Anträge und Tagesordnung

Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr

Nummer des Antrags: V-30 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: BAG Frieden & Internationale Politik

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Anschaffung von bewaffneten sowie waffenfähigen Drohnen abzulehnen. Angesichts der vielfältigen Probleme, die diese aufwerfen, bedarf es zunächst einer grundlegenden gesellschaftlichen und friedenspolitischen Debatte über den Einsatz dieser Waffensysteme.

Begründung:

Die Bundeswehr, unterstützt vom Verteidigungsminister, möchte bewaffnete bzw. waffenfähige Drohnen-Systeme wie „Reaper“ oder „Heron TP“ als Nachfolger der unbewaffneten Aufklärungsdrohne „Heron-1“ beschaffen. Dazu sollen im Bundeshaushalt 168 Millionen Euro eingestellt werden. Während diese Pläne vom Wehrbeauftragten und ReservistInnenverband unterstützt werden, formiert sich Widerstand in der Zivilgesellschaft und auch innerhalb des Parlaments.

Bewaffnete Drohnen werden zunehmend vor allem im Rahmen des globalen US-„War on Terror“ durch den CIA eingesetzt. Sie haben eine militärische, völkerrechtlich-politische, rüstungskontrollpolitische und ethische Dimension. Kampfdrohnen reduzieren das Risiko der eigenen Streitkräfte. Sie sind zugleich eine Verführung zur Geheimkriegführung und ein neuer Höhepunkt einer Asymmetrie der Stärke.

Eine gemeinsame Studie der Stanford und New York University geht davon aus, dass seit 2004 mehr als 3300 Tote durch US-Drohnen in Pakistan zu beklagen sind, die meisten davon ZivilistInnen. Die Behauptung vom chirurgisch präzisen Drohnenkrieg hat sich dabei als Mär erwiesen. Heute sind Drohnenangriffe eines der Hauptrekrutierungsargumente von al-Qaida. Auch wenn das deutsche Verfassungsrecht solche Einsätze wie in Pakistan klar verbieten würde, besteht doch die Sorge, dass die Hemmschwelle für Waffeneinsätze – und sei es im Bündnis – abgesenkt wird. Der VN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, hat seine Sorge prägnant zum Ausdruck gebracht: „Aufgrund der Tatsache, dass das Bedienpersonal Tausende von Kilometern vom Gefechtsfeld entfernt ist und die Operationen ausschließlich über Computerbildschirme und Audioleitungen ausführt, entsteht noch das zusätzliche Risiko, dass sich eine `Playstation‘-Mentalität des Tötens herausbildet.“  Drohneneinsätze könnten den Waffeneinsatz erleichtern, wie der Sonderberichterstatter betont: „Bedenklicher [als andere gebräuchliche Waffen] ist der Einsatz von Drohnen deshalb, weil sie es den Kräften des Staates leichter machen, ohne Risiko zu töten und politische Entscheidungsträger und militärische Befehlshaber daher versucht sein werden, die rechtlichen Beschränkungen in Bezug darauf, wer unter welchen Umständen getötet werden kann, zu weit auszulegen.“  Zugleich drohen mit der Anschaffung von unbemannten Waffensystemen erneut ein zunehmender Rüstungswettlauf und eine Weiterverbreitungsgefahr.  

Auch wenn unbemannte bewaffnete System nicht dem humanitären Völkerrecht per se widersprechen, wirft der Trend zur Automatisierung des Schlachtfeldes dringende ethische Fragen auf, nicht zuletzt, ob menschliche EntscheidungsträgerInnen überhaupt noch ihrer Verantwortung und den Ansprüchen an moralisches Handeln gerecht werden können.

Unbewaffnete Drohnen dienen bereits heute dem Eigenschutz und der Aufklärung; dagegen sprechen wir uns auch nicht aus. Auch könnten unbewaffnete Drohnen im zivilen Bereich vielfältigen Nutzen haben, beispielsweise bei der Suche nach Vermissten oder um bei Katastrophen einen Überblick zu gewinnen. Hierbei wird es jedoch klarer, restriktiver und gut durchdachter Einsatzregeln bedürfen, die staatlichem oder privatem Missbrauch, z.B. im Bezug auf Daten- und Privatsphärenschutz, effektiv entgegenwirken. Die Drohnenentwicklung wird vermutlich weiter voranschreiten. Umso wichtiger ist es, international verbindliche Regelungen zur Verwendung von Drohnen zu schaffen. Dies ist aber bisher nicht geschehen, und eine ausführliche Debatte um die Verwendung von Drohnen ist bisher auch in Deutschland weitgehend ausgeblieben. Daher stellen wir uns gegen die aktuellen Pläne der Regierung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr. Wo von Regierungsseite bis heute eine systematische und unabhängige Wirkungsanalyse von 20 Jahren deutscher Auslandseinsätze verweigert wird, ist die aktuelle Beschaffung solcher revolutionärer Waffensysteme kurzsichtig und friedens- und sicherheitspolitisch nicht zu verantworten.

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