back
next

Grundsicherung statt Ausgrenzung

Die Debatte um Zukunft von Hartz IV ist neu entbrannt. In Berlin haben die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Bundesvorstand die grüne Haltung in einer gemeinsamen Erklärung formuliert.

21.01.10
Bundesagentur für Arbeit

AFP, John McDougall

Die Erklärung setzt sich unter anderem mit der Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch auseinander, einen Arbeitszwang für die Empfänger von Arbeitslosengeld II einzuführen.

"Schwarz-Gelb organisiert gerade die soziale Umverteilung von unten nach oben", sagte der grüne Bundesvorsitzende Cem Özdemir dazu gruene.de. "Um dem selbsternannten Arbeiterführer Jürgen Rüttgers für NRW rhetorische Schonfrist zu geben, gibt Roland Koch schon mal den unsozialen Hardliner, von dem sich die Regierung brav distanzieren darf und gleichzeitig die Situation für ALG-II-EmpfängerInnen weiter verschlechtert. Damit kommen sie nicht durch!"


Den Beschluss Grundsicherung statt Ausgrenzung finden Sie hier. 

Kommentar schreibenVersendenBookmark
Bild aus einem Jobcenter

Raus aus der Armutsfalle!

Hartz IV ist zum Instrument der sozialen Gängelung geworden. Wir wollen eine wirkliche Grundsicherung!

„Arbeit darf nicht arm machen“

Mindestlohn dient dem Menschen. Und der Wirtschaft schadet er nicht, sagt Verdi-Chef Frank Bsirske im Interview

