Anträge und Tagesordnung

Verbraucherschutz

Nummer des Antrags: V-43 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: KV Mecklenburgische Seenplatte

Der Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte hat beschlossen, folgenden Antrag an die Bundesdelegiertenkonferenz zu stellen:


Sämtliche Verbraucherverträge können von Seiten der Verbraucherin/des Verbrauchers innerhalb von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag wird gebeten, eine entsprechende Gesetzesinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.

 

Begründung

An alle Bürgerinnen und Bürger werden hohe Anforderungen an Flexibilität gestellt. Der rasche gesellschaftliche Wandel, die Komplexität der Konsumentscheidungen und drohende Lebensrisiken, wie Arbeitslosigkeit, erfordern ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit.  Viele Verbraucherverträge haben Laufzeiten, die einem raschen Wandel an persönlicher Veränderung nicht gerecht werden. Es wird Zeit, dass die Verbraucherrechte einer sich rasch wandelnden Gesellschaft angepasst werden. Die Unternehmen sollen ihre Kunden nicht mehr mit langen Vertragslaufzeiten sondern mit guten Konditionen binden.

Eine gesetzliche Verkürzung von Kündigungsfristen kennen wir bereits aus dem Mietrecht. Sie ist dort selbstverständlicher Teil der Verbraucherrechte.

Eine Verkürzung der Kündigungsfristen sämtlicher Verbraucherverträge auf zwei Wochen zum Monatsende würde in einigen Märkten eine starke Veränderung der Produkte und Dienstleistungen ergeben. Es ist dennoch nicht damit zu rechnen, dass die Kundinnen und Kunden deshalb schnell und häufig ihre Verträge wechseln. Vielmehr können auch die Unternehmen mit einer gewissen Trägheit ihrer Kundinnen und Kunden rechnen. Von Vorteil ist es allerdings für alle, die unerwartet mit Lebensrisiken konfrontiert sind und schnell auf eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse reagieren müssen. In vielen Fällen können mit einer verkürzten Kündigungsfrist Schulden und existentielle Probleme vermieden werden.

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