Anträge und Tagesordnung

Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer (Verrechnung mit Lohnsteuer)

Nummer des Antrags: V-46 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: OV Rheine

Weitere AntragsstellerInnen: Werner Hager (KV Rheinisch-Bergischer Kreis), Michael Rüpp (KV Soest), Jörg Rupp (KV Karlsruhe-Land), Tobias Balke (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Tilmann Schade (KV Kiel), Dietmar Beckmann (KV Duisburg), Stefan Ziller (KV Marzahn-Hellersdorf), Dr. Frank Brozowski (KV Dessau-Roßlau), Rainer Kamara (KV Lahn-Dill), Wilfried Weisbrod (KV Odenwald-Kraichgau), Jochen Biedermann (KV Neukölln), Markus Wild (KV Göttingen), Inge Ganter (KV Karlsruhe-Land), Ario Mirzaie (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Sidonie Fernau (KV Hamburg-Mitte), Mathias Weidner (München-Land), Andrea Piro (KV Rhein-Sieg), Klemens Griesehop (KV Pankow Berlin), Felix Anderl (KV Freiburg)

Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der dadurch verbundene Steuerverzicht des Staates stellt eine erhebliche Subvention der Kirchenmitglieder und damit mittelbar der Kirche dar.

Der Staat, also Bund und Länder, verzichten dadurch nach den Angaben der 23. Subventionsberichts der Bundesregierung (Seite 74) im Jahr 2012 auf Steuereinnahmen in Höhe von 2,88 Milliarden Euro (NRW ~ 1 Milliarde).

Das Kirchensteuerprivileg in Deutschland widerspricht ganz grundsätzlich der laizistischen Idee von der Trennung von Staat und Kirche. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer stellt eine Subvention des Staates an die Kirche dar und verletzt das Kriterium der weltanschaulichen Neutralität des Staates, da diese Subvention von allen Staatsbürgern zu tragen ist, auch von denen, die den Ansichten der Kirche unvereinbar gegenüberstehen.

Am Beispiel des Landes NRW möchte ich die Konsequenz/Gefahr dieser Subvention verdeutlichen:

Das Land NRW verzichtet 2012 auf 1 Milliarde Euro durch Subventionierung der Kirchensteuer über die Lohnsteuer. Diese 1 Milliarde Euro erhält die Kirche von allen Lohnsteuerzahlern ob Christ, Atheist, Moslem, Buddhist, etc.

Diese 1 Milliarde Euro lässt sich leicht auf 3 Milliarden Euro Staatsgelder vermehren durch das Hebeelement Kofinanzierung. Auf kommunaler Ebene werden „soziale“ Projekte üblicherweise zu 1/3 vom Land, 1/3 von der Kommune, 1/3 von der Kirche getragen. Über diese Projekte werden Mitarbeiter eingestellt, die mehrheitlich christlich sind (Einstellungsvoraussetzung Tendenzbetriebe).

Über 3 Milliarden Euro Staatsgeld sichern sich die Kirchen also in NRW politischen Einfluss, Büromaterial und Ausstattung, den sozialen Anstrich und das Wohlwollen oder Stillschweigen der Basis, die mit Posten verwöhnt wird.

Funktioniert dieses System? Ja, sogar so geschmiert, dass über den politischen Einfluss beim Verkauf von Grundstücken zur Errichtung von Kindergärten, etc. kirchliche Träger von Stadträten bevorzugt werden, obwohl sie finanziell weit schlechtere Angebote abgeben als andere Anbieter bei gleicher fachlicher Eignung.  Jedes Mal ein kommunales Steuergeschenk von 10 - 100.000€.

Die Renovierung von Gebäuden im Besitz von Wohlfahrtseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft wird oft gleich komplett von der Kommune übernommen. Ein kommunales Steuergeschenk im Wert von mehreren hunderttausend Euro.

3 Milliarden Euro aus öffentlicher Hand haben die Kirchen in NRW über Steuersubventionen 2012 generiert und über den politischen Einfluss generieren sie weitere steuerliche Wohltaten in derselben Größenordnung.

Ist das System abgesichert? Ja! Selbst die Grünen und die SPD zementieren in Ihrem Koalitionsvertrag in NRW das Hebeelement Kofinanzierung „Die christlichen Kirchen sind für uns weiterhin wichtige Partner bei der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft und in ethischen Fragen. Auf der Grundlage der Subsidiarität werden wir sie weiter nachhaltig unterstützen.“

Nachhaltig ist das Konzept auf jeden Fall für die Kirchen, für die Landes- und Kommunalhaushalte sind sie das sicherlich nicht.

Fakt ist: In NRW geht auf kommunalpolitischer Ebene häufig nichts gegen die Kirche. Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass die missbräuchliche Verwendung von Staatsgeldern durch die Kirche gestoppt und der zu beobachtende Trend zur Verquickung von Kirche und Staat/Politik umgedreht wird. 

Kommentare

Georg Gafus, KV Mühldorf
18-11-12 06:53
Diesen Antrag lehne ich scharf ab. Kirchensteuer kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden, genauso wie Spenden zu gemeinnützigen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken. Oder auch Parteispenden. Anders als die Antragsteller sehe ich darin kein Problem.

Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland leisten wertvolle Dienste für unser Gemeinwesen. Auch die Laizisten bei uns Grünen sollten sich überlegen, ob antikirchliche Ressentiments für unsere großen politischen Ziele auf die Dauer hilfreich sind. In zentralen Fragen (soziale Gerechtigkeit, Klima- und Naturschutz) sind die Kirchen für uns starke Verbündete.
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