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So wie das Gesetz momentan das eifrige Datensammeln regelt, geht es nicht mit der Verfassung konform, urteilten die Richter heute. Die Konsequenz: Die bislang gesammelten Daten müssen nun „unverzüglich“ gelöscht werden. Dennoch ist es ein Sieg mit Schönheitsfehlern: die Vorratsdatenspeicherung muss nicht komplett abgeschafft werden.
Claudia Roth, Bundesvorsitzende und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands, die zur Urteilsverkündung in Karlsruhe waren, sehen in der Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung einen „Sieg für die Bürgerrechtsbewegung“ und eine „Klatsche für die Bundesregierung“. „Der sofortige Stopp der Vorratsdatenspeicherung ist ein deutlicher Warnschuss an die Sicherheitsfanatiker bei CDU/CSU.“ Es müsse nun einen „abgestimmten Abschied“ von der Vorratsdatenspeicherung geben – in Deutschland und in Europa.
In dem jetzt verfassungswidrig erklärten Gesetz wird geregelt, dass Telekommunikationsunternehmen Datenverbindungen von Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate speichern müssen. Die Firmen sollen festhalten, welche Personen miteinander gesprochen haben, wer das Internet benutzt und E-Mails verschickt hat.
Die Karlsruher Richter sagten aber auch, dass eine verfassungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung möglich ist. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Gesetze zu erlassen, die Telekommunikationsanbieter zwingt, Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern.
Die Richter stellten fest, dass der Gesetzgeber über die EU-Richtlinie „weit hinausgegangen“ sei und nicht dafür gesorgt hätte, „seiner Verantwortung für die Begrenzung und Verwendungszwecke“ gerecht zu werden.
Dem Urteil des Verfassungsgericht vorausgegangen war die größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte. Mehr als 30.000 Bürger hatten gegen die Datensammlung und den Überwachungswahn geklagt und jetzt Recht bekommen.
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