Anträge und Tagesordnung

Für ein diskriminierungsfreies und gleichgestelltes Sorgerecht – Gemeinsame Sorge der Eltern von Geburt an

Nummer des Antrags: V-13 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Carolin Waegner (KV Leipzig)

Weitere AntragsstellerInnen: Tim Elschner (KV Leipzig), Henning Croissant (KV Leipzig), Jürgen Kasek (KV Leipzig), Tobias Peter (KV Leipzig), Marcel Duda (KV Hildesheim), Philipp Schwarzbach (KV Görlitz), Karsten Skupin (KV Sächsische Schweiz – Osterzgebirge), Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau), Marcel Kunz (KV Biberach), Rudolf Haug (KV Biberach), Martina Benzel-Weyh (KV Coburg-Stadt), Martin Böttger (KV Zwickau), Stephan Kühnle (KV Konstanz), Urs Moesenfechtel (KV Dresden), Alrun Tauché (KV Leipzig), Petra Cagalj Sejdi (KV Leipzig), Christin Melcher (KV Leipzig), Franka Moritz (KV Leipzig), Maria-Christin Lippold (KV Leipzig),

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für ein gemeinsames Sorgerecht der leiblichen Eltern von Geburt an ein.

Beiden Elternteilen steht von der Geburt an die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu. Voraussetzung ist lediglich die Anerkennung der Vaterschaft.

Die gemeinsame Sorge kann ausschließlich durch einen Beschluss des Familiengerichtes aufgehoben werden. Jeder Elternteil hat die Pflicht, für sein Kind Sorge zu tragen. Eine Ablehnung des Sorgerechts durch einen Elternteil ist aus diesem Grund nicht möglich. Steht in begründeten Fällen das gemeinsame Sorgerecht der Eltern dem Kindeswohl entgegen, muss umgehend von einem Familiengericht entschieden werden. Familiengerichte sollen in Sorgerechtsstreitigkeiten weiterhin nur nach Anhörung des Jugendamtes und aller beteiligten Personen, jedoch nicht, wie im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen, durch Aktenlage entscheiden dürfen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich damit gegen die etablierte und immer noch angewendete Form des Familienrechts, das die Ehe über andere Lebens- und Elternschaftsformen stellt und dementsprechend unverheiratete Väter gegenüber verheirateten hinsichtlich ihrer Kinder massiv benachteiligt. Die damit einhergehende Ungleichbehandlung nichtehelicher und ehelicher Kinder ist nicht länger hinzunehmen. Unter der Berücksichtigung des Kindeswohls darf es nicht länger Kinder „zweiter Klasse“ geben.

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 1 BvR 420/09) und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte lassen eine solche Ungleichbehandlung nicht zu. Der von der Bundesregierung am 04.07.2012 verabschiedete Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ zur Neuregelung des Sorgerechts berücksichtigt weiterhin nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine nochmalige Neuregelung des Sorgerechtes ein, um Kindern, Müttern und Vätern eine diskriminierungsfreie und gleichstellende sowie die Vielfalt von Lebensentwürfen berücksichtigende Familienpolitik zu garantieren.

Begründung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen in ihrer ganzen Vielfalt gleichberechtigt und selbstbestimmt miteinander leben […] können. Für uns ist Vielfalt ein hohes Gut, von dem eine ganze Gesellschaft profitiert.“ heißt es im BuVo Beschluss vom 12.10.2011.

Art. 3 Abs. 2 GG stellt fest: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Darüber hinaus wird Eltern durch Art. 6 Abs. 2 GG die Sorge und Erziehung für ihr Kind garantiert. Neben dem Recht, die Sorge auszuüben, besteht auch eine Sorgepflicht der Eltern.

Zudem wird gemäß Art. 6 Abs. 5 GG die Gleichbehandlung nichtehelicher und ehelicher Kinder grundgesetzlich normiert.

Daraus folgt: Wenn alle Lebensweisen als gleichberechtigt anerkannt werden, müssen im Sinne des Kindeswohls auch grundsätzlich für unverheiratete und verheiratete Väter gleiche Rechte und Pflichten gelten.

Eltern haben nach Art. 6 Abs. 2 GG ein grundgesetzlich verankertes Recht auf Sorge und Erziehung ihrer Kinder. Mit der derzeitigen Regelung des Sorgerechts wird jedoch lediglich der Mutter dieses elterliche Recht garantiert. Dem unverheirateten Vater kann auch mit der vorgesehenen Neuregelung dieses Recht, zumindest zu Beginn seiner Vaterschaft, verwehrt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für eine antidiskriminierende und gleichstellende Familienpolitik ein.

