Anträge und Tagesordnung

Kontrollierte Direktfinanzierung der Euro-Staaten über den ESM

Nummer des Antrags: E-02 - Europapolitik

AntragsstellerIn: KV Essen

Beim Kampf gegen die Staatsverschuldung in der Eurozone ist die Zinslast aus den Altschulden ein hartnäckiges Problem.  Hier könnte eine abgestimmte und kontrollierte Direktfinanzierung (unter Umgehung der Märkte) des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) durch die EZB (Europäische Zentralbank) besonders wirksam helfen.

Bündnis 90/ Die Grünen fordert deshalb:

  • Der französische Vorschlag einer „Banklizenz“ für den ESM muss von deutscher Seite aktiv unterstützt werden, damit sich der ESM bei der EZB billig refinanzieren kann.  Der Streit um die gegenwärtige Vertragslage darf kein Hindernis sein.  Gegebenenfalls muss der AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) um eine Klärung ergänzt werden, dass die EZB zur Direktfinanzierung des ESM befugt ist.
  • Die EZB setzt Kreditlimits für den ESM fest, die die Geldwertstabilität respektieren.
  • Der ESM soll den Zinsvorteil an die von ihm unterstützten Staaten weitergeben, abhängig von deren Konsolidierungsbemühungen.
  • Sobald wie möglich soll der ESM einer klaren parlamentarischen Kontrolle durch die direkt gewählten Europa-Abgeordneten unterstellt werden.  Ob das gesamte EU-Parlament zuständig sein soll, oder nur z.B. die Abgeordneten aus der Eurozone, könnte das Parlament selbst entscheiden.
  • Wenn sich die „Banklizenz“ des ESM bewährt, kann die Zuständigkeit des ESM später dahingehend erweitert werden, dass auch liquide Staaten bei der Reduzierung ihrer Schulden unterstützt werden.

Begründung:

Bündnis 90 /Die GRÜNEN sieht in der Abhängigkeit der Staaten von der Kreditbeschaffung am Kapitalmarkt einen wesentlichen Grund für die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Schuldenkrise.  Zum einen führen die am Markt üblichen Risikozuschläge für stark verschuldete Staaten zu erhöhten Zinslasten und verschärfen damit massiv das Problem, zum anderen erschwert die Zinslast der Altschulden generell alle Sparanstrengungen – auch bei liquiden Staaten.

Die Situation wäre völlig anders, wenn den Staaten beim Sparen dadurch geholfen würde, dass sie sich - so wie die Banken – unter Umgehung der Märkte zum Leitzinssatz der EZB finanzieren könnten  -  natürlich unter strengen Auflagen und nur zum Zweck der Schuldenreduzierung.  Selbst für kleinere Staaten ergäben sich  Entlastungen im zweistelligen Milliardenbereich 

Die EU-Verträge verbieten allerdings jede Direktfinanzierung der Staaten durch die EZB (Europäische Zentralbank).  Von französischer Seite wurde aber vorgeschlagen, dem ESM (Europäischer Stabilitätsmecha-nismus, der notleidende Euro-Staaten finanziert) eine „Banklizenz“ zu geben, damit er sich nicht mehr teuer am Kapitalmarkt refinanzieren muss, sondern bei der EZB Kredit zu Bankbedingungen beantragen kann.  Die EZB weigerte sich bisher mit der Begründung, auch dies wäre eine ihr verbotene Direktfinanzierung.

Die Direktfinanzierung wurde in der Vergangenheit zu Recht von fast allen Staaten geächtet, weil sich vorher etliche Regierungen bei ihrer Zentralbank frei bedient und damit heftige Inflationen provoziert hatten; denn die Zentralbanken unterstanden den Weisungen der Regierungen.

Im Gegensatz dazu ist die  EZB rechtlich wie personell absolut unabhängig und kann den Regierungen Grenzen setzen.  Das gilt vor allem bei einer Zwischenschaltung des ESM, der dafür sorgt, dass die niedrigen Zinsen auch wirklich nur zur Schuldenreduzierung genutzt werden.  Begrenzte Ausnahmen vom Verbot der Direktfinanzierung würden also gut kontrollierbar bleiben, wenn sie von der EZB genehmigt werden müssen und über den ESM laufen

Die Chancen, die ein solches Vorgehen dafür bietet, die Zinslasten der Staaten zu senken, sollten genutzt werden.

Kommentare

Ludger Mogge
19-10-12 21:20
"Der Streit um die gegenwärtige Vertragslage darf kein Hindernis sein." Wie bitte? Vertragsbestimmungen können ignoriert und umgangen werden, wenn wir es für opportun halten? So geht das nicht, liebe Kolleg/innen aus Essen. § 123 AEUV ist einzuhalten. Und sein Wortlaut ist unmissverständlich klar.
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