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Malte Spitz kommentiert die schwarz-gelbe Einigung bei Internetsperren, Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

"Karlsruhe übernehmen Sie" hieß es gestern Abend kurz nach Bekanntwerden der Verhandlungsergebnisse zwischen CDU/CSU und FDP im Bereich Innere Sicherheit. Mit einer klaren Ansage der Rücknahme der Sicherheitsgesetze sind die FDP und gerade auch die Julis in den Wahlkampf gegangen und haben somit versucht, sich als Bürgerrechtspartei aufzustellen.
Das Ergebnis ist enttäuschend.
Keine Kehrtwende, sondern eine Beibehaltung des Systems Schäuble in der Frage der Inneren Sicherheit, sprich verdachtsunabhängige Überwachung, neue Datenberge unter dem Schlagwort Zentraldatei und kosmetische Behandlungen, bspw. im Bereich der heimlichen Online-Durchsuchung.
Als großer Erfolg wird die Nicht-Einführung der Internetsperren gefeiert, doch ist es dies wirklich ein Erfolg? Nach bisher schwammigen Informationen nicht, das Gesetz soll weiter bestehen, die Verträge existieren auch und dazwischen wird eine einjährige Testphase gesetzt, in der dem Löschen Vorrang vor dem Sperren gegeben wird. Da mag man sich drüber freuen, Internetsperren beginnen nicht wie eigentlich vertraglich vereinbart am morgigen Samstag, da hier die Sechs-Monate Übergangsfrist der Verträge zwischen ISPs und dem Bundeskriminalamt ausläuft, sondern wohl erst Anfang 2011. Wir dürfen uns also freuen, ein Jahr lang weiter ohne Sperren surfen zu dürfen. Hier gibt es vor allem praktisch viele Fragen: Wie werden die Löschlisten zusammengestellt? Läuft dies über das Bundeskriminalamt oder alleine über die Meldestellen? Wer klassifiziert abschließend die Seiten? Gibt es eine Evaluierungsvereinbarung mit klaren Kriterien? Hier wird man abwarten müssen, ob überhaupt und wenn wie klein der Erfolg in Hinblick auf die Bürgerrechte ist.
Wo definitiv kein Erfolg vorliegt, ist bei der Vorratsdatenspeicherung. Nichts wird geändert! Über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden verdachtsunabhängig überwacht und ihr digitales Leben für sechs Monate protokolliert. Ich frage mich, ob die FDP jetzt ihre Verfassungsbeschwerde zurückzieht? Bei der Beschwerde in Karlsruhe ging es ja nicht um die Frage, bei welchen Straftaten dürfen die Daten verwendet werden und bei welchen nicht, sondern um das generelle "Ob überhaupt" und hier sehe ich die Antwort weiterhin bei einem klaren Nein! Verschiedene Medien berichten von einer Beschränkung auf schwere Straftaten. Dies ist nach meiner Ansicht nur die Umsetzung der Eilentscheidung des BVerfG.
Eine weitere Verfassungsbeschwerde hängt in Karlsruhe bei der heimlichen Online-Durchsuchung und dem BKA-Gesetz an. Auch hier wird wieder mit Kosmetik behandelt, die richterliche Entscheidung soll jetzt alleine von einem Bundesrichter kommen, das ist natürlich was anderes als das Amtsgericht Wiesbaden (Wiesbaden ist Sitz des Bundeskriminalamts), aber die Frage ist doch auch in den Verfassungsbeschwerden: Darf der Staat heimlich in Computer eindringen, Daten herunterkopieren und damit auch das Missbrauchspotential einer Manipulation erhalten, oder darf der Staat es nicht? Wie samtweich dieser angebliche Erfolg für die Bürgerrechte ist, haben CDU/CSU und FDP wohl selber gesehen. Deshalb hat man gestern schon betonen müssen, das die heimliche Online-Durchsuchung nicht auf andere Bereiche (Bsp. Verfassungsschutz) ausgedehnt wird, na super! Ein klares Ende der heimlichen Online-Durchsuchung wie von der FDP immer wieder gefordert und auch im Wahlprogramm geschrieben, sieht deutlich anders aus.