Unverheiratete Eltern werden durch den von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf zur Gesetzesänderung weiterhin keineswegs gleichgestellt. Die Notwendigkeit einer Antragsstellung benachteiligt unverheiratete Väter auf Grund ihres Geschlechtes und steht nicht im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG.

Im Hinblick auf die Garantie freier und individueller Lebensentwürfe darf die Ehe nicht länger anderen Lebens- und Partnerschaftsformen vorgezogen werden. Individuelle und selbst gewählte Lebensentwürfe bedürfen freier Entscheidungsmöglichkeiten. Dies setzt die Gleichstellung der Ehe und anderer Formen von Eltern- und Lebenspartnerschaften voraus. Solange die Ehe noch immer ein Garant für die gemeinsame Sorge für ein Kind ist und andere Lebensformen ein gemeinsames Sorgerecht indirekt von der Zustimmung der Mutter abhängig machen, werden Menschen an freien Gestaltungsmöglichkeiten ihres Lebens gehindert.

Familiengründung und Eheschließung bedingen sich nicht mehr wie noch vor einigen Jahren. Die Zahl unehelich geborener Kinder steigt stetig. Lag der Anteil unehelicher Kinder Mitte der 90er Jahre gesamtdeutsch betrachtet noch unter 15%, stieg er bis 2010 in den alten Bundesländern auf 27%, in den neuen Ländern auf 61%. Der Anteil unehelicher Erstgeborener lag in den neuen Bundesländern im Jahr 2010 sogar bei 74%.

Diese Entwicklung zeigt die Notwendigkeit der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Familien- und Partnerschaftsformen.

Von 682 514 im Jahr 2008 geborenen Kindern lebten 15 453 mit einer das alleinige Sorgerecht innehabenden Mutter – ein Anteil von rund 2,3%.

Das von der Bundesregierung vorgesehene Antragsmodell stellt unverheiratete Väter gegenüber verheirateten unter einen „Generalverdacht“, nicht wie Mütter für ihre Kinder im Sinne des Kindeswohls Sorge tragen zu können. Die weit verbreitete Annahme, verheiratete Männer würden besser für ihre Kinder sorgen als unverheiratete ist nicht haltbar. Eine Eheschließung ist nicht mit einem Kompetenzerwerb in puncto Kindererziehung gleichzusetzen, wovon allerdings im Rahmen eines Antragsmodelles ausgegangen wird.

Die gemeinsame elterliche Sorge entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl. In begründeten Fällen, in denen die Sorge eines Elternteiles dem Kindeswohl entgegen steht, wird durch ein Familiengericht eine schnelle Entscheidung herbeigeführt. In Anlehnung an die Unschuldsvermutung ist ein Generalverdacht, nichteheliche Lebensformen würden per se dem Kindeswohl entgegen stehen, nicht hinnehmbar.

Der Familienstand der Eltern ist kein hinreichendes Kriterium für das Kindeswohl. Entscheidend für Kinder ist die Sorge und Erziehung durch die Eltern, unabhängig davon, in welcher familiären Konstellation Eltern und Kinder leben. Auch eine gemeinsame Wohnsituation der Eltern stellt keinen Garant für das Kindeswohl dar.

Die Notwendigkeit einer Antragsstellung der unverheirateten Väter, um das Sorgerecht für ihr Kind zu erhalten – sofern die Mutter dem Sorgerecht nicht von vorne herein zustimmt – widerspricht darüber hinaus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichtehelicher und ehelicher Kinder entsprechend Art. 6 Abs. 5 GG.

Alle Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu und Erziehung durch ihre Eltern. Unstimmigkeiten und persönliche Konflikte der Eltern berechtigen nicht dazu, Kindern dieses Recht zu verwehren – sofern die Sorge und Erziehung eines Elternteils dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Eltern können sich nur gleichrangig um ihre Kinder sorgen, wenn sie von Beginn an gleichgestellt sind und „auf Augenhöhe“ miteinander Entscheidungen treffen. Eine gesetzlich geregelte Hierarchie zwischen beiden Elternteilen schadet nicht nur der Beziehung zwischen den Eltern, sondern auch der Ausübung der Sorge durch den „nachrangigen“ Elternteil.

Während in einer Ehe geborene Kinder grundsätzlich von Geburt an Kontakt zu ihrem Vater haben und dieser – mit der Mutter gleichgestellt – gemeinsam mit ihr für das Kind Sorge trägt, kann durch die noch geltende und auch vorgesehene neue Sorgerechtsregelung vielen Kindern sehr lange der Kontakt mit ihrem unverheirateten Vater verwehrt werden.

