Anträge und Tagesordnung

Gesunde Lebens-, Lern- und Arbeitsgebäude: NutzerInnen schützen – BauträgerInnen fördern – VerbraucherInnen stärken

Nummer des Antrags: V-19 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Hans Christian Markert, KV Rhein-Kreis Neuss

Weitere AntragsstellerInnen: Maike Schaefer, KV Bremen-Nord; Hermann Ott, KV Wuppertal; Bettina Herlitzius, KV Aachen; Thomas Marwein, KV Ortenau; Daniela Wagner, KV Darmstadt; Daniela Schneckenburger, KV Dortmund; Turgut Altug, KV Friedrichshain-Kreuzberg; Sabine Niels, KV Oder-Spree; Christian Meyer, KV Holzminden; Gudrun Zentis, KV Düren; Robert Zion, KV Gelsenkirchen; Petra Schmidt-Niersmann, KV Wesel; Christian Gaumitz, KV Rhein-Kreis Neuss; Ralf Biehl, KV Dortmund; Johannes Rozanowske, KV Saale-Orla; Christoph Gormanns, KV Düsseldorf; Gabi Schuchalter-Eicke, KV Wiesbaden; Dr. Frank Brozowski, KV Dessau-Roßlau und weitere

1. Auch Innenräume gehören zu unserer Umwelt

Schon immer haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umweltschutz auch als Gesundheitsschutz verstanden. Unser Ziel, unsere Umwelt frei von giftigen Schadstoffen zu machen, gilt nicht nur für unsere natürliche Umwelt, sondern auch für Innenräume, in denen wir leben, lernen und arbeiten. Der Mensch verbringt heute etwa 80 bis 90 Prozent seiner Zeit in geschlossenen Räumen. Wie wir wissen, können diese Lebens-, Lern- und Arbeitsräume krank machen.

So sind dank immer besser gedämmter Gebäudehüllen, moderner Bauverfahren und Werkstoffe die Menschen vermehrt Emissionen und Schadstoffen in der Innenraumluft ausgesetzt. Dennoch haben naturnahe und damit in der Regel gesündere Baustoffe bislang kaum Eingang in die Aktionsprogramme zur Gebäudesanierung gefunden und sind selbst im Neubau die Ausnahme. Sie konnten gegenüber den Produkten aus der steuerbefreiten stofflichen Nutzung von Erdöl, keine gesteigerte Konkurrenzfähigkeit entwickeln, obwohl die im Neubau und der energetischen Gebäudesanierung üblicher Weise verwendeten Baustoffe hinsichtlich Energieverbrauch, CO-Emissionen, Haltbarkeit, Schadstofffreiheit und Recyclingfähigkeit vielfach mangelhaft sind.

Unzureichende bzw. fehlende Lüftungskonzepte führen zu zum Teil gesundheitsrelevanten Konzentrationen von CO2. Gerade in Kindertageseinrichtungen und Schulen ist die Schadstoffproblematik (u.a. hervorgerufen durch Lösungsmittel, Formaldehyd, Geruch, CO2) seit vielen Jahren ein hochaktuelles Problem. Immer mehr Menschen leiden unter der bislang nicht hinreichend erforschten Langzeitwirkung von Ausgasungen aus Baustoffen und Einrichtungsgegenständen. Schimmelbildung und bakterieller Befall in Innenräumen nehmen zu. Welche enormen volkswirtschaftlichen Schäden die Schadstoffbelastung einzelner Baustoffe hervorrufen kann, zeigt die bis heute andauernde Asbestproblematik sehr deutlich.

2. Gesundheitsschutz und Kreislaufwirtschaft

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten sich für eine nachhaltige und gesunde Baukultur ein. Beim Bau und der Sanierung von Gebäuden sind nicht nur ökologische und ökonomische, sondern auch die gesundheitlichen Belange der NutzerInnen zentral zu berücksichtigen. Gesunde Lebens-, Lern- und Arbeitsräume mit einer möglichst geringen Schadstoffbelastung durch Baustoffe und Einrichtungsgegenstände sowie einer bestmöglichen Luftqualität sind für uns Ziel einer zukunftsgewandten Baukultur.

