Anträge und Tagesordnung

Klärung des Antragsrechtes

Nummer des Antrags: V-39 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: KV Rheinisch-Bergischer Kreis

Die BDK beauftragt den BuVo, in Zusammenarbeit mit der BGS einen Satzungsänderungsantrag für das Antragsrecht zu

  1. Anträgen zu BDKen,
  2. Beantragungen von Sonder-BDKen,
  3. Beantragung von Urabstimmungen

einzubringen, der folgende drei Varianten umfasst, über die die BDK befinden soll:

  1. Welches Organ im Kreisverband antragsberechtigt ist, ist autonome Entscheidung des Kreis-/Ortsverbandes.
  2. Innerhalb des Orts- bzw. Kreisverbandes sind nur Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen antragsberechtigt.
  3. Innerhalb des Orts- bzw. Kreisverbandes sind neben Mitgliederversammlungen und Delegiertenversammlungen ebenfalls die Vorstände antragsberechtigt.

Begründung:

Über die Interpretation der Satzung herrscht aktuell kein Konsens. Da das Antragsrecht eine zentrale organisatorische Frage ist, bitten die Antragsteller den BuVo, möglichst schon zu zur kommenden BDK einen entsprechenden Änderungsantrag, der diesen Antrag ersetzt, einzubringen.

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