Anträge und Tagesordnung

Gesetzliche Rentenversicherung stärken und Altersarmut bekämpfen - Riesterförderung abschaffen

Nummer des Antrags: SP-09 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Christiane Wandtke (KV Essen)

Weitere AntragsstellerInnen: Michah Weissinger (KV Essen), Eva Maria Vögtle (KV Essen), Michael Klisch (KV Essen), Petra Willich (KV Bochum), Reinhard Mielke (KV Essen), Barbara Tamminga (Grüne Wülfrath/WWG), Johannes Gerlitz (KV Essen, Vorstand), Klaus Lüdemann, (KV Wuppertal), Manfred Fuhr (KV Essen), Silva Buttke (KV Essen), Ursula Dreier (KV Bochum), Fabian Klose (KV Gelsenkirchen), Matthias Friedrich (KV Essen), Ralf Lottmann (KV Bochum), Marco Sposato (KV Friedrichshain / Kreuzberg), Ralph Griesinger (KV Osnabrück-Land/OV Bissendorf / Nieders.), Monika Maier-Kuhn (KV Hardt), Barbara-Margarete Naguib (KV Wuppertal), Walter Wandtke (KV Essen) und weitere

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellen fest, dass das bisherige solidarische Umlagesystem (gesetzliche Rentenversicherung) im Vergleich zur privaten Vorsorge dem Inflationsrisiko und der Gefahr von Bankenpleiten oder platzenden Spekulationsblasen weit weniger ausgesetzt ist und daher wieder gestärkt werden sollte. Zwar kann sich auch das Umlagesystem dem Inflationsrisiko nicht vollständig entziehen, aber es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Rentenniveau jährlich an die veränderten Bedingungen anzupassen.

Ein weiteres Problem, das jedes System der Altersvorsorge in ähnlicher Weise belastet, ist die ungünstige demografische Entwicklung in Deutschland. Die wachsende Zahl alter Menschen sorgt aber vor allem deswegen für Probleme bei der Sicherstellung der Renten und der Bekämpfung von Altersarmut, weil Produktivitätszuwächse und wachsender Wohlstand nicht gerecht verteilt werden und die Leistungen vieler Frauen und Männer nicht ausreichend gewürdigt werden (z.B. bei Niedriglöhnen oder Erziehungsarbeit alleinerziehender Frauen und Männer).

Die private Altersvorsorge, die durch die Riesterförderung unterstützt werden sollte, ist insbesondere mit Blick auf die europäische Finanz- und Staatsschuldenkrise durch die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende deutliche Steigerung der Inflation bei niedrigen Zinsen strukturell gefährdet. Schon jetzt sind viele Riester-Verträge ein Verlustgeschäft für die Menschen, die eigentlich Altersvorsorge betreiben wollten. Ein Gewinn ist das Riester-Modell bislang überwiegend für die Versicherungsgesellschaften, die an der Riesterförderung kräftig verdienen. Unsere Altersvorsorge soll aber in erster Linie uns Menschen und nicht den Versicherungsgesellschaften dienen.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen kein Rentenvorsorgesystem mit einem strukturellen Fehler unterstützen. Der strukturelle Fehler, soziale Sicherheit durch das Eingehen von Risiken auf dem freien Finanzmarkt schaffen zu wollen, lässt sich nicht durch geringfügige Korrekturen entfernen: Je höher die Rendite, desto höher das Risiko. Daher ist ein grundsätzliches Umsteuern erforderlich.

Das gesetzliche Rentenniveau wurde im Zuge der Teilprivatisierung der Rente (Riestervorsorge) zu stark gekürzt wurde. Ein „weiter so wie bisher“ wäre in der Rentenpolitik sowohl für die künftigen Rentengenerationen als auch für die künftigen Generationen der Beitragszahlenden eine soziale Katastrophe!

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen, dass nicht nur die Arbeitseinkommen für sozialverträgliche Renten und Beitragszahlungen herangezogen werden. Künftig sollen sich an der Altersvorsorge auch die Einkünfte aus anderen Einkommensarten, insbesondere aus dem Kapitalvermögen an der Altersvorsorge beteiligen. Die Einkommensbeziehenden mit niedrigen Einkommen sind ohnehin nicht in der Lage, ausreichende Altersvorsorge aus den ohnehin (zu) geringen Löhnen zu leisten.
Nur wenn alle Schultern die Herkulesaufgabe der künftigen Altersvorsorge in der Gesellschaft tragen, dann besteht die Chance, dass die Umverteilung von unten nach oben gebremst werden kann! Dazu will GRÜNE Politik einen Beitrag leisten.