Energieeffizientes Bauen ist für uns eine umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitische Notwendigkeit, aber auch mit immer luftdichteren Gebäudehüllen verbunden. Schadstoffe können so nicht aus der Gebäudehülle entweichen, sondern müssen von vornherein minimiert werden. Zudem müssen wir im Rahmen ökologischer Effizienz- und Suffizienzstrategien bei einer tatsächlichen Kreislaufwirtschaft verstärkt darauf achten, dass sich beim anzustrebenden „Cradle to cradle“-Prinzip („Von der Wiege zur Wiege“) keine giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffe in den Werk- und Baustoffen ansammeln. Darum wollen wir den Gesundheitsschutz bei der Errichtung und Nutzung von Gebäuden vorantreiben und NutzerInnen möglichst umfassend vor Schadstoffen und schlechten innenraumhygienischen Bedingungen schützen.

3. Durchgängiger Gesundheitsschutz in Gebäuden durch alle Lebensalter und -bereiche

Ältere und kranke Menschen, sowie Kinder sind durch Schadstoffe in Innenräumen besonders belastet. Gleiches gilt für ArbeitnehmerInnen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Private BauträgerInnen, Mieter und VerbraucherInnen sollten besser über mögliche gesundheitliche Gefahren von Baustoffen aufgeklärt werden. Um eine weitere, meist schleichende Gefährdung weiter Teile der Bevölkerung durch schadstoffbelastete Innenraumluft zu vermeiden, ist der schadstoffarme Bau und die schadstoffarme Einrichtung von öffentlichen und privaten Gebäuden zu fördern.

Daher fordern wir für Neubauten und Sanierungen von Kindertageseinrichtungen, Schulgebäude und öffentliche Gebäuden die Festsetzung klarer verbindlicher Grenzwerte für die Belastung der Innenraumluft mit Lösemitteln, organischen Verbindungen, Formaldehyd, Radon und CO2 auf Basis der seit Jahren bestehenden Empfehlungswerte der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumhygiene des Umweltbundesamtes (IRK). Für den privaten Wohnungs- und Objektbau können dabei entsprechende Regelungen vorgegeben werden.

So ist der Gesundheitsschutz in Gebäuden im Bauordnungsrecht zu verbessern. Zum Schutz der Bevölkerung fordern wir die Verabschiedung des seit 2005 vorliegenden Radonschutzgesetzes. Auf Bundesebene und europäischer Ebene sollen die gesundheitsbezogenen Zulassungskriterien für Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände verschärft werden. Den Verbraucherschutz wollen wir durch die Kennzeichnungspflicht von Baustoffen und Einrichtungsgegenständen bezüglich ihrer Schadstoffbelastung und ihres Emissionsverhaltens verbessern. Im Bereich der medizinischen und bauphysikalischen Forschung wollen wir die Erforschung der potentiellen Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe in Gebäuden und mangelnde Innenraumhygiene verstärkt fördern.

Den Rückschritten und dem schwarz-gelben Stillstand in der Frage von gesunden Lebens-, Lern- und Arbeitsgebäuden setzen wir einen konsequenten Gesundheitsschutz entgegen. Wir werden in unserem Wahlprogramm entsprechende Eckpunkte formulieren, die Bundesregierung – die nichts zur Lösung der Problematiken unternimmt – auch bei dieser Frage im Wahlkampf stellen und bereits durch uns in der Regierungsverantwortung begonnene Maßnahmen nach der Ablösung von Schwarz und Gelb 2013 wieder aufgreifen.

4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich nachdrücklich dafür ein,

  • den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen in Innenräumen deutlich zu verbessern. Seit Jahrzehnten sind die Schadstoffbelastungen und schlechten Lüftungsbedingungen in vielen Kindertageseinrichtungen und Schulen bekannt. Gerade Kinder sind aber auf Grund ihrer Entwicklung besonders auf „gesunde“ Innenräume angewiesen. Zu hohe CO2-Konzentrationen können gesundheitlich schädlich sein, verhindern Konzentration und Lernerfolge. Für Kindergärten und Schulen wollen wir entsprechend der vom Umweltbundesamt erarbeiteten Empfehlungswerte verbindliche Richtlinien für die Innenraumluftqualität durchsetzen und diese auch in Bezug auf Einrichtungsgegenstände und Betrieb (Reinigungsmittel, Wartung etc.) ausdehnen;

  • für den privaten Bereich Standards für die Qualität der Innenraumluft zu entwickeln, die dazu führen, BauträgerInnen, InvestorInnen, PlanerInnen und BauunternehmerInnen ein verlässliches Planungsziel an die Hand zu geben;

