
Auch nach 23 Jahren eindrücklich: Dokumentationen der Katastrophe von Tschernobyl
Das Steuersystem muss reformiert werden. Die Bundestagsfraktion sagt wie
FDP und CSU erhalten Millionen-Spenden. Schatzmeister Strehl würde solche Summen ablehnen.
Atomkraft ist weder günstig noch sicher. Zwanzig Fakten zum Weiterverbreiten
Wir haben uns ausgemalt, wie es bei Angie und Guido zugehen würde. Schön war das nicht.

Frage nach der Unterstützung kleiner Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie setzen sich für die Rettung großer Unternehmen, wie z.B. Opel ein und verschwenden hierfür Steuergelder. Hingegen wird dieses Geld von Kleinunternehmen genommen, damit diese am Markt Fuß fassen kön-nen.
Dabei verweise ich besonders auf die Eigenschaft des Bundesministe-rium der Justiz. Diese Behörde hält es nicht für nötig, Irrläufer – wenn auch unfrankiert – an den Absender zurück zu senden oder an den Empfänger weiter zu leiten.
So geschah dieses bei einer kleinen GmbH, die drei Auszubildende ausbildet. Irrtümlicherweise übersandter diese ihren Jahresabschluß zur Veröffentlichung anstatt an den Bundesanzeiger and das Bundesmi-nisterium der Justiz. Aus der Homepage des elektronischen Bundesan-zeigers ist es bekannt, daß es des öfteren solche Irrläufer gibt. Jedoch dieses Ministerium leitet diese weder an den Empfänger weiter noch wird dem Absender dieser Irrläufer zurück gesandt. Stattdessen bleibt er in Ungewisshit und später wird gegen dieses Unternehmen ein Bußgeld wegen Pflichtverletzung i. H. v. 2.500,-- € festgesetzt.
Dieses Verhalten dieser Behörde hat den Anschein, daß dieses Minis-terium von der Bundesregierung beauftragt worden ist, Geld zu be-schaffen, damit dieses als Wahlgeschenk bei ruinösen Unternehmen wie Opel, Karstadt – Quelle u.a. vergeudet wird
Ich kann auch ohne Karstadt – Quelle und Opel leben. Was nützen sol-che Unternehmen angebliche Unterstützung mit öffentlichen Geldern?
Irrläufer zurück gesandt oder werden diese an Sie weiter geleitet?
Weiterhin beinhaltet die Vorschrift des
„§ 326 Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesell-schaften bei der Offenlegung
Auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die gesetzlichen Vertreter nur die Bi-lanz und den Anhang einzureichen haben. Der Anhang braucht die Ge-winn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.“
Somit verlangt das HGB nur wenige bestimmte Pflichtangaben wie z.B. „Herkunft von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren“ im Anhang.
Dieser Punkt trifft aber bei vielen kleinen Kapitalgesellschaften nicht zu. Es besteht nach dem HBG keine Verpflichtung zur Veröffent-lichung von freiwilligen Angaben im Anhang. Bei Durchsicht der Ver-öffentlichungen dr Bilanzen durch die Bundesanzeiger Verlagsges. mbH stellte ich fest, daß viele der dort veröffentlichten Jah-resabschlußunterlagen, besonders die Anhänge, nicht den ge-setzlichen Vorschriften entsprechen. Hingegen handelt es sich hier in vielen Fällen nur belanglosen nichtsagenden Füllstoff.
Durch das Verhalten der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH hege ich den Verdacht, daß dieses Unternehmen überflüssig ist, da die-ses auch von der Bevölkerung nicht anerkannt ist.
Das Bedürfnis der Bevölkerung an Einsichtnahme in Unernehmens-unterlagen bewies in der Vergangenheit das Versagen der Offen-legungspflicht der Unternehmensunterlagen bei den zuständigen Registergerichten.
Warum soll das Informationsbedürfnis der Bevölkerung durch ein privates Unternehmen besser befriedigt werden, als durch Be-hörden? Soll ich davon ausgehen, daß die Registergerichte in dieser Pflicht versagt haben?
Mit der Bitte um Ihre Auskunft verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
ich möchte kurz zu Ihrem Vorwurf Stellung nehmen:
1.
Wenn Sie nicht fristgemäss Ihren Jahresabschluss veröffentlichen bekommen Sie erstmal nur eine Anmahnung mit Bussgeldandrohung und 6 Wochen Zeit, die Veröffentlichung nachzuholen. Da Sie Internet besitzen müssen Sie sich nur bei dem elektronischen Bundesanzeiger anmelden und Ihre Angaben eintippen oder die vom Steuerberater erhaltene Dateien hochladen d.h. sie müssen nichts per Post versenden.
Vorteil der elektronischen Form ist dass Sie alle HR-Auszüge und Auskünfte direkt elektronisch ohne Zeitverlust abrufen können und auch genauso irgendwelche HR-eingaben auch beschleunigt werden.
2. Wenn Sie irgendwelche Fehler in den Veröffentlichungen finden melden Sie doch bitte diese Fehler entweder direkt den entsprechenden Firmen oder dem elektronischen Bundesanzeiger. Überall arbeiten Menschen und es können überall Fehler passieren.
Liebe Grüße
Andrea Piro
Bilanzbuchhalterin
Schatzmeisterin der Grünen Neunkirchen-Seelscheid
Als Urgründungsmitglied der DieGrünen in FRIEDRICHSHAFEN-Bodenseekreis und Ex-Vorstandsmitglied des Bodenseekreises darf Ich zunächst einmal gratulieren. Ich erinner mich daran als Ich 1979 für Europa und das EU-Parlament Stellung bezog noch verlacht worden zu sein. Ich war damals Schulsprecher an einem Friedrichshafener Gymnasium und stiess als JungPolitiker zu den DieGrünen dazu und kandidierte für den Stadtrat noch vor meinem Abitur.
Wenn eine Petra Selg heute meinen Sitz im Bundestag beansprucht so kann ich darüber nicht gerade erfreuen.
Als Heide Rühl neulich in der Zeppelin-University auf einer öffentlichen Diskussion mit dabei war, so hatte ich doch mühe mich zu bremsen. Wann reden sie mit uns ? fragte ich die EU-Abgeordnete . Gerade DieGrünen mit Petra Selg und dem bayrischen Totalversager Manfred Lucha geben uns zu denken. Bildungsförderung für Menschen über 40 scheint es nicht zu geben . Dazu wäre einiges zu sagen. Doch die Vertreter der DieGrünen weigern sich mit uns zu sprechen.
Jürgen Temme
FRIEDRICHSHAFEN
Ehemals Schulsprecher am Maybach-Gymnasium und Urgründungsmitglied in Friedrichshafen