26-01-10 14:26
Kommentar zur Harz IV-Diskussion der Grünen

Der allgemeine Status quo der derzeitigen Misere geht davon aus, dass der Anteil der Erwerbsarbeit, der sich unter den Bedingungen des derzeitigen Wirtschaftssystems vermarkten lässt, so drastisch zurückgegangen ist, dass bei weitem nicht mehr alle Menschen eine Arbeit finden können. Auf der anderen Seite gibt es in vielen Bereichen einen hohen Bedarf für Dienstleistung, der unter den gegebenen Bedingungen nicht befriedigt werden kann. Unser derzeitiges Gesellschaftssystem eröffnet für alle diejenigen, die gerne arbeiten möchten, jedoch keine Arbeit finden können, weder Motivations-noch Kreativitäts-Spielräume. Diese Situation erscheint als systemischer Fehler, der nur durch einen Paradigmenwechsel in der Betrachtung analysiert und korrigiert werden kann.
Ich möchte daher die nachfolgende Vision als Denkansatz zur Gestaltung neuer Möglichkeiten vorstellen:
Ausgehend von dem Gedanken, dass die kreativen Kräfte der Bürger aus der derzeitigen Lähmung befreit werden müssen bzw. dass für die Bürgergesellschaft Kreativitätsspielräume geschaffen werden müssen, die nicht in jeder Hinsicht durch staatliche Regulierung und unsere derzeitige Geldmarkt-und Steuerordnung eingeschränkt sind,
###########################################################
ist Motto und Thema die Schaffung "vernetzter Bürger-Solidargenossenschaften".
###########################################################
Es ist durchaus denkbar, dass die moderne Bürgergesellschaft Solidargenossenschaften (gemäß dem deutschen Genossenschaftsrecht) auf breiter Basis schafft. Die Bürger-Solidargenossenschaften stellen Wirtschafts- und Lebensraum für als Gruppen organisierte Bürger dar. Jede Solidargemeinschaft besitzt einen internen Wirtschaftskreislauf, der auf Selbstorganisation beruht. Sie besitzt ferner einen internen Wertausgleich über eine interne Alternativwährung. Nach außen ist die Solidargemeinschaft gemäß dem Genossenschaftsgesetz in die allgemeine Wirtschaft migriert. Einzelne Solidargemeinschaften können sich mit anderen Solidargemeinschaften zu einem übergeordneten Ressourcensharing, vernetzen. Solidargemeinschaften können im Inneren ihrer Genossenschaft wirtschaftlicher Abläufe kreativ optimieren. Sie können die im Inneren generierten Leistungen (Sozialleistungen, Dienstleistungen, Ingenieurleistungen, Handwerksleistungen, Kulturleistung, Agrarleistungen usw.) auf optimierte Weise für sich selbst und zum Verkauf durch die Genossenschaft nach außen erbringen. Über das interne Wertesystem können Erträge aus Leistungen sinnvoll den Leistungserbringern zugeordnet werden bzw. Gemeinschaftsleistungen verbucht werden. Jeder Genosse ist Miteigentümer einer solchen Bürger-Solidargenossenschaften. Seine Genossenschaftsanteile können bei Wechsel in eine andere Solidargenossenschaften oder bei Ausscheiden aktiviert werden.
Aus staatlicher Sicht können diese Solidargemeinschaften den Staat erheblich von Transferleistungen entlasten, wenn vorzugsweise derzeitige Harz-IV-Empfänger in Solidargemeinschaften integriert werden könnten. Zwar geht dem Staat durch die internen Selbstversorgerkreisläufe der Solidargemeinschaften etwas Umsatzsteuer verloren. Dies würde jedoch dadurch, dass an die integrierten Harz-IV-Empfänger keine Transferleistungen mehr gezahlt werden müssten, bei Weitem kompensiert. Die Tatsache, dass im Inneren einer jeden Solidargenossenschaften ein erhebliches Aufkommen an neuer "Erwerbsarbeit" generiert wird, kann zum Ausweg aus der derzeitigen Krise beitragen.
Politisch und rechtlich müssten für solche Solidargemeinschaften ein geeignetes Modell und ein juristischer Rahmen erarbeitet werden.
Eine völlig fatale Vorstellung ist es hingegen, die Perspektivlosigkeit eines Großteils der Bürger (Hartz- IV-Empfänger) ohne die Schaffung neuer Kreativitätsfelder und Möglichkeiten ausschließlich durch Aufstockung von Minimaleinkommen (bedingungsloses Grundeinkommen) am Leben zu halten.
25-01-10 16:46
Die Grünen gehören zu den Parteien, die mit die meisten Mitgliedsbeiträge kassieren. Warum schliesst man so die gering Verdiener aus? SPD und Linke machen es vor warum bestehen die Grünen auf ihre sehr hohen Beiträge, und schliessen die armen und schwachen vom politischen-System aus?
23-01-10 13:24
Zum Beschluss Grundsicherung statt Ausgrenzung

Sehr positiv finde ich dass sich die Grünen der Verbesserung der Hatz VI-Gesetzgebeung annehmen und versuchen, ein sozialpolitisches Profil zu entwickeln.

Meiner Meinung nach reichen die bestehenden Gesetze, Weisungen und Instrumente in Bezug auf Fordern und Sanktionen bei Nichteinhaltung einer Eingliederungsvereinbarung etc. bei weitem aus. Das Thema Sanktionen und deren Wirksamkeit ist jedoch sehr komplex, weil Untersuchungen z.B. Schwierigkeiten haben, eine direkte Kausalität zwischen der Sanktion und beispielsweise einer Beendigung des ALG II-Bezugs nachzuweisen. Daher sollte mit einer pauschalen Forderung nach einem Sanktionsstopp sehr vorsichtig umgegangen werden, da dies dem Problem nicht gerecht wird.

Sanktionen werden aus meiner Erfahrung im Einzelfall verhängt, wenn andere Instrumente nicht mehr greifen, um zu einer Verhaltensänderung zu gelangen, z.B. bei Meldeversäumnissen.
Sanktionen sind damit im SGB II nur ein kleiner Teil des Konzeptes „Fördern und Fordern“ und müssen in eine Gesamtdiskussion der Wirksamkeit aller Instrumente eingebettet betrachtet werden und können nicht als Teil aus der Debatte herausgelöst werden.