  • Die Subventionierung petrochemischer Kunststoffe und CO2-intensiver Baustoffe durch die Steuerbefreiung für die stoffliche Nutzung von Erdöl abzuschaffen

  • Standards für den Energieverbrauch von Baustoffen einzuführen, die den gesamten Lebenszyklus der Baustoffe, inklusive Herstellung und Entsorgung, berücksichtigen sowie die Entwicklung einer einheitlichen Zertifizierung von ökologischen Baustoffen und Gebäuden voranzurteiben

  • den Gesundheitsschutz durch Schadstoffminimierung am Bau mittels des Bauordnungsrechts deutlich zu verbessern. Den bislang in der Musterbauordnung enthaltenen generellen Gesundheitsschutz wollen wir zu Gunsten der NutzerInnen zu präzisieren.

  • den Radonschutz wieder als politisches Ziel aufzunehmen und dies im Wege der Verabschiedung eines Radonschutzgesetzes entsprechend umzusetzen. Radonstrahlung ist das zweithäufigste Lungenkrebsrisiko nach dem Rauchen. Etwa 1.900 Todesfälle pro Jahr sind auf erhöhte radioaktive Strahlung durch Zerfallsprodukte dieses natürlichen Gases in Innenräumen zurückzuführen. Die rot-grüne Bundesregierung hatte unter Federführung unseres damaligen Bundesumweltministers Jürgen Trittin daher bereits ein Radonschutzgesetz auf den Weg gebracht;

  • Die durch das Umweltbundesamt ermittelten Richtwerte sollten Eingang in das BImschG finden

  • auf Bundesebene und europäischer Ebene die gesundheitlichen Aspekte bei der Zulassung von Baustoffen und Einrichtungsgegenstände stärker als bisher zu berücksichtigen. Die neue europäische Bauproduktenverordnung gibt hierfür eine Grundlage. Es bedarf aber der politischen Vorgabe, die Möglichkeiten im Zulassungsrecht zu Gunsten eines umfassenden Gesundheitsschutzes der NutzerInnen zu verbessern;

  • BauträgerInnen und VerbraucherInnen in Ihrem Recht auf einen wirksamen Gesundheitsschutz zu stärken. Baustoffe und Einrichtungsgegenstände in Bezug auf ihre Emissionen und den Schadstoffgehalt wollen wir deutlicher und transparenter kennzeichnen;

  • die umweltmedizinische Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen von Baustoffen auf den Menschen zu intensivieren;

  • den Bau schadstoffarmer und „gesunder“ Gebäude in staatlichen Förderprogrammen zu berücksichtigen. Die Förderung energetisch optimierter Kindertageseinrichtungen und Schulen z.B. könnte durch die KfW an die Einhaltung von innenraumlufthygienischer Ziele gekoppelt werden.

Begründung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten sich für einen umfassenden Umwelt- und Gesundheits- und Verbraucherschutz bei der Errichtung und Nutzung von Gebäuden ein. Eine zukunftsgewandte Baukultur hat nicht nur nachhaltigen Aspekte einer ökologischen und ökonomischen, energiesparenden und klimaschonenden Baukultur zur berücksichtigen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass die NutzerInnen von Gebäuden keinen Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe und Emissionen in der Innenraumluft ausgesetzt sind. Die Gesundheitsgefährdung durch krankmachende Gebäude („sick building syndrom“) ist nur durch eine aktive umfassende umwelt- und gesundheitsbezogene Baupolitik zu begegnen.

Bereits unter unserer ersten Rot-Grünen Bundesregierung haben wir die Problematik mangelnder Innenraumlufthygiene erkannt und aktiv in die Politik des Bundesumweltministeriums eingebunden. Durch den Regierungswechsel sind viele dieser Ansätze einer Schadstoffminimierung in Baustoffen (Dämmmaterialien, Putze, Lacke, Farben, Böden, Kleber etc.) und Einrichtungsgegenständen (Teppiche, Möbel, Reinigungsmittel) zunichte gemacht worden. Es gilt, an diese Ansätze Grüner Regierungspolitik anzuknüpfen und „gesundes Bauen“ zu einem der unverwechselbaren Kennzeichen unserer Umwelt- und Baupolitik zu machen. Die Bundesrepublik muss wieder eine Vorreiterrolle für ein modernes energetisches, nachhaltiges Bauen einnehmen und diese durch eine Forcierung des schadstoffarmen, „gesunden“ Bauens unterstreichen.

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