Das nicht automatische Sorgerecht beider Elternteile widerspricht dem natürlichen Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.

Kommentare

Gereon
19-11-12 19:35
Auch für mich ist die familienpolitische Haltung für meine Stimmabgabe bei der nächsten Wahl entscheidend - vor diesem Hintergrund ein sehr guter Antrag!

Es sollte aber darüber hinausgehen: Väterrechte werden sehr stark auch über das Umgangsrecht beschnitten - Bitte schaut Euch die Fälle des VafK e.V. an.
Katrin Krone
19-11-12 16:48
Absolut RICHTIG dieser Antrag! Der Kommentar von "Einspruch" ist so weltfremd, liefert exakt die Gründe für diesen Antrag. Weil es eben nicht mehr um solche unsachlichen Argumente geht. Der Vater MUSS immer gleichberechtigt an allen Entscheidungen die Kindesrelevant sind beteiligt werden, damit im Austausch die besseren Lösungen im Alltag für die gemeinsamen Kinder gefunden werden. Mütter brauchen Entlastung, die kann nur der Vater geben. Kinder brauchen ihre Väter für eine gesunde Entwicklung, ein Vorbild.
Eins haben solche giftigen Mütter wie "Einspruch" gemeinsam, sie vertreten immer nur IHRE Interessen, niemals die der Kinder und erst recht nicht die vom Vater, obwohl sie diesen ja selbst auserwählt hat.
Endlich ein Antrag im Interesse der Kinder. Ganz großes Lob!
Susanne Ulmke
17-11-12 10:12
In der Realität würde dieser Antrag bedeuten, dass Väter sich zehn Jahre nicht kümmern (man kann sie ja nicht zwingen) und dann das Sorgerecht einfordern. Na toll. Und auch wenn sie sich von Anfang an die gleiche Entscheidungsbefugnis nutzen, wird das nicht zu einem stabilen und harmonischen Lebensumfeld eines Kindes beitragen. Das hilft sicher dem Vater, aber nicht dem Kind.
Ralph Steinfeldt
16-11-12 23:57
Sehr geehrte Frau Einspruch,

wenn ich Ihre die Opferrolle nahezu perfekt verinnerlichten Zeilen so lese, frage ich mich: Ob Ihre Protagonistinnen wohl mindestens grenzdebil sind?
Was Sie „Quatsch“ nennen hielt Einzug sogar in die Entscheidung des BVerfG (1 BvR 420/09, Rn. 59 ff), herausgearbeitet vom DJI, im Auftrag des BMJ.
Annähernd 50% der Mütter die „das Beste“ geben, haben keinen Ausbildungsabschluss, müssen aber berufsbedingt einige hundert Kilometer fortziehen?! Schauen Sie mal, was eine Ihrer Vorzeigemütter dazu sagt: http://www.spiegel.de/video/arbeit-nein-danke-bekenntnisse-einer-alleinerziehenden-video-1165410.html

Wenn wir in dem von Ihnen beschriebenen Milieu verweilen, stellt sich tatsächlich die Unterhaltsfrage. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die angeblich an allem anderen desinteressierten Männer nicht annähernd so solvent sind wie die verführten Frauen zum Zeitpunkt der Empfängnis vermuteten, oder es denen im Hormonrausch schlicht schnuppe ist.
Und nun sind all diese von Ihnen und vorab als Alleinerziehende deklarierten Frauen schwanger und denken, neun Monate lang: … Nichts! Klar, dass die sich nach der Geburt in die „Enge getrieben“ fühlen. Kaum zur Besinnung gekommen, fällt denen als erstes ein, dass die Typen noch ein paar andere Mädels am Start haben und keinen Cent auf der Naht. Vielleicht hat der eine oder andere auch mal eine Frau geschlagen oder ein Kind auf seinem Schoß gehabt? „So einer darf niemals das Sorgerecht erhalten.“ Und so stelle ich meine Frage an diesem Punkt angekommen neu. Ob Ihre Protagonistinnen ziemlich gerissen sind und gut kalkuliert in die Opferrollen schlüpfen, weil sie sich hierüber und bisher immer reichlich Vorteile verschaffen konnten?

Welche exklusiven Grundrechte für Mütter(?!) hätten Sie denn noch gerne?
Ihre übrigen sorgerechtlich relevanten Fragen beantwortet das BGB schon jetzt und mehr als ausreichend.

