter ausgebaut werden. Dazu gehören auch der gemeinsame Einkauf und die gemeinschaftliche Verteilung von Regelleistung.

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