12 Forderungen - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern daher:

  1. Das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung muss wieder auf mindestens 51% (ohne Sozialabgaben, vor Steuern) im Verhältnis zum früheren Arbeitsentgelt angehoben werden. Die Höhe der tatsächlichen Renten muss durch demokratische Beschlüsse jederzeit angepasst werden können, z.B. auch an eine mögliche Inflation. Dies leistet am besten ein staatliches, kapitalmarktunabhängiges Umlagesystem, dass es daher zu stärken gilt.

  2. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern dazu faire Löhne, die den Lebensunterhalt sichern. Daher muss so schnell wie möglich ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn eingeführt werden.

  3. Jede Art von staatlichem Zwang oder Druck zu privater Altersvorsorge muss entfallen: Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht staatlich gedrängt werden, ein Lebensrisiko zu „privatisieren“ und sich zu entsolidarisieren, z.B. der heutigen, profitorientierten Finanzbranche Teile ihrer Altersvorsorge anzuvertrauen. Der Gesetzgeber hat selbst eine Versorgungslücke in der gesetzlichen Rente erzeugt, mit der materieller Zwang zum privaten Sparen ausgeübt wird. Dieses ist zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang müssen auch der Riesterfaktor und die Beitragsfreiheit für die Entgeltumwandlung bei Betriebsrenten abgeschafft werden. Auch dadurch können Beiträge und Rentenhöhe wieder ansteigen.

  4. Die staatliche Förderung der sogenannten Riesterprodukte (private Altersvorsorge), die den Staat schon jetzt mehrere Milliarden Euro im Jahr kostet, muss eingestellt werden. Für Altverträge ist zu prüfen, ob rechtliche Ansprüche seitens der Kunden und Kundinnen auf Weiterführung der Subvention bestehen könnten. Falls manche Bürgerinnen und Bürger ihre Verträge fortsetzen möchten, geschieht dies jedoch, wenn rechtlich möglich, ohne direkte staatliche Förderung. Etwaige Steuervorteile für private Vorsorge bleiben bestehen. Grundsätzlich verzichtet der Staat mit dem Wegfallen der Förderung bei Altverträgen auf Rückforderungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung.

  5. Es wird eine gesetzliche Wahlmöglichkeit für Sparerinnen und Sparer geschaffen, die bisherigen verbliebenen Ersparnisse aus Riesterverträgen im Zuge der privaten Kündigung des eigenen Vertrages in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und dadurch die eigenen Rentenansprüche zu verbessern (zusätzliche Entgeltpunkte zu erwerben).

  6. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern eine gesetzliche Regelung, die den Versicherungsgesellschaften bei Vertragskündigung durch die Kundinnen und Kunden vorschreibt, statt überhöhter Stornokosten maximal eine gesetzlich einheitlich festgelegte Bearbeitungsgebühr zu erheben, die in einem angemessenen Verhältnis zu den bisher eingezahlten Beiträgen stehen muss. Bei der Kündigung von Altverträgen unterstützt die öffentliche Hand (Staat oder GRV) Prozesse gegen sittenwidrig hohe Kostenstrukturen bei Altverträgen.

  7. Die Steuermittel, die durch die Abschaffung der Riester-Förderung eingespart werden, werden zur Bekämpfung der Altersarmut zur Rentenaufstockung für die Rentner und Rentnerinnen mit den geringsten Renten eingesetzt.

  8. Zusätzlich sollten wie im Konzept der Bürgerkrankenversicherung alle Einkommensarten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden wie z.B.: Beamtensold, Einkommen Selbstständiger, Mieteinkünfte und vor allem sämtliche Kapitaleinkünfte.

  9. Falls zur Vermeidung von Altersarmut der Einsatz von Steuermitteln volkswirtschaftlich weniger belastend erscheint, muss eine Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung und Reform der Erbschaftssteuer geprüft werden, die zurzeit kaum noch Steueraufkommen generiert. Dies wäre ein Versuch, die aus dem demografischen Wandel resultierenden, unvermeidlichen Lasten auch durch Umverteilung innerhalb der älteren Generation gerecht zu verteilen.

  10. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen weiter dazu beitragen, dass die Rentendebatte sowohl sachlich als auch im Blick auf zugrundliegende gesellschaftliche Normen und Wertentscheidungen breiter geführt wird. Damit ist auch gemeint, dass es nicht nur darum geht, welche Rentenfinanzierung effektiv am besten funktioniert – sondern auch, welche Gesellschaft wir wollen. So sollten wir hinterfragen, ob effektive, technisch saubere Lösungen nicht trotzdem soziale Schäden anrichten können, die man nicht in Euro messen kann.

