Anträge und Tagesordnung

Ohne Vorfestlegung ein sicheres Lager für Atommüll suchen

Nummer des Antrags: V-10 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: BAG Energie

Die Endlagersuche war in den vergangenen Jahrzehnten stark durch energiepolitische und wirtschaftliche Interessen geprägt. Insbesondere war die zivile Nutzung der Atomkraft abhängig vom Nachweis eines Endlagers. Mit dem im Konsens der meisten Parteien beschlossenen Atomausstieg Deutschlands und ohne den Zwang, mit einer Alibi-Endlagersuche den Weiterbetrieb der AKWs sicherstellen zu müssen, bietet sich nun erstmals die Chance ein Endlager zu suchen, um die strahlenden Abfälle jahrzehntelanger, verfehlter Energiepolitik so lange sicher zu lagern, wie dies erforderlich ist. Wir Bündnis-Grünen wollen jetzt das neu angebrochene Zeitalter des unumkehrbaren Atomausstiegs in Deutschland nutzen, um heute eine breite Debatte über den besten Weg zum Umgang mit dem Atommüll anzustoßen.

Wir wollen uns Zeit nehmen für die Endlagerdebatte

In diese Debatte wollen wir alle verfügbaren Kräfte einbinden und uns Zeit lassen, um keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Ohnehin muss der hoch radioaktive und stark Wärme entwickelnde Atommüll einige Jahrzehnte auskühlen, bevor er wie bisher geplant in ein unterirdisches Endlager gebracht und von der Biosphäre abgeschlossen werden kann. Selbst wenn man sofort die bisherigen Pläne zur Endlagerung in Gorleben umsetzen würden, könnte es erst frühestens zur Mitte des Jahrhunderts verschlossen werden. Bei dem so dringend notwendigen Neustart in der Endlagersuche ist erst in ca. 80 Jahren mit dem Verschluss eines tiefen geologischen Endlagers zu rechnen. Es ist daher gar nicht nötig, sich mit den heute anstehenden Entscheidungen zur Planung einer Lagerstätte für Atommüll zeitlich drängen zu lassen. Auch die Fragestellung, ob ein ‚tiefes geologisches Endlager’ der richtige Weg ist, Atommüll sicher zu lagern muss heute ohne Vorbehalte und ohne politische oder ökonomische Vorfestlegungen diskutierbar sein. Sorgen bereitet die Sicherheit der Standorte der Zwischenlager, um die wir uns dringend kümmern müssen. Jede Tonne Atommüll, die nicht mehr produziert wird ist eine Erleichterung bei der Lösung der Probleme und reduziert die Kosten der Endlagerung. Um sicherzustellen, dass die Rückstellungen der Atomkonzerne auch verfügbar sind, wenn es zum Endlagerbau kommt, wollen wir diese in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen. Wir haben vor uns ein Desaster: wir sind konfrontiert mit den Hinterlassenschaften des Atomzeitalters. Dennoch müssen und wollen wir uns der Herausforderung stellen, Lösungen zu suchen, zu finden und umzusetzen. Die zeitliche Loslösung dieses gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Prozesses von der politischen Auseinandersetzung um den Atomausstieg kann dabei nur von Vorteil sein. Daher ist es heute sinnvoller, den Prozess zu entschleunigen, als nun kurzfristige politische Konstellationen eilig nutzen zu wollen, um Planungsgrundsätze, Behördenstrukturen und Sicherheitskriterien festzuzurren und ‚das Fass dicht zu machen.’. Die Debatte hat noch gar nicht richtig begonnen – nun wollen wir sie führen.

Grüne Basis einbeziehen in Zustimmung zu Atom-Endlagergesetz

Um auch grün-intern eine maximale Beteiligung und Transparenz sowie Qualität bei der Suche nach einem langfristig sicheren Lager für Atommüll zu erzielen wollen wir:

  • Noch vor einer Gesetzeslösung einen Grünen Kongress zur Endlagersuche durchführen

  • Die Entscheidung zu einem ‚Endlager-Gesetz’ auf einer Bundesdelegiertenkonferenz fällen