Die Aussage, „er (der Arbeitslose) muss außerdem Unterstützung bei dem Weg aus der Arbeitslosigkeit heraus bekommen. In diese Richtung muss die SGB II–Gesetzgebung weiterentwickelt werden „ unterstütze ich voll und ganz, jedoch fehlt mir eine detaillierte Argumentation der Grünen, welche Instrumente in welcher Form angepasst werden sollten. Qualifizierte, maßgeschneiderte und umfassende Hilfen gibt es bereits, nur dass die Transparenz nicht gegeben ist, und dass sich Instrumente überschneiden, was beispielsweise im Gutachten vom BMF zur Systematisierung der Fördersysteme, -instrumente und -maßnahmen in der beruflichen Benachteiligtenförderung (Bonn, 2009) deutlich wird.

Zur Höhe der Eckregelsätze erwarte ich dass die Grünen nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, sondern Vorschläge und Ideen sammeln, wie eine gerechte Bemessungsgrundlage der Regelsätze für Kinder und Erwachsene geschaffen werden kann, statt pauschal eine bestimmte Höhe zu fordern.

Verbesserungen bei den Zuverdiensten sind auch gekoppelt mit der Forderung nach Mindestlöhnen meiner Meinung nach kritisch zu sehen.
Hiermit bin ich bei einem Kritikpunkt: Eine Regelsatzerhöhung führt zwar zu einem verbesserten Teilhabe aller an der Gesellschaft, ist jedoch, bezogen auf die Förderung einer Arbeitsaufnahme und damit einer Herauslösung aus Hartz IV abträglich, da der Lohnabstand einen zu geringen Anreiz bildet, um aus dem Bezug von Transferleistungen auszuscheiden.

Die vernachlässigten Elemente für Erziehung und Betreuung im Hartz IV-Modell sind meiner Meinung nach nicht mit einer Regelsatzerhöhung für Kinder zu leisten, sondern benötigen eine viel differenziertere Betrachtungsweise des Angeboten an Einrichtungen und der Verringerung der Zugangsschwellen für Hartz IV-Empfänger.

Die Lösung der Grünen lautet, mit dem Grünen Progressivmodell die Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich radikal abzusenken, damit mehr Netto von kleinen Einkommen bleibt. Wie dies jedoch realisiert und gegenfinanziert werden soll, bleibt schwammig.

Die grüne Forderung nach einer Absicherung der Jobcenter, um Hilfen aus einer Hand durch ein Fallmanagement zu gewährleisten, unterstütze ich vollstens.


Die Einbindung eines Wunsch- und Wahlrechts halte ich für problemtisch, wenn es mit einem Verzicht auf Sanktionen gekoppelt wird, wenn diese Wunsch und Wahlrecht nicht erfüllt wird. Im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung werden bereits jetzt schon eigene Vorschläge der Hilfebedürftigen in der Hilfeplanung berücksichtigt, welche Strategien es gibt, gemeinsam mit dem Fallmanager auf eine Arbeitsaufnahme hinzuarbeiten. Dies hängt und fällt natürlich mit der Qualifizierten Schulung und Ausbildung der Fallmanager und hier ist mein deutlicher Kritikpunkt: Die Ausbildung und Schulung der Fallmanager sowie die Fluktuation bei der ARGE muss stark verbessert werden, um zu gewährleisten, dass im Einzelfall wirksame Ermessensentscheidungen getroffen werden und wirksame Instrumente ausgewählt werden, die auch einer externen Überprüfung (durch Gerichte) standhalten.