  11. Um die Ursache des Problems anzugehen, muss die Rentendebatte auch im Kontext attraktiver Rahmenbedingungen für Familien, der Zuwanderung junger und qualifizierter Menschen, fairer Löhne und sicherer, über den Mindestlohn hinausgehender Arbeitsverhältnisse, der Bewahrung des Frieden und der Solidarität zwischen den Generationen und Völkern und einer gerechten Verteilung der Produktivitätszuwächse debattiert werden, sodass ein Grundmaß an Wohlstand für alle möglich bleibt.

  12. Die caritativ-soziale Fürsorge sowie die finanzielle Absicherung für die ältere Generation darf nicht als nur wirtschaftliches Problem aufgefasst werden, dass scheinbar wertfrei diskutiert werden kann. Wir GRÜNE setzen uns daher aktiv dafür ein, dass die Debatte nicht durch Angstphantasien, Horrorszenarien und betriebswirtschaftliches Renditedenken, sondern immer zuerst durch das Bemühen um Gemeinschaft und Solidarität zwischen Menschen aller Generationen und Abstammungen geprägt wird.

Begründung:

  • Die aktuelle Debatte um Altersarmut zwingt auch unsere Partei, bei der kommenden Bundestagswahl Farbe zu bekennen. Dies kann im Gesamtkonzept GRÜNER Politik nur eine Antwort sein, in deren Herz das klare Bekenntnis zu gesellschaftlicher Solidarität steht. Die Verpflichtung zu privater Vorsorge untergräbt dagegen das Vertrauen zwischen und innerhalb der Generationen, indem es das menschliche Prinzip der gegenseitigen Fürsorge und Solidarität infrage stellt und durch die Illusion zersetzt, es könne einem im Alter unabhängig von sozialen Beziehungen wohlergehen, wenn man nur genügend Geld beiseite geschafft habe. So argumentiert Werbung für private Vorsorge gegen private Kinderwünsche, wenn z.B. in Beratungsgesprächen und Wochenmagazinen Erwägungen darüber angestellt werden, ob sich zu viele Kinder nicht nachteilig auf die Fähigkeit zur Kapitalanlage auswirken könnten. (Dies widerspricht nicht Befunden, dass gutverdienende Eltern mit Kindern überproportional viel privat vorsorgen, wenn die Kinder erstmal da sind.) Insgesamt gilt: Falsches Handeln schafft falsches Denken. Wer eine Riesterversicherung abgeschlossen hat, wird sie vor sich und anderen vermutlich dadurch rechtfertigen, dass man der Solidargemeinschaft nicht mehr trauen könne. So entsteht eine selbsterfüllende Prophezeiung: Weil keiner mehr der Solidargemeinschaft traut, kann man sich nicht auf sie verlassen - und darum wird sie Schritt für Schritt zerstört.

  • Bislang hat BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Vermeidung von Altersarmut die Forderung nach einer steuerfinanzierten Garantierente aufgestellt. Zugleich gibt der Staat schon jetzt Steuermilliarden allein für die zweifelhafte Förderung von Riesterverträgen aus (geschätzte 17,3 Mrd. von 2012-2015 mindestens, d.h. ca. 4-8 Mrd./Jahr1). Der größte Geburtsfehler der Riesterrenten waren die häufig zulasten der Versicherten konstruierten, intransparenten Angebote, die gravierende, von Seiten BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN nicht intendierte Effekte verschleiern: „Für mehr als 80% der Sparer sind Riesterverträge ein Verlustgeschäft“, rechnen die Kölner Fachjournalisten Balodis/Hühne in ihrem Buch „Die Vorsorge-Lüge“ vor. Die staatliche Förderung und Zertifizierung der Riesterrente verschleiert die häufig miserable Qualität der Angebote, indem sie immer noch eine gute Rendite signalisiert, wo tatsächlich eher Verluste und vorzeitiger Abbruch des Vertrages drohen. Die Banken und Versicherungen wollten und können auf absehbare Zeit ihre Versprechen nicht halten: Die hohen Renditeansprüche der Anbieter konkurrieren mit dem sozialen Ziel einer krisenfesten Vorsorge. Dadurch droht die Idee der Garantierente zu einem teuren Reparaturbetrieb für scheiternde staatliche Subventionspolitik zu werden, so dass in Zukunft der Staat für die Finanzwirtschaft und die getäuschten Rentner doppelt aufkommen muss: Zuerst durch die derzeitige Subvention der Riesterrente und zum zweiten in Zukunft durch das Auffangen derjenigen Rentner, die trotz Riestersparen aufstocken oder eine Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen. Die Verschwendung von Steuermittel für die Riestersubvention schlägt dem Fass einer steuerbezuschussten Garantierente den Boden aus.