  • Die Möglichkeit haben vorher Landesdelegiertenkonferenzen durchzuführen

  • Die entsprechenden Gesetzesvorschläge sollen ohne Geheimhaltungsverpflichtungen rechtzeitig vor einer Beschlussfassung im Bundestag offen und ausführlich in der Partei und ihren Gremien diskutiert werden können

  • Wir wollen uns genügend Zeit nehmen, ein Endlagergesetz auch mit allen gesellschaftlichen Gruppen und der Umwelt- und Antiatombewegung zu diskutieren

  • Wir wollen vor der Beschlussfassung auch wissenschaftliche Expertise einbeziehen, um unsere Entscheidungen fachlich abzusichern

Die Idee der ‚weißen Landkarte’ ist gescheitert

Statt mit dem im Sommer 2012 vorgelegte Gesetzesentwurf den Weg zu einem ergebnisoffenen Neustart in der Endlagersuche zu starten, deutete die Tatsache, dass nur ein Standort untertägig untersucht werden sollte, sowie der Mangel an Sicherheitskriterien im Gesetzesvorschlag drauf hin, dass nur im neuen Gewand Gorleben als Endlagerstandort durchgesetzt werden sollte.

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages zu Gorleben führte die Bundeskanzlerin aus, dass sie Gorleben für geeignet hält und betonte die Vielzahl der vorliegenden Erkenntnisse zum Standort - sie macht damit klar, dass die Bundesregierung es nicht ehrlich meint mit einer ergebnisoffenen Endlagersuche - mit einer ‚weißen Landkarte’.

Schwarzer Daten-Fleck Gorleben auf der ansonsten weißen Landkarte

Tatsächlich ist der Salzstock Gorleben laut BMWI der besterkundete Endlagerstandort weltweit. Auch bei einem ausgeprägten politischen Willen zu einem Endlagerkonsens kann nicht geleugnet werden, dass sich ein dicker schwarzer Datenfleck in Gorleben befindet: zahlreiche wissenschaftliche Gutachten, Erkundungsergebnisse und Planungen liegen zu diesem Standort vor. Viel Geld wurde bereits investiert. Wir können nicht so tun, als wäre hier die Landkarte weiß – sie ist es nicht: Politisch nicht, ökonomisch nicht, wissenschaftlich nicht. Tatsächlich liegen so viele geologische Erkenntnisse zum Salzstock Gorleben bereits heute vor, dass man daraus klare Schlüsse ziehen kann – wir Grüne leiten daraus aber die Nichteignung des Salzstockes Gorleben als tiefen geologisch für eine Million Jahre sicheren Endlagerstandort ab.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zu Gorleben hat gezeigt, dass schon seit langem diverse Mängel des Standortes bekannt sind – aber nicht beachtet wurden bei der Standortwahl.

Gorleben muss bei einem neuen Verfahren zur Endlagersuche sowohl aufgrund seiner nachgewiesenen sicherheitstechnischen Ungeeignetheit als auch wegen seiner politischen Geschichte – wegen des Lugs und Betrugs, mit dem es überhaupt erst ins Verfahren genommen und dann durchgesetzt wurde – ausgenommen werden.

Aufweichung der Sicherheitskriterien – um Gorleben künstlich als Endlagerstandort im neuen Verfahren zu behalten

Einen weiteren schweren Schaden hat die Einbeziehung Gorlebens dem bisher gescheiterten Neustart bei der Endlagersuche zugefügt: um Gorleben nicht von vornherein auszuschließen, durften keinerlei Sicherheitskriterien Eingang in das neue Endlagergesetz finden, die gegen Gorleben gerichtet gewesen wären, die Gorleben ausgeschlossen hätten. So durfte nicht ins Gesetz, dass ein Endlager in Salz dringend ein geologisches Mehrbarrierensystem benötigt – Gorleben wäre mit der Benennung dieses Kriteriums aus dem Verfahren gewesen. Das hätte die politische Vereinbarung einer weißen Landkarte beschädigt und somit den überparteilichen Kompromiss zum Neustart in der Endlagersuche. Die Beibehaltung Gorlebens führt also unweigerlich so lange zu einer Aufweichung der Sicherheitskriterien, bis diese so lasch sind, das auch Gorleben sie erfüllt. Gerade eine solche durch politische Kompromisse erneut in der Sache kompromittierte Endlagersuche wollen wir nicht. Gerade wir Grünen kritisieren im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Gorleben zu Recht, dass nicht etwa wissenschaftliche Kriterien sondern politische Motivationen zur Festlegung des Endlagerstandortes Gorleben geführt hätten. Wir dürfen heute den Salzstock Gorleben nicht aus politischer Motivation künstlich ‚im Topf’ belassen, obwohl er höchsten Sicherheitsstandards nicht entspricht. Diesen Fehler dürfen wir nicht wiederholen – auch wenn wir dadurch einen überparteilichen Kompromiss gefährden.

