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Facebook, was weißt du über mich?

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten von ihr oder ihm gespeichert werden. Dies gilt nicht nur für staatliche Stellen, sondern selbstverständlich auch gegenüber Unternehmen. Wir erklären dir hier, wie du von Facebook verlangen kannst, dir deine gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.

07.10.11

In den letzten Monaten wurde viel diskutiert über das datenhungrige soziale Netzwerk Facebook. Diese Diskussion ist notwendig, denn so bereichernd und positiv Facebook für die Kommunikation ist, so bedenklich ist doch die Datensammelwut dieses Unternehmens.

Hier findest du eine Möglichkeit, Druck auf Facebook auszuüben: Mach von deinem Recht Gebrauch und fordere deine personenbezogenen Daten an! Du wirst dich wundern, was Facebook alles über dich weiß. Neben Daten zu Statutsmeldungen, Verlinkungen und Likebuttons werden auch Chatverläufe und Informationen zu deinen Freundinnen und Freunden gespeichert. Facebook zeichnet so ein erschreckend detailliertes Bild deiner Identität im Netzwerk ab.

Bis zu 1000 Seiten gesammelter Daten

Nach der europäischen Datenschutzrichtlinie hat jeder Mensch das Recht, eine Kopie der Daten zu bekommen, die ein Unternehmen über ihn oder sie speichert. Das gilt natürlich auch für deine Daten bei Facebook. Da das Unternehmen seine Europazentrale in Irland hat, besitzt du automatisch einen Vertrag mit "Facebook Ireland Ltd". Du kannst dich somit auf europäische Datenschutzbestimmungen berufen.

Auch wer nur kurz bei Facebook angemeldet war und die Seite selten nutzt, wird sich über die Menge der Daten wundern. Schnell kommen da etwa 1000 Seiten an Logindaten, Daten zu geposteten Statusmeldungen, Verlinkungen und Likebuttons zusammen, wie ein Beispiel aus Österreich jüngst zeigte. Es handelt sich dabei nicht nur um Daten, die du selbst bei Facebook hinterlegt hast, sondern auch um Daten, die andere Nutzerinnen und Nutzer über dich eingestellt haben. Hierzu zählen die synchronisierten Adressverzeichnisse oder das "taggen" (markieren) von Personen auf Bildern und Orten.

So kommst du an deine Daten: ACHTUNG! Seit 4. November gibt es das Online-Formular bei Facebook nicht mehr. Wir raten dazu, nicht das angebotene "Download Tool" zu benutzen. Wie du an alle von dir gespeicherten Daten kommst, erklären wir dir hier und verweisen auf die stets aktuelle Website Europa vs. Facebook.

Bis zum 4. November bestand noch die Chance, die Daten über ein Online-Formular anzufordern. Damit ist es jetzt vorbei. Dass Formular wurde von Facebook entfernt, stattdessen werden die Nutzer auf ein "Download Tool" umgeleitet. Aber Vorsicht, sobald du das Tool nutzt, hast du kein Recht mehr auf Auskunft und wirst mit einem Minimum an Informationen abgespeist. Facebook stellt dir jetzt lediglich eine Kopie deines Profils zur Verfügung. Das sind in etwa 22 Datensätze, Facebook speichert vermutlich aber um die 100 Datensätze von jedem Nutzer. Daten die Facebook im Hintergrund speichert oder generiert, bleiben, sobald du das Download-Tool benutzt, für dich so nach wie vor nicht einsehbar. Wir raten deshalb davon ab das Tool zu benutzen.

Was Facebook genau über dich weiß, kannst du jetzt entweder per E-Mail oder Post erfragen. Willst du eine Anfrage per Mail machen, musst du, falls du bei Facebook ein Pseudonym verwendest, zunächst in deinem Profil deinen richtigen Namen und dein richtiges Geburtsdatum angeben. Benutze dafür das von der Website "Europa vs. Facebook" vorausgefüllte Formular und trage deinen Namen, E-Mail Adressen und Geburtsdatum ein. Facebook wir dir anschließend eine Standard E-Mail mit Informationen zum Datenschutz senden. In der E-Mail befindet sich außerdem ein Verweis auf den Online-Download der Daten. Hier bekommst du aber nur einen Bruchteil der Daten. Du hast trotzdem das Recht auf deine Daten, lass dich dadurch nicht verunsichern.

Willst du Auskunft über deine Daten per Post haben, stelle ebenfalls in deinem Profil Name und Geburtsdatum richtig. Anschließend nimmst du dieses Standardformular, das du dir ausdrucken, ausfüllen und dann an Facebook schicken kannst. Die Adresse findest du ebenfalls unter dem angegebenen Link.

