Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-24 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: Sergey Lagodinsky (KV Pankow, Berlin)
Weitere AntragsstellerInnen: Hasret Karacuban (KV Köln), Ali Bas (KV Warendorf), Samir Fetic (KV Essen), Leyla Özmal (KV Duisburg), Arif Ünal (KV Köln), Ahmet Edis (KV Köln), Eyüp Odabasi (KV Herford), Hülya Ceylan (KV Duisburg), Ismet Yildirim (KV Kiel), Merfin Demir (KV Mettmann), Abdurrahman Kol (KV Aachen), Melih Keser (KV Duisburg), Floris Rudolph (KV Köln), Irfan Zubair (KV Duisburg), Marco Becker (KV Rhein-Kreis-Neuss), Safiye Bayazit (KV Altona, Hamburg), Ahmed Brimil (KV Aachen), Engin Karahan (KV Köln), Canan Ulufer (KV Altona, Hamburg)
Das Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft mit Raum für plurale Meinungen, Lebensstile und Lebensentwürfe ist ein fundamentaler Bestandteil des Grünen Selbstverständnisses und fest im Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen verankert. Wir streiten gemeinsam für die Gleichstellung von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, wie Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, LSBTTI, Menschen mit Behinderungen und religiösen Minderheiten. Auf diesen pluralistischen Ansatz sind wir stolz. Er ist unsere Stärke.
In der aktuellen Debatte um die männliche Beschneidung aus religiösen Gründen darf dieser Grundsatz nicht untergehen. Im Rahmen der Debatte treffen verschiedene Perspektiven aufeinander, die die Spannung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem grundrechtlich verbrieften Sorgerecht der Eltern und dem Recht auf Religionsausübung diskutieren. Neben den vielen berechtigen Fragen gibt es in dieser Diskussion aber auch einige besorgniserregende Reaktionen, und Argumentationen. Hinzu kommen unbelegbare Tatsachenbehauptungen, die auf falschen oder missverständlich interpretierten Quellen basieren. So wird fälschlicherweise ein Überblick über hypothetische Risiken einer Beschneidung, die (wie vor jeder OP üblich) von einem Krankenhaus als eine Studie des Department of Pediatrics der Stanford University ins Feld geführt, eine Komplikationsrate von 6% nach Beschneidungen behauptet, obwohl die Hauptautorin der zuständigen Studie Dr. Helen Weiss von einem Komplikationsrisiko von 0 bis 0,2% ausgeht usw.
Auch die Art und Weise der Diskussion entspricht nicht dem Grünen Selbstverständnis. Grundrechte sind für uns alle ein hohes Gut. Deshalb sollte eine solche Debatte sachlich und differenziert geführt werden. Die Argumente und Ratschläge seitens zahlreicher KritikerInnen der männlichen Beschneidung, die den religiösen Minderheiten ihr Verständnis von Religion und ihrer Ausübung aufoktroyieren wollen, sind dabei nicht hinnehmbar. Solche Herangehensweisen drohen das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften zu verletzen, sie pauschal als archaisch und rückschrittlich zu diffamieren. Für uns steht fest: Die Deutungshoheit über die eigenen Glaubensgrundsätze steht der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu, solange sie nicht den rechtlichen Rahmen unserer Demokratie sprengen. Abseits grundrechtlicher Unzulässigkeit, kann der Stellenwert einzelner religiöser Grundsätze nicht von Außen aufoktroyiert werden. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet zahlreiche ExpertInnen im Staats- und Verfassungsrecht in einer von Eltern bewilligten Zirkumzision keinen Konflikt mit dem Recht des Kindes erblicken, so Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Prof. Dr. Stefan Muckel, Prof. Dr. Christian Walter, Prof. Dr. Christian Hillgruber, Prof. Dr. Matthias Jestaedt. Auch völkerrechtlich ist davon auszugehen, dass Art. 24 Abs. 3 der Kinderrechtskonvention, der von den BeschneidungskritikerInnen immer wieder ins Feld geführt wird, sowohl von seiner Intention und Entstehungsgeschichte als auch angesichts unbewiesener konkreter Gesundheitsgefährdung für das Kind die männliche Beschneidung nicht verbietet.
Auch nicht mit Verweis auf Einzelpersonen und Gruppen, die zur Religionsgemeinschaft gehören, aber eine andere Praxis gewählt haben. Eine – von vielen KritikerInnen geforderte – emanzipatorische Entwicklung von Religionsgemeinschaften kann nur von innen heraus kommen. JüdInnen und MuslimInnen von Außen symbolische Beschneidungen oder das Verschieben der Beschneidung auf die Volljährigkeit bzw. Religionsmündigkeit zu empfehlen, grenzt an religiöse Bevormundung und gefährdet gleichberechtigtes Zusammenleben von Religionen und Kulturen. Die Trennung zwischen Staat und Religionen schließt ein, dass der Staat als Vertreter der Mehrheit nicht in die inneren Angelegenheiten von Religionsgemeinschaften – insbesondere religiösen Minderheiten – eingreifen darf.