Erst der Ausschluss des Salzstockes Gorleben aus einem neuen Verfahren kann den Weg frei machen, für die unvoreingenommene Suche nach Lösungen für eine dauerhaft sichere Lagerung des Atommülls in Deutschland – und zur Implementierung höchster Sicherheitsstandards.

Wenn man die Suche nach einem sicheren Standort für die dauerhafte Lagerung des deutschen Atommülls in Deutschland ernst nehmen will, kann nicht sagen, es sei ungerecht gegenüber anderen Standorten oder Bundesländern so scharfe Sicherheitskriterien zu benennen, dass Gorleben von vornherein ausgenommen ist von einer neuen Suche. Wir alle werden für zu reparierende oder wieder aufzulösende Endlager wie die Asse zahlen – egal wo in Deutschland sie sich befinden. Und auch für Süddeutschland müssten höchste Sicherheitsstandards angelegt werden bei der Endlagersuche. Mit einer Aufweichung der Kriterien ist niemandem gedient. Wir Bündnisgrünen wollen kein ‚New-Gorleben’ bei der Endlagersuche.

Den Standort Gorleben als ungeeignet für die tiefe geologische Endlagerung ausscheiden aus der Standortsuche:

Der Endlagerstandort Gorleben ist der weltweit am besten untersuchte Endlagerstandort. Entscheidende Fakten zum Salzstockes sind bereits bekannt. Die von der damit beauftragten ‚Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe’ (BGR) untersuchten und dokumentierten geologischen Gegebenheiten des Salzstockes sind ausreichend klar und eindeutig, um ein Endlagerkonzept der geologischen Tiefenlagerung mit passiver Sicherheit für eine Million Jahre am Standort Gorleben als zu risikobehaftet anzusehen.

Ein wichtiger Grund ist, dass wegen des fehlenden durchgängigen Deckgebirges nur noch eine einzige geologische Barriere übrig geblieben ist beim Salzstock in Gorleben: es ist der einschlusswirksame Gebirgsbereich des Steinsalzes (Zechsteinsalz) im zentralen Bereich des Salzstockes selbst. In dieses Salz sollen nach den bisherigen Plänen, wie das BMWI sie publiziert (www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=275476.html ), auch Glaskokillen in Stahlbehältern direkt in Bohrlöchern im Salz eingelagert werden. Neben der Frage, ob der Salzstock in Gorleben überhaupt in einer geologisch sicheren Lage ist, ist hier insbesondere das Fehlen redundanter geologischer Barrieren ausschlaggebend für die mangelnde Eignung.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im September 2010 und Februar 2011 Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle formuliert. Darin werden u.a. diese zentralen Anforderungen erhoben:

„Für eine Million Jahre muss gezeigt werden, dass allenfalls sehr geringe Schadstoffmengen aus dem Endlager freigesetzt werden können. Hierzu muss die Integrität des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs nachgewiesen und das vom Endlager ausgehende Risiko bewertet und dargestellt werden. (...)

Es muss ein Mehrbarrierensystem realisiert werden, das den im kerntechnischen Bereich üblichen Prinzipien der Redundanz (doppelte Sicherheitssysteme) und Diversität (unabhängige Wirkmechanismen) folgt.“

Quelle: www.bmu.de/atomenergie_ver_und_entsorgung/endlagerung/sicherheitsanforderungen/doc/39745.php

Bei der geologischen Tiefenlagerung, die wartungsfrei und passiv für eine Million Jahre erfolgen soll, steht die geologische Sicherung des Endlagers im Zentrum der Betrachtung. Ein doppeltes geologisches Sicherheitssystem ist aber beim Salzstock in Gorleben nicht gegeben – und auch keine Diversität der Barrieren und Sicherungssysteme.