„Irgendwie waren wir in den Frauenrechten und rechten für Alleinerziehende schon mal weiter.“
Das ist Bezug nehmend sog. Alleinerziehende zutreffend. Allerdings bekam das vermehrt den Kindern solcher Frauen nicht gut. Was Frauenrechte insgesamt betrifft: Wenden Sie sich bitte an das BVerfG, oder den EGMR. Dass sind die Gerichte, die in schöner Regelmäßigkeit auf Benachteiligungen von Männern als Väter hinweisen müssen, weil diese vorliegen.
Nick
16-11-12 21:29
Es ist das natürliche Recht beider Eltern für ihre Kinder zu Sorgen. Das haben die meisten anderen europäischen Staaten schon seit Dekaden verstanden. Hierzulande wird versucht die SPD in merkwürdiger Koalition mit der CSU (!) möglichst viele Verhinderungsmechanismen einzubauen so dass eine gemeinsame Sorge nicht zu Stande kommt. Hierbei werden die vielen Helferlein aus der Beratungsindustrie (Vamv, pro familia, djb, etc.) mobilisiert um unter dem heuchlerisch propagierten "Kindeswohl" eine grundgesetzkonforme und gute Lösung für die Kinder zu vereiteln. Anstatt ein Miteinander der Eltern zu fördern und Vater und Mutter ohne Anträge auf Augenhöhe zu setzen wird von der SPD ein Mutterkult der 50er Jahre verteidigt. Interessant hierzu ist eine aktuelle Studie der Uni Tübingen:
http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/ergebnisse.html
Mein Kompliment für Ihren Vorschlag aus Leipzig. Ich hoffe sie können sich in der Bundespartei Gehör verschaffen.
Einspruch
15-11-12 23:44
Sollen alleinerziehende Mütter nun wieder unmündig und noch mehr ans Gängelband genommen werden? Es ist noch nicht lange her, daß alleinerziehende Frauen gesellschaftlich diskriminiert wurden, ach was sie werden es auch heute wieder.Die meisten aber arbeiten und kümmern sich im Dauereinsatz um ihre Kinder
An der Debatte stört, daß Mütter angeblich immer nur den Vätern eins auswischen wollen- so ein Quatsch. In erster Linie geht es alleinerziehenden Müttern darum, für ihr/e Kind/er zu sorgen, sie zu pflegen und großziehen. Nicht alle haben das sich extra so ausgesucht, aber sie versuchen das Beste zu geben. Dies ist die Pflicht, die sie mit der Entscheidung für das Kind übernommen haben. Deswegen stört mich auch, daß immer nur von Sorgerecht geredet wird, in erster Linie ist es Pflicht und Verantwortung! Und die besteht in täglicher Sorge und Arbeit.
Und jetzt sollen sich nicht mit der Frau zusammenlebende Väter aussuchen können, ob sie sich da mal immer wieder, wenn es ihnen paßt, einmischen, sich gar nicht kümmern und auch nur selten Unterhalt zahlen, aber dann nach Gutdünken Unterschriften verweigern, z. B. wenn es um Entscheidungen wie Kindergarten oder Schule, Impfungen, Klassenfahrten etc. geht?
Das ganze erscheint mir nicht zu Ende gedacht in den Konsequenzen, die das für Alleinerziehende Frauen hat. Angenommen eine Frau wird in einer kurzen Beziehung schwanger, das Paar ist quasi schon getrennt, z.B. weil der Mann schon einige andere Affären hat..So etwas kommt ja nicht selten vor. Die Frau will das Kind aber austragen. Dann gefällt es dem Mann plötzlich, sich das Sorgerecht zu sichern. Dem Widerspruch der Frau wird nicht stattgegeben. Die Frau muß aber später wegen einer neuen, normal bezahlten Arbeit in eine entfernte Stadt mit ihrem Kind ziehen. Ansonsten würde sie arbeitslos. Nun pocht der Mann aber auf sein Sorgerecht und verlangt, daß das Kind in seiner Stadt bleibt. Kann mit dieser neuen Gesetzgebung die Frau gezwungen werden, in der Stadt zu bleiben, damit der Vater nach seinem Belieben das Sorgerecht ausüben kann? Veträgt sich diese neue Regelung auch mit den Grundrechten der Mutter? Oder wird der Mutter das Kind entzogen, wenn sie den Arbeitsplatz annimmt? Da gibt es dann viele solcher Fälle und Beispiele und viel zu tun für die Gerichte.
Es gibt wohl noch einiges zu klären, vor allem sollten Mütter nicht in den ersten sechs Wochen nach der Geburt zu gerichtlichen Widersprüchen gezwungen werden. Da ist ein neues Menschenwesen geboren, um das sie sich kümmern muß. Ein völlig neu Lebensituation und gleich wird die Mutter in die Enge getrieben. Der leibliche Vater, der im Grunde aber gar nichts mehr mit der Frau und ihrem Alltag zu tun hat, soll dann mitbestimmen dürfen über ein Kind, obwohl seine Lebensvorstellungen völlig konträr zu dem Leben der Mutter verläuft? Die alleinerziehende Mutter wird dadurch fast wieder für unmündig erklärt, obwohl die meisten Mütter sehr gut für ihre Kinder sorgen. Irgendwie waren wir in den Frauenrechten und rechten für Alleinerziehende schon mal weiter.
Ralph Steinfeldt
15-11-12 21:47
Noch am 18.08.2012 begrüßte die familienpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Katja Dörner, in einem Beitrag der sozialistischen Tageszeitung „neues deutschland“ den Referentenentwurf aus dem BMJ, als „vernünftiger Kompromiss“, wohlgemerkt aus der Opposition heraus.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/235815.das-kindeswohl-in-den-fokus-ruecken.html
Es scheint also die gemeinsame elterliche Sorge, ab Geburt, ist innerhalb der B90/Grünen äußerst umstritten. Bevor ich, potentiell rechter Männerrechtler, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut votiere, muss schon bundesweit zu dem Thema Geschlossenheit demonstriert und in Regierungsverantwortung danach gehandelt werden (Festschreibung in Koalitionsvereinbarung und kompromisslose Umsetzung). Aber so sehr ich die Initiative der GRÜNEN in Leipzig auch begrüße, so sehr hege ich Zweifel daran, dass diese die Bundestagsfraktion, oder darüber hinaus Dritte anderer Fraktionen, überhaupt tangiert.

