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So einfach ist das nicht...

Wir haben uns vier Behauptungen über die Folgen der Finanzumsatzsteuer genommen und liefern hier Gegenargumente.

20.05.10

Die Finanzumsatzsteuer schöpft vor allem bei den Daytradern an den Finanzmärkten Geld ab, könnte aber Spekulationen, die für die Euro-Krise verantwortlich sind, nicht verhindern.

Ob die Spekulationen gegen den Euro mit einer Finanzumsatzsteuer gänzlich hätten verhindert werden können, ist in der Tat fraglich. Sicher ist aber, dass sie sie erheblich erschwert hätten, da jede Spekulationstransaktion mit der Steuer belastet und damit unattraktiver geworden wäre. Und dieser Betrag wäre recht hoch, weil die Finanztransaktionssteuer den Verkauf und Ankauf von spekulativen Derivaten mit dem Wert der zugrunde liegenden Anleihe, gegen die spekuliert wird, besteuert – und nicht nur den Wert des Derivats selbst. Richtig ist aber auch, dass man neben der Finanztransaktionssteuer weitere Instrumente der Finanzmarktregulierung braucht, um spekulative Attacken zu verhindern. Dies spricht aber nicht gegen eine Finanztransaktionssteuer, die als ein Baustein – und nicht als Allheilmittel – gegen Spekulation eingeführt werden sollte.

 

Firmen, die sich mit Anlagen-Umschichtungen gegen Währungsrisiken absichern wollen, müssten ebenfalls die Finanzumsatzsteuer zahlen und würden für ihr vorausschauendes Risikomanagement bestraft.

Geschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken sind im Regelfall nicht extrem kurzfristig angelegt und würden daher nicht in hohem Maße von der Steuer belastet. Da der Steuersatz äußerst gering ist, werden nur diejenigen merklich belastet, die ihre Depots im Sekunden- oder Stundentakt umschichten, um minimale Kursschwankungen auszunutzen. Dies trifft auf Währungsabsicherungsgeschäfte aber nicht zu. Vielmehr wird die Finanztransaktionssteuer dabei für die einzelne Firma nur unwesentlich ins Gewicht fallen – angesichts der insgesamt hohen Anzahl dieser Geschäfte aber trotzdem zu einem hohen Steueraufkommen führen

 

Banken und Finanzinstitute werden die Kosten für die Finanzumsatzsteuer einfach auf ihre Kunden abwälzen.

So „einfach“ wird dies nicht möglich sein, da sich die Finanzinstitute in einem Wettbewerb um ihre Kunden befinden und es sich überlegen werden, inwiefern sie ihre Finanzprodukte verteuern. In jedem Fall aber werden es nicht die Kleinanleger sein, die davon betroffen sind, da diese in der Regel in langfristig angelegte Produkte investieren, die aufgrund ihrer geringen Umschlaghäufigkeit von der Steuer kaum betroffen sind.

 

Die Finanzumsatzsteuer führt zur Intransparenz der Märkte, weil die Händler auf börsenähnliche Privatmärkte ausweichen würden.

Auch diese Märkte befinden sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern werden überwacht – und sollen daher ebenfalls der Finanztransaktionssteuer unterliegen. Auch der außerbörsliche Handel wird fast ausschließlich elektronisch abgewickelt, sodass die Erhebung der Steuer unkompliziert ist. Differenziert man die Finanztransaktionssteuer, kann man sogar einen Anreiz für mehr Transparenz schaffen, indem ein höherer Steuersatz für außerbörsliche Transaktionen festgesetzt wird.

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