„Statt jährlich eine Milliarde Euro für meist sinnlose Ein-Euro-Jobs auszugeben, muss dieses Geld in die schulische und berufliche Qualifikation Arbeitsuchender fließen. „
Meine Meinung dazu: Inzwischen hat sich eine Benachteiligtenindustrie an Trägerstrukturen herausgebildet, die mit immensem Aufwand Ausschreibungen gewinnt, durchführt und mit schlechtem Personal schlechte Ergebnisse erreicht, beispielsweise im Bereich der Arbeitsgelegenheiten. Mit teils mehr als 700.000 Förderungen pro Jahr haben Zusatzjobs das Ziel einer Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, was jedoch nur selten gelingt (Wolff, Joachim; Popp, Sandra; Zabel, Cordula (2010): Ein-Euro-Jobs für hilfebedürftige Jugendliche * hohe Verbreitung, geringe Integrationswirkung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 63, H. 1, S. 11-18)

Meine provokative Aussage: Wenn man, statt vieler dieser Instrumente, die immense Kosten verursachen und deren Wirksamkeit nur sehr schwer zu überprüfen ist, diese Strukturen abbaut und stattdessen viel mehr ins Schul- und Bildungssystem investiert, sind die Kosten bei weitem geringer, da viel präventiver gearbeitet wird, und viele junge Menschen erst gar nicht in Harzt IV rutschen.

Insgesamt müssen sich die Grünen fachpolitisch im Sozialbereich noch besser positionieren und viel präziser argumentieren, sowie Widersprüche vermeiden. Daher favorisiere ich ein umfassendes sozialpolitisches Konzept zur Verbesserung des Systems der Arbeitsmarktintegration und des SGB II. Die bisher geäußerten Argumentationsstränge reichen für eine fundierte fachpolitische Diskussion nicht aus.
22-01-10 22:36
Sehr bedauerlich, dass auch wir nun schon widersprüchliche Forderungen erheben... Und vieles von dem, was nicht widersprüchlich ist, ist schwammig. Das sollte doch den anderen vorbehalten bleiben.

"Der Grundbedarf, der für echte Teilhabe notwendig ist, darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Wird Fähigkeiten, Wünschen und Wahlrecht nicht Rechnung getragen, dürfen keine Sanktionen verhängt werden."

Das ist ein echter Knaller, das Paradoxon in aufeinander folgenden Sätzen! Wenn etwas generell nicht angetastet werden darf, muss man sich nicht mehr darüber auslassen, in welchen speziellen Fällen es nicht angetastet werden darf. Oder ist etwa gemeint, dass Sanktionen nur bin zum soziokulturellen Minimum verhängt werden dürfen, obwohl völlig klar ist, dass der ALG-2-Satz nie darüber hinausgehen wird?

Warum sollte das soziokulturelle Minimum eigentlich GRUNDSÄTZLICH nicht angetastet werden dürfen? Kann man eine derart extreme Forderung vielleicht auch mal begründen? Fördern verbessern, zum Ausgleich das Fordern abschaffen?


"Ohne Mindestlöhne ist die Anhebung der Zuverdienstmöglichkeiten nur eine Subventionierung von Unternehmen, die Niedriglöhne zahlen."

"Daher fordern wir GRÜNE gemeinsam mit den Sozialverbänden die Ausweitung der Beschäftigung im Dritten Sektor und die Förderung von Beschäftigung in Integrationsfirmen."

Das ist doch dasselbe in Grün (haha)! Das ist die Institutionalisierung subventionierter Arbeitsplätze. Aber in dem Bereich gibt es ja absolut keine kommerziellen Interessen (steht schließlich "sozial" drauf), also wird das da schon ganz in Ordnung sein. :-)


"Die schematische Fallbearbeitung muss einem qualifizierten und individuellen Fallmanagement weichen."

Das klingt toll, wer würde da nicht nicken? Aber WIE soll das aussehen? Das Wahl- und das Vorschlagsrecht der Empfänger lösen dieses Problem schließlich nicht. Ein Gesetzentwurf sieht anders aus.


"Gegenseitige, finanzielle Abhängigkeit wird im ALG-II innerhalb der Bedarfsgemeinschaften zementiert. Dies benachteiligt vor allem Frauen. Für ein selbstbestimmtes Leben ist jedoch eine eigenständige Existenzsicherung unerlässlich."

Es gibt also keine Hausfrau in Deutschland (Gruß an die Herdprämie), die ihr Leben als selbstbestimmt empfindet? Oder wissen wir es besser als die, die so empfinden?

