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Nummer des Antrags: V-25 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: KV Hagen
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
1. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN lehnen die Beschneidung von Kindern aus nicht-medizinischen Gründen ab. Die körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Menschenrechte sind unteilbar und unveräußerlich.
2. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stehen eindeutig hinter der UN-Kinderrechtskonvention. Diese regelt die Vorrangigkeit der Menschenrechte der Kinder vor anderen Staatszielbestimmungen. Dies schließt Religionen und Traditionen ein.
3. Auch das Menschenrecht der Religionsfreiheit ist unteilbar und unveräußerlich, das bedeutet, jederzeit eine Religion wählen und privat ausüben, aber auch jederzeit verlassen zu können. Dieser Freiheit stehen nicht der Staat, sondern die bestehenden Religionsgemeinschaften im Weg.
4. Die Rechte Minderjähriger auf Eingriffe in den eigenen Körper aus nicht-medizinischen Gründen sind einheitlich zu regeln; religiöse Erwägungen dürfen hierbei keine Rolle spielen.
Begründung:
Aus dem Text, darüber hinaus mündlich
Kommentare
<http://ulfdunkel.wordpress.com/2012/10/30/beschneidungsdebatte-alternativer-gesetzesanderung-entwurf-%C2%A7-1631-bgb/>
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