Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-45 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: Ruth Birkle (KV Karlsruhe-Land)
Weitere AntragsstellerInnen: Werner Hager (KV Rheinisch-Bergischer Kreis), Michael Rüpp (KV Soest), Jörg Rupp (KV Karlsruhe-Land), Tobias Balke (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Tilmann Schade (KV Kiel), Dietmar Beckmann (KV Duisburg), Stefan Ziller (KV Marzahn-Hellersdorf), Dr. Frank Brozowski (KV Dessau-Roßlau), Rainer Kamara (KV Lahn-Dill), Wilfried Weisbrod (KV Odenwald-Kraichgau), Jochen Biedermann (KV Neukölln), Markus Wild (KV Göttingen), Inge Ganter (KV Karlsruhe-Land), Ario Mirzaie (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Sidonie Fernau (KV Hamburg-Mitte), Mathias Weidner (München-Land), Andrea Piro (KV Rhein-Sieg), Klemens Griesehop (KV Pankow Berlin), Felix Anderl (KV Freiburg)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Abschaffung der Residenzpflicht für AsylbewerberInnen sowie für Flüchtlinge in Duldung.
Begründung:
Flüchtlinge im Asylverfahren oder im Status der Duldung unterliegen dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz. (§§ 56 und 85 des Asylverfahrens-gesetzes und §§ 61 und 95 des Aufenthaltsgesetzes.) Die Wohnsitzauflagen, deren Überschreitung als Straftat verfolgt wird, sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, aber bei allen endet die Bewegungsfreiheit an den Landesgrenzen. Diese sog. Residenzpflicht bedeutet einen massiven Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge. Sie bedeutet auch eine Einschränkung der Menschenrechte wie zB der Versammlungsfreiheit. Sie verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und andere Menschenrechtsverträge (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) sowie gegen EU-Recht.
Kommentare
Natürlich darf die Bewegungsfreiheit nicht vor Bundesländergrenzen Halt machen.
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