Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-23 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: Rene Becker (KV Düren)
Weitere AntragsstellerInnen: Irmingard Schewe-Gerigk (KV Ennepe-Ruhr), David Jacobs (KV Köln), Filip Heinlein (KV Sonneberg), Simon Lissner (Kreisverband Limburg-Weilburg), Dieter Strassner (Kreisverband Bergstrasse), Hannelore Vitzthum (KV GERA), Tom Philipp (KV Minden-Lübbecke), Christian Rahmfeld (KV Köln), Markus Rainer (KV Fürstenfeldbruck), Ralph Hoffmann (KV Nürnberg-Stadt), Benjamin Stukenberg (KV Stormarn), Dr. Frank Brozowski (KV Dessau-Roßlau), Matthias Albrecht (KV Lippe), Benedikt Wildenhain (KV Essen), Barbara Andrä (KV Düren), Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau), Mathias Raudies (KV Marzahn-Hellersdorf), Giselher Fengler (KV Mettmann) und weitere
Nichttherapeutische Beschneidung an einwilligungsunfähigen Jungen aus religiösen, traditionellen oder hygienischen Gründen wurde bis zur Verkündung des Urteil des Landgerichtes Köln stillschweigend geduldet. Das Landgericht Köln kommt in seinem Urteil vom 7 Mai. 2012 zu dem Schluss, dass dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme“.
Für uns ist es selbstverständlich, dass in Deutschland Religion und Glaube vielfältig ausgelebt und erfahrbar werden müssen. Das Judentum und der Islam gehören ebenso wie das Christentum und Konfessionsfreie zu Deutschland. Weiter wissen wir um die religiöse Bedeutung der Vorhautbeschneidung von Jungen für die jüdische und muslimische Glaubenskultur.
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen die Beschneidung an Jungen ohne therapeutische Indikation sowie aus religiösen oder hygienischen Gründen sowie aufgrund von Bräuchen unmissverständlich ab. Um einem Missbrauch vorzubeugen, sollen in Zukunft medizinische indizierte Beschneidungen von Jungen, bei denen Personensorgeberechtigte einer solchen stellvertretend zugestimmt haben, gerichtsfest dokumentiert werden.
2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen und schützen ausschließlich und unwidersprüchlich die unteilbaren Rechte der Kinder und stärken diese in der Auseinandersetzung mit Religion und Tradition. Die körperliche Unversehrtheit der Kinder sowie die UN-Kinderrechtskonvention sind die elementaren Rechte, hinter denen die religiösen und traditionellen Vorstellungen der Erziehungsberechtigten zurückstehen müssen. Die Religionsfreiheit der einen endet dort, wo Grundrechte anderer beeinträchtigt werden, sei es das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freizügigkeit, auf Bildung, auf sexuelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung usw.
3 . BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass die Durchführung der Beschneidung aus religiösen Gründen mit einer Betäubung und ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen darf und nur bei wirksamer und informierter Einwilligung des Betroffenen straffrei bleibt. Die Beauftragung der Beschneidung die in der Regel durch die Sorgeberechtigten erfolgt, muss strafrechtlich als vorsätzliche Körperverletzung Relevanz finden und verfolgt werden, sofern der Betroffene nicht wirksam einwilligen konnte.
4. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass Angehörige der betroffenen Religionen mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesgesundheits- und Justizministeriums über den neuen rechtlichen Rahmen informiert werden. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, soll umfassend über die kurz- und langfristigen Risiken von Genitalbeschneidungen aufklären.
Im Rahmen dieser Aufklärung wird insbesondere auch auf vorhandene alternative Willkommensriten (wie z.B. Brit Shalom)der jeweiligen Religionen hingewiesen, bei denen die Rituale ins symbolische verschoben werden.
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Bundestagsfraktion auf, sich für die Möglichkeit eines zweijährigen Moratoriums einzusetzen, während dessen keine gesetzlichen Schritte zur Legalisierung von nicht-therapeutischen Beschneidungen an einwilligungsunfähigen Jungen vorgenommen werden. Daneben soll die Einsetzung eines Runden Tisches initiiert werden, der aus Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen BefürworterInnen und GegnerInnen der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytikern, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiteren Experten besteht, um das Thema Beschneidung in Deutschland sachlich und vor allem wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt.
Begründung:
Bei der Beschneidung der Genitalien eines nicht einwilligungsfähigen Kindes handelt es sich um einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und (auch sexuelle) Selbstbestimmung.
Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen berichten von Traumata.
Bei ca. 6 % der sach- und fachgerecht durchgeführten Beschneidung an Jungen treten Komplikationen auf. Viele lebenslängliche Beeinträchtigungen, Vernarbungen und Entstellungen treten erst viele Jahre nach der Operation zutage. Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Vorteile einer Beschneidung als Baby oder im Kindesalter sehen und eine Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten. Die hohe Rate der Beschneidungen in den USA aus sogenannten hygienischen Gründen hatte sexualfeindliche Motive und ist der Tatsache geschuldet, dass im 19.Jahrhundert die Beschneidung als Mittel gegen Masturbation eingesetzt wurde. Inzwischen gibt es dort eine große erfolgreiche Gegenbewegung.
Das Überwiegen von negativen Auswirkungen einer Beschneidung auf die Psyche und die Genitalfunktion sind inzwischen unstrittig. Das für das Sexualempfinden notwendige Gewebe wird durch die Beschneidung um 60-80 %reduziert.