Inhaltlich bemängele ich den verwendeten Gleichstellungsbegriff zum Artikel 3 GG, der dort nirgends auftaucht und der Argumentation keinen Vorteil verschafft. Mir persönlich genügen gleiche Rechte und Pflichten, um mein Leben eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst zu gestalten. Jemanden, der mich wohin stellt, brauche und möchte ich nicht.

Was mir sehr gut gefallen hat, ist der Hinweis auf „einen Generalverdacht“. Nun sind Väter aber aller möglichen Sachen verdächtig, schon weil es sich bei Vätern üblicherweise um Männer handelt. Männer wollen nicht Väter sein - und wenn doch - nicht für Kinder arbeiten und bezahlen, wie es BGB und Familiengerichte den Vätern nach klassischem Rollenverständnis, für mindestens 3 und dann regelmäßig doch plus ganz lange X Jahre, vorschreiben (§ 1615l BGB, Absatz 2, Satz 2 ff). Solche Vermutungen finden in Passagen von Gesetzesvorschlägen ihre geistigen Tiefpunkte, wenn hierzu formuliert wird: „[…]5. regelmäßig Unterhalt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit bezahlt hat[…]“ (VAMV). Hierbei dürfte es sich eher um den Vater der frischgebackenen Mutter handeln, als um den Vater des noch nicht oder neugeborenen Kindes.
Janine Weinrich
15-11-12 12:55
Dieser Antrag ist längst überfällig. Endlich mal eine Partei die mit offenen Augen durch die Welt geht. Ehrlichkeit zu den Eltern zahlt sich aus und wird belohnt. Endlich bekommen Mütter mehr Unterstützung durch die Väter der gemeinsamen Kinder und endlich ist man sich einig, dass für eine gesunde Entwicklung beide Eltern notwendig sind.
Andreas Riedel
15-11-12 12:22
Die Grünen sprechen damit Millionen Menschen und Kindern aus dem Herzen! Natürlich ist das der einzig richtige Weg unötigen Streit um die selbstverständlichste Sache der Welt zu vermeiden. Das mit dem Streit viele Kinder und Väter über Generationen kaputt gemacht wurden, wird von denen verschwiegen die davon profitiert haben.
In 20 von 27 Ländern Europas gilt die Gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung und hat sich längst bewährt. Der jetzige Gesetzentwurf des Justizministeriums wird die Anträge überwiegend in die üblichen zerstörenden Prozessverfahren führen. Nicht ansatzweise würden die Kinder damit mit Ihren Vätern aufwachsen können.
Gordon V
15-11-12 10:36
Ein großer Schritt in eine dem Famlienfrieden fördernde Politik. Es ist entwürdigend Grundrechte bei seinem Lebenspartner erbetteln zu müssen die auch noch gesetzlich verankert sind. Väter automatisch aus der Elternverantwortung auszuschließen widerspricht der Forderung das diese sich für die Erziehung einsetzen sollen und demotiviert diese.
Vielen Dank.
Auch bei mir hat diese Entscheidung großen Einfluss auf mein Wahlverhalten.
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