Anträge und Tagesordnung

Einführung einer Kennzeichnungspflicht bei Verwendung von tierischen Bestandteilen und tierischen Produkten in Lebensmitteln

Nummer des Antrags: V-08 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Ludwig Simek (KV Regensburg)

Weitere AntragsstellerInnen: Larissa Kalb (KV Regensburg), Ina Schneider (KV Regensburg), Claudia Salzberger (KV Regensburg), Dr. Ewa Schwierskott-Matheson (KV Regensburg), Brigitte Artmann (KV Wunsiedel), Albert Artmann (KV Wunsiedel), Astrid Galik (KV Wunsiedel), Daniela Wutz (KV Regensburg), Martin Götzfried (KV Regensburg), Uwe Schaible (KV Regensburg), Matthias Zunhammer (KV Regensburg), Florian Eckert (KV Regensburg), Margit Kunc (KV Re­gensburg), Maria Simon (KV Regensburg), Christian Janele (KV Regensburg), Sezgi Gül (KV Re­gensburg), Edith Berg (KV Wunsiedel), Irene Pohl (KV Wunsiedel), Christine Hofer (KV Regens­burg) und weitere

Viele und erfreulicherweise immer mehr Menschen in Deutschland ernähren sich vegetarisch oder vegan und leisten damit einen großen Beitrag zum Tier- und Klimaschutz. Es ist bei uns jedoch sehr schwierig und teilweise unmöglich, die zu diesen Ernährungsweisen passenden Lebensmittel herauszufiltern. So hilft in den meisten Fällen nur ein aufwendiges Studium der Inhaltsangaben oder eine Recherche im Internet, wobei die Produzenten oft tierische Bestandteile gar nicht erst angeben müssen (z. B. Gelatine in Fruchtsäften und Weinen, Schweineborsten in Backwaren).

Um diesen Menschen die Umsetzung ihrer Ernährung zu erleichtern und Transparenz zu schaffen, ist es notwendig die Nahrungsmittelproduzenten gesetzlich zu verpflichten ihre Lebensmittel entsprechend zu kennzeichnen. Diese Forderung hält auch die Verbraucherzentrale für hilfreich und verweist auf entsprechende Kennzeichnungspflichten in Großbritannien oder Irland.

Wir beantragen daher, dass sich unsere Partei für die Einführung einer verpflichtenden dreistufigen Kennzeichnung aller Lebensmittel einsetzen soll, welche aus mehr als einer Zutat bestehen. Die Kennzeichnung könnte lauten:

  1. Lebensmittel enthält tierische Bestandteile oder wurde mit solchen hergestellt

  1. Ohne Zutaten hergestellt, die von einem toten Tier stammen (vegetarisch)

  2. Ohne jegliche tierische Bestandteile hergestellt (vegan)

Eine sinnvolle Umsetzung durch entsprechende Symbole ist anzuraten.

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