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Raus aus der Armutsfalle!

Die Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig. Es besteht jedoch nicht nur Handlungsbedarf bei den Leistungen, sondern die Hartz-IV Gesetzgebung muss so reformiert werden, dass ein Gleichgewicht zwischen Fördern und Fordern der Erwerbslosen besteht, mehr öffentlich geförderte Beschäftigung geschaffen wird und eine individuelle Grundsicherung unabhängig von Bedarfsgemeinschaften gegeben ist.

09.02.10
Bild aus einem Jobcenter

Hartz IV ist zum Instrument der sozialen Gängelung geworden
AFP, John McDougall

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Hartz-IV-Sätze kein menschenwürdiges Leben zulassen und diese damit verfassungswidrig sind. Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, die Berechnung der Leistungen auf eine neue Grundlage zu stellen und eine Neuregelung bis Jahresende umzusetzen.

Für die GRÜNEN gilt: Wer ohne Erwerbsarbeit ist oder sich aus anderen Gründen in einer Notlage befindet, muss ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen und sich auf eine armutsfeste Existenzsicherung verlassen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zeigt nun, dass ein solches menschenwürdiges Leben von den Hartz-IV-Leistungen nicht möglich ist und Handlungsbedarf besteht.

Das eigentliche Ziel: Austieg aus der Armutsfalle

Das Ziel der Hartz-IV-Gesetzgebung war ursprünglich ein ganz anderes: Als die rot-grüne Regierung im Jahr 2002 plante, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen, sollte das ein erster Schritt zu einer sozialen Grundsicherung für alle sein. Rot-Grün wollte zum einen die Sozialhilfeempfänger aus der unheilvollen Spirale von Alimentierung, Untätigkeit und weiterem sozialem Abstieg befreien. Zum anderen folgte die Reformidee der Erkenntnis, dass es nicht länger Aufgabe des Sozialstaates sein kann, über mehrere Jahre den Lebensstandard von Langzeitarbeitslosen – unabhängig von der Höhe - zu sichern. Dies hatte die bisherige Arbeitslosenhilfe getan, die sich am letzten Einkommen orientierte.

Dieses Ziel wurde nicht erreicht. CDU/CSU und FDP nutzen ihre Mehrheit im Bundesrat, um das Hartz-IV-Gesetz erheblich zu verschärfen. Nach 2005 beschloss die Große Koalition weitere Verschärfungen und zerstörte endgültig die Balance aus Fördern und Fordern.

Die GRÜNEN fordern die Weiterentwicklung des ALG II zu einer echten Grundsicherung

  1. Die Regelleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen muss mindestens auf 420 Euro angehoben und in regelmäßigen Abständen angepasst werden.

  2. Für Kinder und Jugendliche muss es eigenständige Regelsätze geben, die ihren tatsächlichen entwicklungsbedingten Bedarf berücksichtigen.

  3. Bedarfsgemeinschaften, die vor allem Frauen benachteiligen und eine finanzielle Abhängigkeit zementieren, sollen abgeschafft und die Leitungsansprüche für jeden Hilfebedürftigen unabhängig vom Familienstand berechnet werden.

  4. ALG-II-Empfänger müssen bessere Möglichkeiten haben, sich Geld dazuzuverdienen. Gleichzeitig sind aber auch verbindliche Mindestlöhne von 7,50 Euro nötig, damit der Niedriglohnsektor nicht weiter wächst und die Löhne mittels Arbeitslosengeld II aufgestockt werden müssen.

  5. Die Jobcenter müssen erhalten bleiben, um Hilfe aus einer Hand bieten zu können. Deswegen setzenn sich die GRÜNEN für eine Grundgesetzänderung ein. Die Abstimmung von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen ist für eine erfolgreiche Integration wichtig.

  6. Den rund 400.000 Langzeitarbeitlosen muss mit öffentlich geförderter Beschäftigung ein Zugang zum Arbeitsleben geschaffen werden.

  7. Statt Verwaltung von Arbeitslosigkeit bedarf es qualifizierte Hilfe mit dem Ziel, den Betroffenen dauerhaft ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Keine Sanktionen ohne Förderung

Die von Hessens Ministerpräsident Roland Koch im Januar provozierte Debatte, es müsse von Strafen für arbeitsunwillige Erwerbslose stärker Gebrauch gemacht werden, läuft in dieser Hinsicht genau in die falsche Richtung. Die markigen Worte lenken davon ab, dass vielerorts die Erwerbslosen einfach nur verwaltet werden.

Die GRÜNEN fordern deswegen ein individuelles Fallmanagement. Die Hilfebedürftigen müssen zwischen Maßnahmen wählen können. Statt jährlich eine Milliarde Euro für meist sinnlose Ein-Euro-Jobs auszugeben, muss dieses Geld in die schulische und berufliche Qualifikation Arbeitsuchender fließen. Gehen die Leistungs-Träger nicht auf Fähigkeiten,
Wünsche und Wahlrecht der Hilfebedürftigen ein, dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Solange nur gefordert und nicht gefördert wird, darf es keine Strafen geben.

 

Hintergrundinformationen und Kommentierung des Bundesverfassungsgerichtsurteil von Markus Kurth, MdB und Sprecher der GRÜNEN für Sozial- und Behindertenpolitik

Regelsatzurteil ist Ohrfeige für die Bundesregierung

Antrag der Grünen Bundestagsfraktionen zu den Regelsätzen von heute

Kurzzusammenfassung: Entscheidung und Entscheidungsgsgründe
Bundesverfassungsgerichtsurteil


Hintergrundinformation zu Hartz-IV-Regelsätzen und zum heutigen Urteil

 

Weitere Hintergrundinformationen (als PDF):

Gemeinsame Erklärung des Bundesvorstands und Landesvorstände
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(11. Januar 2010)

Hartz-IV-Satz rauf, Förderungsmöglichkeiten stärken: Ergebnisse der Evaluierungs-AG „Hartz IV"

Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit: Reform des ALG II - Parteitagsbeschluss 2007

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