Fleischeslust
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Nummer des Antrags: S-01 - Satzung
AntragsstellerIn: Bundesvorstand
Die BDK möge beschließen:
§12 (7) der Satzung wird wie folgt geändert:
Die Sätze
"Die nach Inkrafttreten dieser Regelung am 26. November 2011 von der Bundesversammlung zu wählenden Mitglieder der Antragskommission werden bei der ersten nach dieser Satzungsänderung stattfindenden Wahl nicht von der Bundesversammlung sondern übergangsweise vom nächsten Länderrat gewählt. Die erste reguläre Wahl findet dann auf der ersten nachfolgenden BDK statt."
werden gestrichen.
Begründung:
Diese Übergangsregelung ist ausgelaufen und kann daher gestrichen werden.
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