Fleischeslust
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Nummer des Antrags: H-04 - Haushalt
AntragsstellerIn: BAG Nord/Süd
Mit jeder unserer Konsumentscheidungen beeinflussen wir unsere Umwelt, unsere Gesellschaft sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen von Menschen in vielen Teilen der Welt. Die Bekämpfung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen in Ländern des globalen Südens wie auch die Verringerung unseres ökologischen Fußabdrucks im globalen Norden sind eng mit der Frage der globalen Gerechtigkeit verknüpft. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Gesellschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mehr globale Verantwortung übernimmt. Nicht ohne Grund haben fair gehandelte und ökologische Produkte in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. Trotz ihres großen Erfolgs handelt es sich jedoch häufig weiterhin um Nischenprodukte. Nur schwer können die einzelnen KonsumentInnen bei der Kaufentscheidung alle relevanten Aspekte der Lieferkette überblicken. Zudem sind bestimmte Produkte, wie beispielsweise Computer, bisher nicht fair oder ökologisch verfügbar. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft ein. Nachhaltige Konsumentscheidungen sind nur ein kleiner Schritt in diese Richtung, solange die globalen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unzureichend sind.
Öffentliche Stellen nehmen in Deutschland Waren und Dienstleitungen im Umfang von 17% des BIP in Anspruch. Durch ihre Marktmacht können sie der Verbreitung fairer und ökologischer Produkte einen Schub geben und dafür sorgen, dass bestimmte Produkte überhaupt erst verfügbar werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine nachhaltige Beschaffungspolitik der Öffentlichen Hand ein: Zuletzt 2011 in Bezug auf die Bundesebene mit dem BDK-Beschluss „Installierung ökologischer Kriterien bei öffentlicher Auftragsvergabe“ und 2010 in Bezug auf die Kommunen mit dem BDK-Beschluss „Entwicklungspolitik fängt bei uns an – die Millennium Development Goals sind ohne die Kommunen nicht zu erreichen.“
Auch als Institution streben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, die eigene Beschaffung an diesen Kriterien auszurichten, soweit dies praktikabel ist. In vielen Fällen ist die Beschaffung nachhaltiger Produkte kostenintensiver. Wenn keine gravierenden haushalterischen Gründe gegen die Beschaffung dieser nachhaltigen Produkte sprechen, sollen diese beschafft werden. Da die nachhaltigste Konsumentscheidung immer noch die Vermeidung ist, kann ein gewisser Teil der Kosten durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen aufgefangen werden. Die darüber hinaus gehende Kostensteigerung sollte uns die Internalisierung der negativen sozialen und ökologischen Folgekosten unseres Wirtschaftens wert sein. Im Dezember 2006 verpflichteten sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im BDK-Beschluss „Für ökologische Wahlkampfmaterialien“ dazu, „in den nächsten Wahlkämpfen darauf zu achten, dass Give-Aways sowie andere Materialien ökologisch hergestellt werden und Verpackungsmüll vermieden wird.“ Die Bundesgeschäftsstelle beschafft neben Wahlkampfmaterialien und Druckerzeugnissen auch beispielsweise Artikel des allgemeinen Bürobedarfs, Lebensmittel und Getränke sowie verschiedene externe Dienstleistungen. Voraussichtlich entfallen hierfür jährlich mindestens 5 % des Haushaltsvolumens von ca. fünf Mio. Euro. Dabei achten die Verantwortlichen bereits in hohem Maße auf die Nachhaltigkeit der beschafften Güter. Eine systematische Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien anhand einer verbindlichen Beschaffungsstrategie, die der Öffentlichkeit gegenüber transparent gemacht wird, gibt es jedoch bisher nicht. Auch die Parteigliederungen und Mitglieder werden bisher nicht systematisch über die Herkunft von Wahlkampf- und anderen Materialien informiert, die sie von der Bundesgeschäftsstelle beziehen. Für viele Produktgruppen fehlen praktikable Lösungen, um mit den personellen Ressourcen einer Bundesgeschäftsstelle von ca. 40 Beschäftigten in jeder Situation bei vertretbarem Aufwand das jeweils nachhaltigste verfügbare Produkt zu beschaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließen,
- ab dem 01.01.2013 alle Beschaffungen der Bundesgeschäftsstelle nach Möglichkeit systematisch und transparent gemäß einer nachhaltigen Beschaffungsordnung zu tätigen, die als Anlage Teil dieses Beschlusses ist,
- den Landes- und Kreisverbänden zu empfehlen, dies ebenfalls zu tun, gegebenenfalls in angepasster Form.
- dass die Bundesgeschäftsstellejährlich über die Umsetzung der Beschaffungsordnung Bericht erstattet.
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