Aus medizinischer und kultureller Perspektive ist es entgegen der landläufigen Meinung üblich, männliche und weibliche Formen der Genitalbeschneidung gemeinsam zu betrachten. Auch wenn aufgrund des Ausmaßes des Eingriffs bei Frauen (Entfernen der Klitoris und der kleinen und großen Labien mit anschließendem Zunähen bis auf eine kleine Öffnung) und der Folgen die pharaonische Genitalverstümmelung (lt. WHO stirbt jedes 4. Mädchen daran) nicht mit der männlichen Beschneidung gleichgesetzt werden kann, so gibt es jedoch bestimmte Formen der weiblichen Genitalverstümmelung die durchaus vergleichbar sind. So wird bei den Schafiiten (eine von vier Rechtsschulen des Islam) Mädchen lediglich die Klitorisvorhaut entfernt. Dieser Eingriff ist bei Mädchen heute strafbar und wird international geächtet, soll aber nach dem Willen der Bundesregierung bei Jungen straffrei bleiben. Dies ist mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar und könnte negative Auswirkungen auf den Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung in den entsprechenden Communities haben.
Aber auch die Traumatisierungen, als auch die Auswirkungen auf die spätere Sexualität der Betroffenen sind bei beschnittenen Männern und Frauen in einigen Fällen identisch.
Es wäre überdies eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach GG Art. 3, wenn jüdische oder moslemische Jungen an ihren Genitalien verletzt werden dürften, Jungen anderer Konfessionen oder Glaubensrichtung sowie Mädchen generell jedoch nicht.
Unter Juden wird die Genitalbeschneidung seit den 1960er Jahren zunehmend kontrovers diskutiert, und die kritischen Stimmen, die sich gegen eine routinemäßige Beschneidung wenden, werden (auch unter jüdischen Müttern) lauter. In Norwegen und Schweden sind über die Hälfte der männlichen Juden freiwillig nicht beschnitten. Auch in Deutschland stellen beschnittene jüdische Männer eine Minderheit unter den Männern jüdischen Glaubens dar. Sie argumentieren, dass nicht die Beschneidung, sondern eine jüdische Mutter sie zum Juden mache. Eine wachsende Zahl jüdischer Familien lassen ihre männlichen Nachkommen nicht mehr beschneiden und praktiziert ersatzweise eine symbolische Handlung ,die "Brit Shalom", um so den Betreffenden die Möglichkeit zu geben, bei Erreichen der Einwilligungsfähigkeit selbst über die eine eventuelle Beschneidung zu entscheiden. Die Religionsfreiheit des Kindes bedeutet eben auch, ihm die Wahl zu lassen, ob es zur Bestärkung seines Bekenntnisses irreversible Fakten an seinem Körper schafft.
Auch unter Muslimen gibt es einen kritischen Diskurs zum Thema Beschneidung. Da es bei den Muslimen keinen festgelegten Zeitpunkt für die Beschneidung gibt und sie meist zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr vollzogen wird, erscheint es den Gläubigen gegenüber durchaus zumutbar, diese auf einen Zeitpunkt zu verschieben, an dem der Betroffene einwilligungsfähig ist.
Über alle religiösen und staatlichen Grenzen hinweg hat sich international eine Gegenbewegung zur rituellen Genitalbeschneidung bei Knaben entwickelt, die von AktivistInnen der FGM (Weibliche Genitalverstümmelung) ausdrücklich begrüßt und mitgetragen wird. Immer mehr beschnittene Männer trauen sich, über ihre Traumata zu sprechen. Einige nehmen sogar an langwierigen, mitunter durchaus schmerzhaften Programmen zur Wiederherstellung ihrer Vorhaut teil, obwohl die erogene Funktion der Vorhaut durch diese Maßnahmen nur teilweise wiederhergestellt werden kann.
Ein striktes Verbot ritueller Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Menschen ohne deren wirksame und wissentliche Einwilligung würde zugleich all jene Gruppierungen stärken, die offen für eine aufgeklärte, säkulare und tolerante Auslegung ihrer Religion eintreten.
Kommentare
"Dieser Eingriff ist bei Mädchen heute strafbar und wird international geächtet, soll aber nach dem Willen der Bundesregierung bei Jungen straffrei bleiben. Dies ist mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar und könnte negative Auswirkungen auf den Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung in den entsprechenden Communities haben."
In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, daß vor kurzem ein ägyptischer Gynäkologe auf einem englischen Wissenschaftsportal für die Legalisierung der weiblichen Genitalbeschneidung (FGC) mit folgender Begründung plädiert hat:
"The ban against FGC seems to be gender based, especially because no similar act was taken against male circumcision. If male circumcision is considered safe by anti FGC groups, they should advise how to render FGC as safe as male circumcision instead of enforcing the ban against it."
Der Antrag ist unterstützenswert. Das Recht von kleinen Jungen auf körperlich Unversehrtheit darf nicht hinter dem Recht von kleinen Mädchen zurückstehen. Die Kinder können durch symbolische Riten etc. feierlich in die Gmeinde aufgenommen werden, dann aber auch ein herzliches Willkommen für die Mädchen!!
Der Glauben wird durch ein Verbot von Genitalbeschneidungen aller Art rein gar nicht beeinträchtigt, der sollte doch eh mit dem Herzen evtl. auch mit dem Verstand gelebt werden.
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