Eigentlich ist Facebook dazu verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Auskunftspflicht von 40 Tagen deine Anfrage zu beantworten. Doch der Ansturm der letzten Wochen hat bewiesen, dass Facebook nicht in der Lage ist, der gesetzlichen Informationsfrist von 40 Tagen nachzukommen. Auch nach den ersten Antwortmails, die dir sagen, dass viele Informationen schon über deinen Account ersichtlich sind, solltest du hartnäckig bleiben und auf die Herausgabe aller Daten bestehen. Zur Not kannst du damit drohen, dich bei der irischen Datenschutzkommission ("Irish Data Protection Comission") zu beschweren oder diese direkt einschalten.

Nicht aussteigen, sondern von innen verändern

Mit deiner Anfrage zeigst du Facebook, dass dir Datenschutz wichtig ist. Hilf mit, diesen Aufruf zu verbreiten und bitte deine Bekannten ebenfalls eine solche Anfrage zu stellen. Spürt das Unternehmen, dass ein Großteil seiner Nutzer eine solchen laxen Umgang mit seinen Daten ablehnt und aktiv und regelmäßig nachfragt, besteht die Chance, dass sich etwas ändert. Datenkraken wie Facebook reagieren nur auf den Druck vieler.

Weitere Informationen findest du auch auf der Homepage Europe vs. Facebook.

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Kommentar

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Kevin Manuel
08-02-12 00:37
Zu erst einmal: Ich befürworte den Artikel, aber:
Um an seine Daten zu kommen muss man also einen Account mit richtigem namen und geburtsdatum haben.
Damit gebe ich ja noch mehr Daten preis.

Außerdem was ist mit den leuten ohne Facebookaccount? Auch von diesen werden massiv Daten gesammelt.
Nur aufgrund der angabe meiner email adresse hat facebook beängstigend zutreffende Vorraussagen ausgespuckt, wen ich kenne etc.
Ohne einen Account bzw. ohne mein Geburtsdatum anzugeben habe ich also kein Recht auf meine Daten?
Stephan Menzel
04-02-12 11:08
Hallo,

ich habe am 08.10.2012 alles befolgt, was machen sollte, um seine Facebook-Daten zu bekommen.

Facebook schickte mir irgendwann die angekündigte Beschwichtigungs-Mail (in Englisch), auf die ich ablehnend reagierte.

zwischendurch hatte ich noch einmal an Facebook geschrieben, ohne Erfolg.

Ich habe bislang leider gar nichts erhalten.

Was soll ich machen?

Beste Grüße,
Stephan Menzel
Reinhard
21-11-11 22:56
Unverständlich für mich: Wieso wird allen Ernstes empfohlen, bei Facebook zu bleiben, wenn es Alternativen gibt: http://diasporafoundation.org/

Facebook ist als kommerzielles Unternehmen darauf aus, durch Analysen der Nutzer und Verknüpfung verfügbarer Daten Produkte auf den Markt zu bringen, gegen das jede Segmentierung firmeneigener Customer Insight Teams lächerlich ausmacht. Und wir Grünen machen dabei tatkräftig mit, schließen eigene Foren und fordern Interessenten auf, sich auf Facebook anzumelden!

Meine Daten sind am sichersten, wenn ich NICHT bei Facebook mitmache und keinen Account bei Twitter habe! Wer etwas anderes behauptet, hat entweder keine Ahnung, wie inzwischen Daten ausgewertet werden können - oder lügt.

Facebook ist nicht zu zähmen, weil Facebooks Geschäft darauf basiert, Daten zu sammeln, auszuwerten und dann zu verkaufen.
Maik
16-11-11 00:11
@Birgit und ihr Fantasie-name (doofe neue deutsche Rechtschreibung...)

Vereinfacht:
Tust du so, als wärest du jemand anderes, den es gibt, und gibst vor "diese existierende Person zu sein" - Also zum Beispiel nennst du dich "Stefan Raab" und lädst ein paar Bilder von Stefan Raab - oder jemanden, der ihm sehr ähnlich sieht (...) und reagierst bei nachfragen von anderen personen auf die Frage "Bist du der aus dem TV, von TV Total und so???" mit "Ja, der bin ich" KANN Stefan Raab bzw. seine Rechtsabteilung/Anwälte/Pro 7 (wer auch immer... ... ...) Zivilrechtlich gegen dich vorgehen.
Nennst du dich aber
"Jeht düsch nüscht an" ("Geht dich nichts an")
Kann dir _niemand_ etwas.

Wieso das so ist? Naja: Anderen aktiv und vorsätzlich schaden... Deutsches Rechtssystem mag das nicht...
Aber warum ist das andere io?

Gegenbeispiel:
Wenn Facebook ein Feld anbietet "In Beziehung mit" und du schreibst "niemand" rein OBWOHL du einen Freund hast... Wenn Facebook das per AGB verbieten würde... naja...
Gleiches auch bei "Besteht Kinderwunsch"
Deinen Arbeitgeber darfst du BELÜGEN, OHNE, dass er dir dann IRGENDWAS kann (theoretisch, wie die praxis ausschaut wissen wir alle...)

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