Anträge und Tagesordnung

Keine Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition

Nummer des Antrags: V-22 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Dr. Philipp Schmagold u.a.

Weitere AntragsstellerInnen: Franziska Briest (KV Berlin Mitte), Alex Maier (KV Göppingen), Valérie Vivienne Nitsche (KV Euskirchen), Stephan Hofacker (KV Coesfeld), Astrid Galik (KV Wunsiedel), Stefan Volpert (KV Heinsberg), Mariana Pinzon Becht (KV Heidelberg), Tobias Stricker (KV Aachen), Andrea Schwarz (KV Karlsruhe Land), Michael Rüpp (KV Soest), Marion Hasper (KV Berlin Tempelhof-Schöneberg), Christoph Gaa (KV Darmstadt-Dieburg), Jürgen Holwein (KV Freiburg), Alexander Schestag (KV Heidelberg), Reinhard Schulze Wartenhorst (KV Münster), Jörn Jensen (KV Berlin-Mitte), Walter Meyer (KV Rems-Murr), Martin Möller (Sprecher KV Wuppertal), Dr. med. Christoph von Winterfeldt (KV Aichach-Friedberg) u.a.

Die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition ist auch in Deutschland üblich und wurde bisher weitgehend stillschweigend hingenommen. Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7.Mai 2012 stellt nun aber fest, dass „dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme“.

Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

1. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lehnen die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition eindeutig und mit allem Nachdruck ab. Solche Eingriffe sind nur dann durchzuführen, wenn sie medizinisch notwendig sind.

2. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen auf Seiten der Kinder, deren Rechte auch in der Auseinandersetzung mit Religion und Tradition weiter gestärkt werden müssen. Die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist das elementare Recht, hinter dem die religiösen oder traditionellen Vorstellungen der Eltern oder Erziehungsberechtigten zurückstehen müssen.

3. Egal ob es ein Säugling oder ein Achtjähriger ist, der Junge wird weder gefragt, noch kann er sich wirksam wehren. Der Betroffene sollte sich aber –entgegen der bisher üblichen religiösen Vorschriften und Traditionen- gerade frei entscheiden können, ob er die Beschneidung möchte oder eben nicht.

Alternative A

Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

Alternative B

Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sind sich darüber im Klaren, dass sich die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition nicht von heute auf morgen durch eine Änderung des Strafrechtes in Deutschland aufheben lässt. Vielmehr besteht sogar das Risiko, dass die zukünftig noch durchgeführten Beschneidungen von in medizinischen Belangen unerfahrenen Personen durchgeführt werden, wodurch die Kinder in zusätzliche Gefahr geraten.

5. Daher setzen sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN dafür ein, dass die Durchführung der Beschneidung durch Ärztinnen, Ärzte usw. straffrei bleibt. Die Beauftragung der Beschneidung, die in der Regel durch die Erziehungsberechtigten erfolgt, sollte durchaus strafrechtlich relevant sein, jedoch ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet werden. Den Kindern nutzen die Eltern im Gefängnis wenig.

6. Die Religionsfreiheit der einen endet dort, wo Grundrechte anderer beeinträchtigt werden, sei es das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freizügigkeit, auf Bildung, auf sexuelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung usw.

7. Zudem werden wir mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit dafür werben, dass unsere Mitbürger_innen von selber auf Beschneidungen bei Jungen verzichten, welche, noch nicht alt genug sind, um das Für und Wider individuell abzuwägen. In jedem Fall muss die Entscheidung des Kindes akzeptiert werden, ob es beschnitten werden möchte oder eben nicht.

 

Begründung

Die Begründung fällt an dieser Stelle bewusst kurz aus, erwähnt sei aber der § 24 (3) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention): „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

Kommentare

Tabea
10-11-12 22:11
Dem Komemntar von Patrick schließe ich mich voll und ganz an.
Victor Schiering
05-11-12 11:20
"Das ging bis in unsere Partei" ist gut! Unsere Parteiführung wollte die Öffentlichkeit glaubend machen, die Abschaffung dieser Grundrechte sei Linie der Grünen! Das ist Gott sei Dank nicht gelungen. Es gilt nicht nur, das GG zu verteidigen, sondern vor allem auch den liberalen, "beschneidungs"kritischen Menschen innerhalb der Religionsgemeinschaften den Rücken zu stärken.
Patrick
14-10-12 13:15
Es war erschreckend, wie sich unsere Politiker von den Religionsgemeinschaften treiben haben lassen. Das ging bis in unsere Partei. Auch die Medien waren überwiegend auf der Seite der Religionen. Die Bevölkerung sieht dies aber zum Glück mehrheitlich ganz anders!
Wir müssen wirklich aufpassen, unsere Rechte und Werte nicht in einem Anflug falsch verstandener Toleranz oder aus historisch begründeter Angst heraus aufzugeben!
Das Kölner Landgericht hat absolut richtig, und mutig, entschieden.
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