Es ist bereits nach den bisherigen Untersuchungen klar, dass im Salzstock Gorleben kein geologisches Mehrbarrierensystem vorhanden ist. Daher entspricht ein dort errichtetes Tiefenendlager bereits schon nicht dem im kerntechnischen Bereich üblichen und notwendigen Prinzipien der Redundanz – es hätte keine doppelten Sicherheitssysteme.

Insbesondere gibt es aber auch keine Diversität – das heißt keine Unabhängigkeit der Wirkmechanismen - da alle Lagerbehälter für den Atommüll, ebenso wie die plutoniumhaltigen Glaskokillen selbst, im dauerhaften Kontakt mit Salzlauge korrodieren würden.

Bündnis 90/Die Grünen lehnt ein geologisches Tiefenendlager im Salzstock Gorleben daher als nicht den grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend ab. Wir sind der Meinung, dass der Salzstock in Gorleben aus der Suche nach einem geologisch gesicherten Tiefenendlager für Atommüll ausscheiden muss.

Die ‚geologische Langzeit-Sicherheit’ beruht bei einem Endlager im Salzstock Gorleben nur auf einer einzigen Schicht: dem Steinsalz. Es gäbe nur eine einzige Barriere.

Dabei steht der Salzstock in Gorleben gemäß den wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe für die ‚Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben – VSG’ in unmittelbarem Kontakt mit Grundwasserleitern. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Salz direkt aus der Oberfläche des Hauptsteinsalzkörperses (Zechsteinsalz) - in welches der hoch radioaktive Atommüll eingelagert werden soll – herausgewaschen wird. Bereits heute steigt dieses Salzwasser auf in das oberflächennahe Grundwasser und gelangt auch in die Elbe. Hierzu führt die BGR aus:

Die tertiären und quartären Deckschichten des Salzstocks bilden ein bis zu maximal 430 m mächtiges System von Grundwasserleitern und -geringleitern. (...) Prägendes Strukturelement im Deckgebirge des Salzstocks Gorleben ist die elsterzeitlich entstandene Gorlebener Rinne, in derem zentralen Bereich über dem Salzstock gut durchlässige Rinnensande unmittelbar dem Hutgestein, lokal auch Zechsteinsalzen auflagern. (...)

Die Gorlebener Rinne ist für die Grundwasserverhältnisse über dem Salzstock von besonderer Bedeutung. Im Zentrum der Rinne kommt es aufgrund des direkten Kontaktes zwischen dem Zechsteinsalinar und dem unteren Aquifer zu einer starken Aufsalzung der Grundwässer. Die Betrachtung möglicher Ausbreitungspfade aus dem Salzstock ist eng mit der Frage der Salzwasserbewegung innerhalb des Deckgebirges verknüpft. Basierend auf der gegenwärtigen Süß-/Salzwasserverteilung lassen sich folgende zwei Ausbreitungspfade dieser Salzwässer definieren:

a) ein lateraler Austrag von hochkonzentrierten Salzwässern in die nordwestliche Randsenke, in der sich die Wässer aufgrund ihrer erhöhten Dichte an der Aquiferbasis sammeln;

b) ein vertikaler Salzwasseraufstieg in den oberen Grundwasserleiter infolge lokal erhöhter Durchlässigkeiten innerhalb des überlagernden Grundwassergeringleiters. Diese Salzwässer erreichen in der Elbeniederung die Grundwasseroberfläche.“

(Quelle: BGR - Standortbeschreibung Gorleben Teil 1 - Die Hydrogeologie des Deckgebirges des Salzstocks Gorleben - Hrsg.: Hans Klinge; Jens Boehme; Christoph Grissemann, Schweizerbart 2007 - www.schweizerbart.de/publications/detail/artno/186047100 )

Die hierfür angegebenen Zeiträume sind gemäß Simulationen tausende Jahre lang. Zum Endlagerbau und zur Einlagerung wird dieses Steinsalz aber notwendigerweise mit dem Einlagerungsbergwerk durchdrungen. Die einzige Barriere zwischen dem im Salz gelagerten Atommüll und dem Oberflächen-Grundwasser ist dann nicht der mehrere hundert Meter dicke Salzstock, sondern das Endlagerbauwerk mit seinen Schächten. In der Betriebsphase ist das Risiko daher besonders groß. Kein im geologischem Zeitenwandel bewährter Millionen Jahre alter mehrere hundert Meter mächtiger Salzstock, sondern ein Schachtbauwerk muss dann Salzlaugen, Wasser und Gase für einen unbekannten Zeitraum fernhalten – bis innerhalb eines unbekannten Zeitraumes das Salz um den verschütteten Atommüll sich wie von der Wissenschaft erwartet wieder von alleine wasserdicht verschließt – oder aber auch nicht.

