Anträge und Tagesordnung

Verlängerung der Verjährungsfristen für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch

Nummer des Antrags: V-02 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Dr. Philipp Schmagold u.a.

Weitere AntragsstellerInnen: Martina Haardt (KV Lauenburg), Lukas Emele (KV Kassel-Stadt), Dr. Deler Langenberg (KV Main-Taunus), Alexandra Schmidt (KV Berlin-Mitte), Robert Schallehn (KV Rhein-Berg), Ingeborg Schallehn (KV Rhein Berg), Miriam Halstein (KV Mainz), Angelika Störk (KV Tuttlingen), Hartmut Liedtke (KV Ortenau), Petr Bähr (KV Vogtland), Katja Radant (KV Bochum), Heike Prößler (KV Oberberg), Kurt Klutmann (KV Rheinisch-Bergischer Kreis), Jan Piller (KV Koblenz), Eymelt Sehmer (KV Rheinisch-Bergischer Kreis), Moco Ippers (KV Rhein-Kreis-Neuss), Heiner Brassart (KV Dithmarschen), Nathalie Konias (KV Euskirchen), Bernd Fasel (KV Aachen) u.a.

1. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern eine Verlängerung der Verjährungsfristen von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch.

2. Die Verjährung folgender Paragraphen des Strafgesetzbuches sollte verlängert werden:

  • § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
  • § 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • § 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
  • § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
  • § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
  • § 179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Variante 1

 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN halten eine Verdoppelung der bisherigen Verjährungsfristen für einen geeigneten Weg, um der Sonderstellung von sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und den damit verbundenen Straftaten gerecht zu werden, denn eine zu kurze Verjährungsfrist schützt die Täter in unangemessener Weise. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch werden häufig erst nach vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten zur Anzeige gebracht, dies ist ein zentraler Unterschied zu der Mehrzahl anderer Straftaten. Daher sollte eine zu kurze Verjährungsfrist keinen Schutz für die Täter vor Verurteilung und Therapie bzw. Resozialisierung darstellen, schon alleine, um neue Straftaten unwahrscheinlicher zu machen.

Variante 2

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN halten die Aufhebung der Verjährungsfristen für einen geeigneten Weg, um der Sonderstellung von sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und den damit verbundenen Straftaten gerecht zu werden, denn die Verjährungsfrist schützt die Täter in unangemessener Weise. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch werden häufig erst nach vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten zur Anzeige gebracht, dies ist ein zentraler Unterschied zu der Mehrzahl anderer Straftaten. Daher sollte die Verjährungsfrist keinen Schutz für die Täter vor Verurteilung und Therapie bzw. Resozialisierung darstellen, schon alleine, um neue Straftaten unwahrscheinlicher zu machen.

Begründung:

Nach der Ablehnung des Antrages zur BDK 2011 ist die rechtliche Situation weiterhin nicht zufriedenstellend, dies zeigen die mehr als 200 Menschen, die diesen Antrag namentlich unterstützen. Die Unzufriedenheit über die rechtliche Situation zeigt auch ein Schreiben von Norbert Denef, dem Vorsitzenden des netzwerkB - Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.:


Sehr geehrte Abgeordnete der GRÜNEN,

als Verein für Betroffene sexualisierter Gewalt waren wir sehr erfreut, dass es in Ihrer Partei vermehrt Stimmen gibt, die sich für die Aufhebung der Verjährungsfristen einsetzen. Vor allem dass diese Frage auf ihrem Parteitag eine Rolle spielte, hat uns positiv überrascht, denn als Verein glauben wir, dass der gegenwärtige Formalismus in der pauschalen Anwendung der Verjährungsfristen vor allem die substantielle Sonderstellung der sexualisierten Gewalt vernachlässigt. Da der komplizierte Gegenstand der sexualisierten Gewalt noch nicht in der Öffentlichkeit angekommen ist, gibt es hier allerdings einige aus unserer Sicht falsche Darstellungen. So hat auch die Gegenrednerin zu dieser Gesetzesinitiative behauptet, dass Betroffene eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht wünschten. Mit Sicherheit auch aufgrund dieser Gegenrede kam es zu einer schnellen Ablehnung auf dem Parteitag.

Als Verein, wobei wir uns auch um die statistische Erfassung bei solchen Fragestellungen kümmern, müssen wir die Argumentation ihrer Gegenrednerin strikt ablehnen. Bis jetzt haben wir über 20.000 Unterstützer, die für eine Abschaffung der Verjährungsfristen im Zivilrecht eintreten. Betroffene wollen die Aufhebung der Verjährungsfristen.  

