Anträge und Tagesordnung

§166 und 167 StGB ersatzlos streichen

Nummer des Antrags: V-34 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Dennis Lassiter /KV Aschaffenburg-Stadt)

Weitere AntragsstellerInnen: Wayne Lassiter (KV Miltenberg), Bernhard Müller (KV Reinickendorf), Reinhard Schulze Wartenhorst (KV Warendorf), Janosch Ortmann (KV Ennepe-Ruhr), Martin Hanske (KV Dithmarschen), Lutz Horn (KV Pforzheim und Enzkreis), Sebastian Pohl (KV Starnberg), Stephan Hofacker (KV Coesfeld), Jörn Naber (KV Potsdam), Alexander Kargoscha (KV Gießen), Ulrich Chilian (KV Nordwestmecklenburg-Wismar), Peter Romero (KV Pankow), Andreas Lieb (KV Aschaffenburg-Land), Semra Kurt-Lassiter (KV Miltenberg), Käthe Lieder (KV Aschaffenburg-Land), Nicolas Allié (KV Miltenberg), Martin Möller (KV Wuppertal), Torsten Schulz (KV Darmstadt-Dieburg), Ingo Leschnewsky (KV Offenbach-Land) und weitere

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen möge einen Antrag in den Bundestag einbringen, welcher die ersatzlose Streichung des § 166 StGB und des § 167 StGB vorsieht.

Begründung:

Wir sind der Meinung, dass religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse sowie Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften nicht zusätzlichen Schutz benötigen. Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Paragraphen welche sich um Ehrverletzung drehen. Auch für die Störung der Religionsausübung gibt es mit § 240 StGB (Nötigung) einen geeigneten Ersatz.

§ 166 StGB ist dann anwendbar, wenn die Beschimpfung geeignet ist „den öffentliche Frieden zu stören“. Diese unklare Formulierung kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden, wie die Vergangenheit zeigte. Gerade dadurch ist dieser Paragraph, welcher drei Jahre Freiheitsentzug ermöglicht, für unsere Demokratie so gefährlich.

Spätestens seit der Verurteilung von „Pussy Riot“ in der Russischen Föderation wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ zeigte sich, dass solche Blasphemieparagraphen als Mittel genutzt werden können, andere Ziele zu erreichen.

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