Die Endlagerphilosophie im Salz beruht zudem nur darauf, dass der eingelagerte Atommüll in Salz verschüttet wird und das Salz wieder ‚zuwächst’. Die eigentliche Sicherheit eines geologisch schützenden Salzkörpers entsteht überhaupt erst, wenn der Atommüll ganz vom Salz eingeschlossen ist. Die Notwendigkeit bei einem geologischen Endlager in Salz das Salz wieder zu schließen, also die Behälter im Salz zu verschütten steht aber einer längerfristigen Beobachtung des Atommülls, einer Rückholbarkeit und der Bergbarkeit – insbesondere bei Wasserschäden – konträr entgegen.

Sollte Wasser - zum Beispiel durch das Endlagerbauwerk selbst – in den Salzstock fließen, würde eine hoch korrosiv wirkende Salzlauge entstehen, welche die Atommüllbehälter aus Stahl und auch die Glaskokillen in relativ kurzer Zeit zerstören und den Atommüll anlösen würde – ein irreversible Katastrophe. Es ist daher unlauter, davon zu sprechen, dass die Einlagerbehälter eine weitere Barriere seien. Sie würden im Salzwasser nicht lange halten.

Ein solches Konzept mit nur einer einzigen Sicherheitsbarriere ist überhaupt nicht fehlertolerant. Bei Wassereinbruch in das Endlagerbergwerk im Hauptsalz ist das gesamte Endlager kaputt. Es würde sich daher um ein Hochrisiko-Lager handeln.

Neben den grundlegenden übereinstimmen festgestellten geologischen Grund-Eigenschaften, liegen zahlreiche geologische Gegebenheiten vor, welche die sowohl die heutige Integrität als auch die Haltbarkeit des Hauptsalzes im Salzstockes über eine Million Jahre fraglich erscheinen lassen:

Fehlendes durchgängiges Deckgebirge und Rinnenbildung: Es ist allgemein anerkannt und Ergebnis der Erkundungen, dass der Salzstock in Gorleben nicht über ein durchgängiges Deckgebirge verfügt. Es gibt auch keine durchgängige Tonschicht, die den Salzstock abdecken würde. Vielmehr läuft über den Salzstock die ‚Gorlebener Rinne’. Dies ist ein Graben, der im Laufe der letzten Eiszeit durch Abrieb entstanden ist und direkt an die obere Ausdehnung des Haupt-Salzstockes grenzt, da der obere Teil des Salzstockes bei der Rinnenbildung abgeschürft wurde. Die Rinne ist mit wasserführenden Schichten aus Sand und Geröll gefüllt.

  • Grundwasser laugt Salzstock ab: Es besteht laut BGR eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Salzstock (dem Hauptsteinsalz, in welches eingelagert werden soll) und dem oberen Grundwaaserleiter sowie der Elbe. Entsprechend wurden Salze aus dem Salzstock per Molekülanalyse bereits im Grundwasser nachgewiesen.

  • Lage am Rande eines großen Erdgasvorkommens: 15 Kilometer südwestlich des Salzstockes liegt das größte Erdgasvorkommen der ehemaligen DDR, die zweitgrößte Lagerstätte des zentraleuropäischen Beckens. Das Gas befindet sich in Sandsteinschichten, die sich auch unter dem Salzstock Gorleben hindurch ziehen. In den Vorbohrungen zur Erkundung Gorlebens fand sich daher regelmäßig Gas.