  • Kornelia Hagen vom DIW stellt zu den Riesterprodukten fest: „Das Grundproblem ist, dass es sich um ein Produkt handelt, dass sich privatwirtschaftlich rentieren muss.“ Es liegt in der Logik privatwirtschaftlicher Verträge in Zeiten des Shareholder-Value-Wahns, dass der konkurrenzorientierte Anbieter versucht, einen möglichst großen Vorteil für sich herauszuholen. Soziale Erwägungen spielen so kaum eine Rolle, obwohl das Produkt der sozialen Absicherung dienen soll. Dies ist ein nicht behebbarer Systemfehler dieser Teilprivatisierung der Altersvorsorge. Ebenso wenig wie eine gute Gesundheitsvorsorge kann die Sicherheit der Altersvorsorge ein marktfähiges Gut sein. Sicherheit kann man nicht durch Risiko fördern.

  • Banken und Versicherungen haben unser Vertrauen verspielt. Jede gut gemeinte Regulierung wird entweder daran scheitern, dass deren Kontrolle zu aufwändig ist oder daran, dass die Anbieter durch geschicktes Lobbying erfolgreich versuchen, sie zu unterlaufen, weil Banken und Versicherungen in der Konkurrenz zu anderen Anbietern stehen und die schnelle Rendite vor allem für sich selbst erwirtschaften müssen. Der Kunde und die Kundin kann dagegen die Produktqualität meist erst 20-40 Jahre später überprüfen kann. Der strukturelle Fehler, auf den Kapitalmarkt zu setzen, lässt sich nicht durch geringfügige Korrekturen entfernen und daher ist ein grundsätzliches Umsteuern erforderlich.

  • Die private Geldanlage stellt also angesichts der Erfahrungen der Finanzkrise grundsätzlich keine sichere Form der Rente dar. Private Geldanlage erhöht nur das Überangebot an Kapital, das in Zukunft weiter zu neuen Blasen z.B. am Immobilien-, Rohstoff- oder Aktienmarkt führen könnte. Angesichts der Tatsache, dass der Finanzmarkt nach wie vor die Geschäfte erlaubt, die in den letzten Jahrzehnten zur mehreren Krisen führten (1997 Asienkrise, 2000 dotcom-Blase, 2007/08 weltweite „Subprime“- Finanzkrise, z. Zt. Eurokrise), ist auch bei einer Verbesserung der Angebotsstruktur privater Vorsorgeanbieter kaum zu erwarten, dass private Ersparnisse sichere und ausreichende Erträge liefern. Die aktuellen Zahlen belegen eher das Gegenteil. Gerade Kleinsparerinnen und Kleinsparern droht die größte Gefahr, bei niedrigem Zinsniveau und steigenden Inflationsraten Verluste zu machen. Zusätzlich provoziert die staatliche Subvention privater Vorsorge bei den Anbietern prinzipiell unerwünschte Mitnahmeeffekte, da diese selbst an den Verträgen auch verdienen möchten. Das DIW merkt an: „ … Die behauptete größere Unabhängigkeit [der kapitalgedeckten Altersvorsorge] gegenüber der Alterung der Gesellschaft – stimmt in dieser einfachen Form nicht.“ Zwar kann sich auch das solidarische Umlagesystem nicht dem Inflationsrisiko vollständig entziehen, aber es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Rentenniveau jährlich durch demokratische Beschlüsse an die veränderten Bedingungen anzupassen.

  • Private Vorsorge ist gerade für diejenigen, für die es zur Armutsvermeidung im Alter nötig wäre, oftmals finanziell nicht leistbar. Der Staat sollte sich zuerst um die Bekämpfung von Armut kümmern, bevor er private Vorsorge für übermäßig subventioniert, für die es „nur“ um die Sicherung ihres Lebensstils geht. So haben „Besserverdienende“ momentan zusätzlich zur direkten Subvention auch noch steuerliche Vorteile durch einen Riestervertrag und sind die einzigen, die teilweise profitieren.