Beim Datenschutz ist momentan gar nichts zu hören, hier scheint es wohl beim Alten zu bleiben. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll wohl eingeführt werden, die Nicht-Datenschutzpolitik der Großen Koalition bei der letzten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird aber nicht angegangen, zumindest wird die Abschaffung des Listenprivilegs, mehr Auskunftsrechte für die Bürger und stärkere Sanktionsmöglichkeiten nicht bei den Eckpunkten erwähnt. Mit der Visa-Warndatei wird sogar noch eine weitere Zentraldatei aufgebaut, Datenschutz geht anders! Auch die Forderung der FDP, den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern, was wir Grüne schon seit längerem fordern, ist wohl vom Tisch, schade. Es scheint wohl kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu geben, nur Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz. Im Bereich des Jugendstrafrechts wurde den populistischen Forderungen der CDU/CSU nachgegeben, eine Erhöhung der Höchststrafe und der Warnschussarrest durchgesetzt. Bei der Frage Durchsetzung und ggf. Verschärfung der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wird man einmal gespannt sein dürfen, was für Kompromisse dort mitgetragen werden. Liberale Rechtspolitik trägt eine andere Handschrift.
Obwohl sich angeblich auch mit den Fragen der Informationsgesellschaft in der Arbeitsgruppe beschäftigt wurde, sind hier keine nennenswerten Fortschritte zu erahnen bzw. wurden bisher nicht bekannt.
Unerwähnt blieb auch die Positionierung auf europäischer Ebene. Trägt die schwarz-gelbe Bundesregierung die Fehler beim Stockholm-Programm mit, oder sind hier noch einmal grundlegende Änderungen zu erwarten? Wird die ausufernde Praxis des internationalen Datenaustausches mitgetragen oder werden endlich klare rechtsstaatliche und auch datenschutzrechtliche Grenzen gezogen? Eine Antwort wurde auch hier bisher nicht gegeben.
Was also bleibt ist viel Schäuble-Politik und keine wirklichen Verbesserungen für die Bürgerrechte in unserem Land. Die FDP ist mit ihrem Wahlversprechen eklatant gescheitert, eine Wende in der Bürgerrechtspolitik einzuleiten. Gemeinsam mit CDU/CSU fährt Frau Leutheusser-Schnarrenberger oder auch Herr Stadler in Richtung "Bürgerrechte weiter abbauen" anstatt sie wieder ernsthaft zu stärken. Formelkompromisse wie beim Zugangserschwerungs-gesetz werden keinen langen Bestand haben, wurden sie doch eh von der Realität eingeholt. Eigentlich hätte ab dem morgigen 17. Oktober die Sperrung umgesetzt werden müssen, Grundlage waren die Verträge mit den Providern, die Mitte April abgeschlossen wurden. Hier war schon vor den Verhandlungen klar, dass dies nicht passiert, da wesentliche Grundlagen noch fehlen. Es bleibt also ein fader Beigeschmack. Der freiheitliche Rechtsstaat steht weiter unter Beschuss, nicht mehr von Schwarz-Rot, sondern jetzt von Schwarz-Gelb. Die Blaupause für dieses Einknicken bei Bürgerrechten haben bereits die zahlreichen Landeskoalitionen geliefert, in denen CDU und FDP regieren. Deshalb kann es jetzt nur darum gehen, den Protest gegen diese Pläne voranzutreiben. Wir werden das nötige tun und in den Parlamenten und auf der Straße für unseren freiheitlichen Rechtsstaat, eine Stärkung der Bürgerrechte und einen modernen Datenschutz kämpfen!
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Bravo, Herr Westerwelle, seit Sie Ihr Ministerium erhalten und Ihr Rückgrat abgegeben haben, erkennt man Sie kaum noch wieder!
So viel zum Thema: Wer FDP wählt, stärkt die Bürgerrechte. Die sind wie bei den Grünen lediglich "Verhandlungsmasse", welche den eigentlichen Kernthemen geopfert werden. Wem Bürgerrechte heutzutage wirklich wichtig sind, der wählt Piraten!