Klimawandel - dauerhafte Wasserüberdeckung: Der Salzstock in Gorleben liegt nur 26 Meter über NN und unmittelbar neben der Elbe. Im Rahmen des Klimawandels ist bei Fortsetzung gegenwärtiger Trends der Erderwärmung davon auszugehen, dass der Salzstock bei einem Abschmelzen der Polkappen und der Gletscher durch Meeresspiegelanstieg von 60-70 Metern dauerhaft unter Wasser liegen würde. Dauerhaft wasserüberdeckte Standorte sind laut AK End ungeeignet für Endlager: stehende Gewässer fallen unter die Ausschlusskriterien für Endlagerstandorte. Eine Wasserüberdeckung wird bei einer durch Klimaerwärmung ausgelösten Warmzeit von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) innerhalb eines Zeitraumes von ca. 500-1000 Jahren erwartet. Es ist fahrlässig, wenn das BMWI diese Möglichkeit als tolerabel und nicht die Integrität des Salzstocks gefährdend einstuft.

Höhe der Teufe (Oberkante) des Salzstockes: Die so genannte Teufe, die Oberkante des Salzstockes liegt beim Salzstock Gorleben nur rund 250 Meter unter der Oberfläche. Der AK-End hat aber in seinen Mindestanforderungen mindestens 300 Meter tiefe Teufe gefordert. Gemäß diesen Mindestanforderungen ist der Salzstock Gorleben ungeeignet.

Lage des Salzstockes am Kreuzungsbereich mehrerer tektonischer Bruchzonen: Der Salzstock liegt an geologischen Störungen, Verwerfungen und Rinnen, die entlang der Elbe auftreten und die u.a. auch den Salzstock selbst haben entstehen lassen. Von einer besonders günstigen (langfristig ruhigen) geologischen Gesamtsituation wie vom AK End gefordert, kann insofern nicht gesprochen werden.

Mögliche Störungen im Steinsalz selbst: Erst weitere Erkundungen müssten den Nachweis erbringen, dass der Steinsalzsockel tatsächlich wie von Befürwortern angenommen ungestört ist von Bruchzonen und Gas- oder Wassereinschlüssen. Wegen der o.g. Gründe ist diese weitere Erkundung ggf. überflüssig, weil die Nichteignung bereits durch das Fehlen weiterer geologischer Barrieren nachgewiesen ist.

Wegen des Scheiterns des bisher einzig verfolgten Endlagerstandortes Gorlebens an den zentralen Sicherheitsanforderungen der Redundanz und Diversität der Schutzmechanismen, sowie an klaren Ausschlusskriterien wie sie der AK End formuliert hat, ist ein grundlegender Neustart in der Endlagersuche – ohne den Salzstock in Gorleben - zu beginnen.

Erst die Anerkennung und sowohl politisch administrative, als auch wissenschaftlich und technische Aufarbeitung des bisherigen grundlegenden Scheiterns der Endlagersuche in Gorleben kann Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Suche nach einem dauerhaft sicheren Lager für Atommüll in Deutschland sein.

Jegliche weiterer Transporte von radioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Gorleben lehnen wir ab. Sie sind in den Zwischenlagern der Nuklearanlagen, in denen sie verursacht worden sind, unterzubringen. Diese Zwischenlager sind zuvor auf den nach Stand der Technik und Wissenschaft aktuellen Sicherheitsstandard zu ertüchtigen bzw. ggf. neu zu bauen.

Leitlinien für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Lager für Atommüll in Deutschland

Die jetzt neu beginnende Suche muss nach grüner Vorstellung ganz klare Kriterien erfüllen, um eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen und die best mögliche Sicherheit zu gewährleisten

  • Partizipation: Der gesamte Prozess der Auswahl eines Endlager-Standorts – voraussichtlich von 20-jähriger Dauer – muss von einem bisher in Deutschland nicht erreichten Ausmaß an aktiver und intensiver Partizipation begleitet sein, die Lernbereitschaft bei allen voraussetzt. Es muss jederzeit deutlich sein, dass diese schwierige und hoch verantwortungsvolle Aufgabe nur in intensiver Kooperation in und mit der Bürgergesellschaft geleistet werden kann und soll. Sämtliche relevanten Informationen und Verfahrensregeln müssen transparent und nachprüfbar sein. Das Auswahlverfahren muss sowohl bundesweit wie regional mit Zukunftskonferenzen und Bürgerforen verbunden sein. Ein Ziel des Partizipationsprozesses muss die Erkenntnis der Aufgabe als gesamtgesellschaftliche Verantwortung und die Bereitschaft zur Übernahme dieser Verantwortung sein.