  • Die private Vorsorge sollte helfen, die Lohnnebenkosten und damit insgesamt die Lohnkosten niedrig zu halten und somit Unternehmen zu entlasten. Volkswirtschaftlich ist aber ein insgesamt positiver Effekt des Riestersparens mit guten Gründen zu bezweifeln.
    1. Kurzfristig: Zurzeit liegen viele Produktionskapazitäten brach – es fehlt schlicht an Nachfrage. Das deutsche Modell der Exportorientierung ist nicht generalisierbar – wenn alle Länder angebots- und exportorientiert handeln, gibt es irgendwann keine Konsumenten mehr. Obwohl viel Kapital da ist (große Vermögen), wird wenig investiert.
    2. Langfristig müssen die angelegten Gelder vermutlich wieder ausgezahlt werden. Wenn dann aber weniger Einzahlende existieren als Rentnerinnen und Rentner, die ihr Geld wiederhaben wollen, würden Unternehmen zwar nicht durch Lohnkosten belastet, aber stattdessen durch höhere Kapitalkosten bzw. den Zwang zu höherer Rendite. Denn die auszahlenden Banken und Versicherungen müssen die Kapitalerträge, die sie an ihre „Rentner“ auszahlen, im laufenden Geschäftsjahr erwirtschaften und dazu das Geld gewinnbringend genug anlegen oder aber ein Schrumpfen ihrer Bilanzen in Kauf nehmen, was für sie und die Unternehmen wiederum die Kreditkosten erhöhen würde. Die Alternative, nicht weniger wahrscheinlich: Die individuellen Beiträge (% vom Bruttolohn) zur Riesterrente steigen kontinuierlich an, die Renditen sinken über die Jahrzehnte noch weiter ab und die Finanzindustrie verlangt nach mehr Förderung. Der demographische Effekt lässt sich leider auf keiner Ebene austricksen. Auch private Vorsorge ist gegen demografische Effekte nicht immun.

  • Jeder neue Renditewunsch bringt neue Probleme hervor. Natürlich könnte man das Geld auch im Ausland anlegen – aber wer garantiert besonders dann das Einhalten gewisser ökologischer und sozialer Standards beim Investment? Im Unterschied zu staatlichen Investitionen sind Subventionen privater Fonds nicht demokratisch legitimierbar, vor allem dann nicht, wenn man einen Vertrag für 30 Jahre abschließt und nur unter großen Verlusten kündigen kann, wenn man mit der Geschäftspolitik des Finanzinstitutes nicht mehr einverstanden ist. Gerade wenn man sich um eine möglichst gute Rendite sorgt, landet man vermutlich bei Anbietern, die es mit sozialen und ökologischen Standards nicht so genau nehmen oder aber unverantwortliche Risiken in ihren Bilanzen verstecken. Im schlimmsten Falle investieren Fonds dann in „sichere“ Nahrungsmittelpapiere und verschärfen den Hunger in der Welt. Und zugleich fühlte die Rentnergeneration, sie könnte sich ökologische und sozial faire Produkte nicht länger leisten.

  • Rentenpolitik darf nicht isoliert betrachtet werden. Die Auswirkungen der verkehrten Altersstruktur Deutschlands in den kommenden Jahrzehnten lassen sich grundsätzlich nur durch eine höhere Produktivität, eine gerechtere Verteilung von Einkommen, gelebte Solidarität im Privaten, gezielte Zuwanderung und eine familienfreundliche und kinderfreundliche Gesellschaft bekämpfen, um den derzeitigen Trend umzukehren und die Geburtenrate wieder sanft ansteigen zu lassen. Wir sollten in unseren Zukunftserwägungen nicht davon ausgehen, dass wir in all diesen Politikfeldern nichts zum Besseren verändern können.

  • Zwar ist für den Planeten grundsätzlich eine sinkende Bevölkerung eher positiv; aber Kinder verkörpern die Hoffnung auf eine bessere Zukunft – und sie motivieren Eltern, auch an die nachfolgende Generation zu denken und nicht nach dem Motto zu handeln „Nach mir die Sintflut“. Ohne Kinder droht uns Resignation und Zynismus. Auch Hans Jonas, der Philosoph des Prinzip Verantwortung, sieht im Anblick des neugeborenen Kindes eine der stärksten Motivationen, sich um eine nachhaltige Zukunft zu kümmern. Die Sorge um und die Freude über das Enkelkind kann die ältere mit der jüngeren Generation in dem Bemühen verbinden, im Kampf um die Rettung unseres Planeten nicht zu verzagen: „Wir müssen nicht nur mit dem Intellekt, sondern auch mit dem Herzen handeln.“ (P.Kelly)

1 Die unterschiedlichen Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Annahmen zur Entwicklung der Anzahl an Riesterverträgen. 8 Mrd. Euro könnten zum Beispiel im Modell der Zuschussrente anfallen, wenn zugleich eine Riesterpflicht für Kleinsparer bei voller Zuschussgewährung eingeführt würde wie im Modell von von-der-Leyen.

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