Wichtiger erscheint mir aber die Frage, wie stark die Zahl der ALG-Empfänger dadurch anstiege. Wenn man so was fordert, sollte man seriöserweise auch die Folgen beziffern. Ebenso sollte man sagen, wie lange man gearbeitet haben muss, um in den Genuss dieser (vor allem durch die geforderte Streichung der Sanktionen) äußerst attraktiven Zusatzleistung zu kommen, warum das keine Einladung zum Missbrauch werden soll und wie die bessere Betreuung der ALG-Empfänger gewährleistet werden soll, wenn deren Zahl durch so eine Aktion durch die Decke geht (insbesondere die Zahl derer, die eben nicht arbeiten wollen, weil sie es schon vorher nicht mussten).

Vor allem aber sollte man klarstellen, was genau die im herkömmlichen Sinne nicht bedürftigen Empfänger bekommen sollen: Sollen sie so viel Geld zum "Ausgeben" haben wie ein ALG-2-Empfänger? Das wären dann 30–50 € im Monat? Oder sollen sie den vollen Satz bekommen, damit sie sich besser fühlen, weil sie die Hälfte der Miete zahlen? Klingt irgendwie nach Umverteilung von unten nach oben, denn bei einer Bedarfsgemeinschaft, in der alle ALG 2 bekommen, besteht dieses Selbstbestimmungsproblem nicht. Oder? Noch krasser: Ein Paar, beide erwerbstätig. Einer wird arbeitslos und bekommt dann das Wohlfühl-ALG-2. Dann wird auch der andere arbeitslos, und weil nun kein Gefälle mehr besteht, verlieren sie nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch das Wohlfühl-ALG-2.

Das kann man natürlich vermeiden, indem man immer allen den vollen Satz zahlt. Ist eigentlich das dadurch entstehende drastische Wohlstandsgefälle zwischen Single-ALG-Empfängern und Paar-ALG-Empfängern irgendwie rechtfertigungsbedürftig? Das wäre ja eine Art Partnerschaftszwang. Dass ALG-Empfänger einen finanziellen Vorteil davon haben, dass sie in einer WG wohnen, wäre in Ordnung. Aber der größte Teil dieser Einsparung muss beim Staat bleiben.


"Wer den ganzen Tag arbeitet, muss davon leben können. Mit dem Grünen Progressivlohnmodell wollen wir dafür sorgen, dass für Menschen mit einem niedrigen Einkommen mehr Netto vom Brutto übrigbleibt."

Wenn das Kriterium ist, dass jemand von seinem Gehalt (das heißt ja netto) leben kann, dann ist erst mal völlig egal, wie viel da brutto und wie viel netto ist. Relevant ist die Senkung der Abgabenquote also nur für Leute, die (etwa in einer Partnerschaft) in einer Teilzeitbeschätigung etwas dazuverdienen oder über der Davon-leben-können-Grenze liegen. Aber war das so gemeint? Diese Regelung betrifft nur die Sozialabgaben der Arbeitnehmer? Könnte man auch mal klarstellen. Denn wenn nicht, wäre auch diese Wohltat "nur eine Subventionierung von Unternehmen, die Niedriglöhne zahlen."

Zusammenfassend sage ich mal: gut gemeint...
Kommentar
CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
Spende jetzt ein neues Großflächenplakat
20 Dinge, die Du über Atomkraft wissen solltest
RSS-Feeds abonnieren
Kanal Grün auf Youtube
Deine Daten gehören Dir! Datenschutz ist Bürgerrecht
Wahlkampf persönlich: Claudia Roth auf Facebook. Profil besuchen und Freunde werden
Cem Özdemir bei MeinVz
Immer mit dabei - Meine Kampagne auf twitter
Atomausstieg einfach selber machen. Jetzt Strom wechseln
Als Fan immer informiert. Die Grünen bei Facebook
Unterstütze Grün mit Deiner Spende
Die Grünen bei twitter