  • Beteiligung und Mitentscheidungsrechte: Voraussetzungen für Festlegungen von Standortregionen sowohl zur über- wie auch zur untertägigen Erkundung ist eine Beteiligungsbereitschaft in der Region. Die Beteiligungsbereitschaft wird durch verbindliche regionale Volksentscheide bekundet. Auch die demokratisch legitimierten Vertretungen wie Landesparlamente sind in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

  • Mitwirkung der Bundesländer und lokaler Behörden: Wir wollen nach wie vor Mitentscheidungsrechte lokaler Parlamente, aber auch lokaler Behörden. Die Gründung neuer Bundeshörden darf nicht bedeuten, dass die alleinige Genehmigungskompetenz für Wasserrecht, Bergrecht, Atomrecht und Umweltverträglichkeitsprüfungen auf die Bundesebene übergeht.

  • Einspruchsmöglichkeiten: Es muss gesichert sein, dass atom-, planungs- und umweltrechtliche Genehmigungen auch auf der Ebene von Verwaltungsgerichten juristisch überprüfbar bleiben.

  • Trägerschaft: Das Verfahren muss, als Kernaufgabe gesellschaftlicher Verantwortung, in öffentlicher Trägerschaft durchgeführt werden.

  • Finanzierung: Kosten des gesamten Verfahrens tragen des Verursacherprinzips und in Anteilen gemäß die Unternehmen, die Anlagen mit hochradioaktiven Stoffen betreiben bzw. betrieben haben. Dazu gehören auch zu erwartende Kosten für Maßnahmen der Regionalentwicklung, die in und mit der Standortsuche vereinbart werden. Um die Finanzierung der zukünftigen Endlagerung zu sichern, ist ein öffentlich-rechtlicher Fonds für die dafür vorgesehenen Rückstellungen der Verursacher einzurichten. Es muss gesichert werden, dass auch bei einer Festlegung von Anzahl und Ort möglicher Erkundungen von Endlagerstandorten per Gesetz die Verursacher zahlen und nicht die öffentliche Hand.

  • Sicherheitskriterien: Die Ausschluss- und Eignungskriterien sowie die darauf basierenden Sicherheitsanforderungen für Endlager hochradioaktiver Abfälle sind per Bundestagsbeschluss gesetzlich festzuschreiben. Als oberstes Grundprinzip sollten die Sicherheitsanforderungen für kerntechnische Anlagen auch für Endlager gelten, so wie es auch das BMU in seinen Sicherheitsanforderungen für Endlager formuliert hat. Die Redundanz und Diversität der Schutzmechanismen steht dabei im Vordergrund. Das ist eine Lehre aus Fukushima.

  • Fehlertoleranz als Sicherheitsgrundsatz: Wir müssen uns dessen bewusst bleiben, dass wir nicht in der Lage sind fehlerfreie Planungen zu machen und umzusetzen. Aktuelle Beispiele, wie der Hauptstadtflughafen ‚BER’ in Berlin-Brandenburg sollten uns Mahnung sein, für die Qualität heutiger Planungs- und Bauprozesse bei großen Bauprojekten und Infrastrukturvorhaben. Wir müssen daher ein dauerhaft sicheres Lager für Atommüll so konzipieren, dass wir Fehler erkennen und möglichst rasch ändern können. Ein Endlager, welches bereits bei einem ‚Fehler’ – sei es ein Bau- oder Erkenntnisfehler durch den Zutritt von Wasser in seiner Sicherheit grundsätzlich geschädigt wäre ist daher heute nicht mehr akzeptabel.

  • Beobachtbarkeit: Wir sollten eine Zeitspanne von ca. 300 Jahren einplanen, in welcher wir das Endlager beobachten und präzise über den Zustand des Atommülls und des Lagers informiert sind. Nur dann können wir uns sicher fühlen, dass keine Strahlung austritt.

  • Reversibilität: Ein Lager für Atommüll kann nur dann sicher sein, wenn es so aufgebaut ist, dass Fehler revidiert werden können. Was passiert, wenn Atommüllfässer in Salz verschüttet werden, ist in der Asse zu sehen.

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