In der gegenwärtigen Beschneidungsdebatte sind die Positionen innerhalb der religiösen Gemeinschaften, die für innere Vielfalt der religiösen Praxis stehen und diese voranbringen, zu unterstützen. Insbesondere gilt das für das Recht muslimischer und jüdischer Eltern, sich bewusst gegen Beschneidungen ihrer Kinder zu entscheiden. Alle gruppeninternen Diskussionen über den Sinn und Funktion der Beschneidung sind zu begrüßen. Dennoch ist der Hinweis darauf wichtig, dass diese Positionen innerhalb der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften bisher als persönliche Einzelentscheidungen, nicht als ernstzunehmende Bewegungen vorzufinden sind. Vielmehr ist ein überwältigender Konsens über alle Strömungsgrenzen hinweg festzustellen, wonach männliche Beschneidungen zulässig und grundlegend sind. In einer oben beschriebenen uneindeutigen rechtlichen und moralischen Lage kommt der Aufklärung und Problematisierung ein hoher Stellenwert zu, nicht aber dem ultima ratio-Instrument der Kriminalisierung von religiösen Praktiken.
Deshalb fordern wir:
Die männliche Beschneidung aus religiösen Gründen auch bei Kindern zu ermöglichen, die noch nicht die Religionsmündigkeit erreicht haben.
Bei der gegenwärtigen Diskussion und im Zuge der Entwicklung einer Rechtsgrundlage für die männliche Beschneidung die jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften, Kinderschutzorganisationen, MedizinerInnen sowie JuristInnen einzubeziehen.
Sicherzustellen, dass im Falle der rechtlichen Regelung der Beschneidung bei dem Eingriff die erforderlichen medizinischen und hygienischen Standards eingehalten werden sowie Einwilligung beider Elternteile vorhanden ist.
Keine Ausweitung dieser Regelung auf weibliche Genitalverstümmelung zuzulassen. Denn die männliche Beschneidung unterscheidet sich grundlegend von der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen.
Kommentare
Auch wenn viele Formen der weiblichen Genitalverstümmelung weitaus schlimmer als das männliche Pendant, trifft das für andere Varianten nicht zu: Die Entfernung der Klitorisvorhaut (WHO-Klassifikation Ia) ist offensichtlich kein gravierenderer Eingriff als die Amputation der Penisvorhaut.
Die genitale Integrität von Kindern anzutasten, ohne daß dafür eine medizinische Rechtfertigung vorliegt, muß bei beiden Geschlechtern als Menschenrechtsverletzung gewertet werden.
Jedes Kind braucht eine Glaubensrichtung um sich in seine/r Identität wieder zu finden und einer Gemeinschaft oder Gesellschaft anzugehöhren. Die Eltern sind in der Pflicht, eine stabiele Basis für die Zukunft ihrer Kinder zu sorgen. Seit jahunderten wird die Beschneidung bei Muslimen sowohl auch Juden durchgeführt und jetzt plötzlich soll ein Gesetzt durchgeführt werden um dies zu ändern. Was steckt wirklich dahinter??? Nehmen wir an das Gesetzt kommt durch. 1, Mit 14 Jahren werden sich viele Jungs gegen die Beschneidung entscheiden. 2, Die Glaubensgemeinschaften werden ausweichmöglichkeiten suchen um noch bestehen zu können. 3, Eine Auswanderungswelle folgt. 4, Die Kriminalisierung folgt. 5, Familien fühlen sich in Deutschland nicht mehr willkommen. Die folge Deutschland erreicht die Auslöschung der kulturellen Vielfalt. Denkt Bitte sorgfälltig nach, sonst wird uns die Vergangenheit einholen.
Das Kindeswohl ist immer höher einzuordnen als eine Religion, die das Kind noch gar nicht verstehen kann.
Nehmt die Menschen bzw. Kinderrechte ernst!
Eine Alternative mit der sich JedeR sich anfreunden sollte ist der Antrag V22 - Dieser lässt den Kindern die Wahl ob, Wie und Wann sie beschnittern werden wollen oder nicht, keine Religion sollte jemanden jemals Vorschriften machenmit "Du sollst....". Wer aggumentiert das steht doch in der Bibel im Buch Mose ... der soll die Bibel weiterlesen und die Stelle aufschlagen "Brief des Paulus an die Galater 5, 6".
Der Antrag übersieht, dass Kleinkinder nicht an das Glauben, woran ihre Eltern glauben und deshalb auch nicht deren Religionszugehörigkeit haben können. Diese setzt nämlich voraus, zu wissen, was die Religionsgemeinschaft behauptet und sich dann zu entscheiden, diese Behauptungen zu glauben.
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