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Länderrat

Der Länderrat ist das oberste beschlussfassende Organ zwischen den Bundesversammlungen (BDKen).

14.04.10

Allgemeine Informationen zum Länderrat

Aufgaben

Der Länderrat  beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden.

Zusammensetzung

Dem Länderrat gehören Mitglieder des Bundesvorstands an, Delegierte aus den Landesverbänden, Landtagsfraktionen, aus der Bundestagsfraktion, aus dem Europaparlament und von den Bundesarbeitsgemeinschaften.

Beschlüsse

Alle Beschlüsse der GRÜNEN Länderräte seit 2002 finden Sie in unserem Beschluss-Archiv.

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