Besondere Beachtung sollte hier auch auf der Frage liegen, warum wir die Aufhebung der Verjährungsfristen wollen. Es geht uns nicht vordergründig um die Frage der Strafe oder um eine menschenunwürdige Behandlung der Täter, sondern wir wollen mit der Aufhebung der Verjährungsfristen vorrangig eine bessere und gewaltlose Gesellschaft erreichen. Aus diesem Grunde geht es für uns bei diesem Thema immer um mehr als um Entschädigungszahlungen (zumal wir glauben, dass die Aufhebung zu keiner erhöhten Klagelast führen wird, da in der Regel die Beweislage für die Betroffenen schwierig ist). Wir glauben, dass durch diese symbolische Geste der Aufhebung der Verjährungsfristen ein Signal für die freie Entwicklung der Person gesetzt wird, Betroffene zumindest ideal in ihrem Status als Betroffene gestärkt werden und so letztlich auch ein gesellschaftliches Umdenken stattfindet.

Sie werden daher verstehen, dass wir als Verein von der schnellen Abhandlung des Themas auf Ihrem Parteitag enttäuscht sind. Für uns bedarf die Frage nach sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft erhöhter Aufmerksamkeit, weil gerade die tiefen Eingriffe in die freie Entwicklung unserer Kinder starke Rückwirkungen auf die Gesellschaft haben. Sie müssen dabei bedenken, dass Betroffene sich jahrelang selbst im Glauben einer gewissen Freiwilligkeit für die sexualisierte Gewalt an Ihnen schämen, sich selbst die Schuld geben. Die Traumaforschung gibt uns hier Recht und auch viele Statistiken bis hin zur Pfeiffer-Studie zeigen, dass mehr als 10% der Gesellschaft Betroffene sind. Die Dunkelziffer mag dabei noch weit höher liegen. Die Verdrängung der sexualisierten Gewalt führt zu Persönlichkeiten, die in grundlegenden Fähigkeiten geschädigt sind. Eine Stärkung der Betroffenenrechte kann daher auch eine positive Aufarbeitung in unserer Gesellschaft bewirken und diese damit besser machen. Aus diesem Grunde lehnen wir die Aussage, dass Betroffene eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht wollten, strikt ab. Wir sehen, dass ohne diesen substantiellen Eingriff in unser formales Rechtsgefüge durch die Aufhebung der Verjährungsfristen wenig Chancen bestehen, eine Entlastung der Betroffenen zu bewirken. Wenn viele Jahrzehnte nach der Tat Betroffene begreifen und unter hohen Schmerzen ihr Leid aufarbeiten, dann aber auch sehen müssen, dass sie nicht einmal ideal in ihrer Aufarbeitung unterstützt werden, dann fühlen Sie sich gedrängt Ihr Leid auch weiterhin zu unterdrücken; ein gesellschaftliches Umdenken wird hierbei nicht geschehen. 

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur wenige Gründe aufgeführt haben; der Gegenstand der sexualisierten Gewalt ist weitaus komplexer. Ich stelle Ihnen daher noch eine Linkliste zur Verfügung, wo Sie sich tiefgründiger über unser Anliegen und dessen Gründe informieren können:

In unserem alternativen Gesetzentwurf behandeln wir einige der Gründe, die aus Sicht der Betroffenen eine Rolle spielen und warum diese eine Aufhebung der Verjährungsfristen wünschen:netzwerkb.org/2011/11/21/netzwerkb-gesetzentwurf-verjahrungsfristen

Die fehlende Unterstützung aus der Politik hat uns bisher zu dem Schritt einer Klage gegen den Deutschen Staat veranlasst: netzwerkb.org/2011/11/23/betroffene-sexualisierter-gewalt-wollen-deutschen-staat-verklage

Im Interview mit DIE ZEIT vom 24.11.11 habe ich, Norbert Denef, weitere viele Gründe dargelegt, warum wir für die Aufhebung der Verjährungsfristen eintreten: netzwerkb.org/2011/11/23/schluss-mit-dem-taterschutz

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als Verein Betroffener sexualisierter Gewalt in Zukunft zu dem Thema der Verjährungsfristen substantiell beraten können, damit es auf Ihren Parteitagen nicht mehr zu falscher Gegenrede kommt und eine tatsächliche Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich hochrelevanten Thema stattfindet.


Freundliche Grüße

Norbert Denef
--
netzwerkB - Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender

Postanschrift:
Schulstr. 2 B
23683 Scharbeutz

Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
Fax: +49 (0)4503 892783
norbert.denef@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
twitter.com

Bankverbindung:
Sparkasse Holstein
Girokonto-Nr.: 135855153
Bankleitzahl: 21352240
IBAN: DE97 2135 2240 0135 8551 53
SWIFT-BIC: NOLADE21HOL

Vereinsregisternummer:
AG Lübeck Nr. VR3272HL

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